Hartz IV: Lebensgemeinschaft - Kind - Finanzen

Folgende Fälle – Wie sieht die finanzielle Verpflichtung aus:

1. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen aber getrennt weiterleben.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?
– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

2. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen zusammenziehen.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?
– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Vielen Dank im Voraus für Eure hilfreichen Antworten!

MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

1. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen aber getrennt weiterleben.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?
– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Gutverdiener zahlt Unterhalt für sein Kind, und GKV ist Sache von H IV

2. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen zusammenziehen.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?
– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

bis auf KV ist Gutverdiener der Zahler für alle, da wohl von BG ausgegangen werden kann

Vielen Dank im Voraus für Eure hilfreichen Antworten!

büdde

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Hallo

Ich antworte mal, soweit ich das weiß.

1. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen aber getrennt weiterleben.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?

Genauen Zeitpunkt weiß ich nicht, spätestens ab Geburt: Unterhalt für das Kind und für die Mutter. Für die Mutter 3 Jahre lang, danach ist ihr wohl zuzumuten, arbeiten zu gehen. – Für das Kind ein bisschen länger.

– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

K. A.

2. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen zusammenziehen.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?

Auch hier weiß ich den Zeitpunkt nicht, aber spätestens, wenn sie zusammenziehen UND ein gemeinsames Kind haben: Mann und Frau bilden eine eheähnliche Gemeinschaft und aufgrund dessen bilden Mutter, beide Kinder und Mann eine Bedarfsgemeinschaft.

Das bedeutet – krass ausgedrückt–: Der Mann muss nach seinen Möglichkeiten für alles aufkommen, wofür sonst keiner aufkommt, und wird genauso behandelt wie ein Alg-II-Empfänger: Er muss seine sämtlichen Konten und Einkünfte offenlegen. Es sei denn, er zahlt freiwillig alles, was nicht irgendwelche anderen Stellen zahlen, wie z. B. der Vater des ersten Kindes (Unterhalt), so dass auf weitere Alg-II-Zahlungen verzichtet wird. Das wäre anzuraten, denn wenn er wirklich gut verdient, kriegt sie sowieso nichts mehr von der ARGE.

– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

K. A.
Familienversicherung? Müsste zumindest fürs Kind gehen.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo

Oh, jetzt haben wir gleichzeitig geantwortet! Da hätte ich mir ja gar nicht so viel Mühe geben müssen!

Das hier stimmt aber nicht in jeder Hinsicht:

Gutverdiener zahlt Unterhalt für sein Kind, und GKV ist Sache von H IV

Er muss auch für die Mutter Unterhalt zahlen, das weiß ich genau. Früher musste er ca. das 1. Jahr zahlen, jetzt 3 Jahre lang. Der Staat spart wo er kann.

Viele Grüße

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Hallo Mikesch,

1. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen aber getrennt weiterleben.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?
– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Gutverdiener zahlt Unterhalt für sein Kind, und GKV ist Sache von H IV

Deine Antwort an mcf möchte ich ergänzen:

Ich denke, es wird für den gutverdienenden Vater nicht so „einfach“. Wenn ich den § 1615l BGB lese und richtig verstehe, wäre er nicht nur seinem Kind, sondern auch der Mutter gegenüber – die entsprechende Leistungsfähigkeit vorausgesetzt (aber er verdient ja gut) – für mindestens 3 Jahre unterhaltspflichtig, wenn sie sein Kind versorgt und deswegen nicht arbeiten kann – grob dargestellt (genauer vgl. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html).

Ich bin keine Rechtsexpertin. Ob und inwiefern dieser Anspruch in der Realität auch durchgesetzt wird (z. B. veranlasst durch die ARGE), weiß ich nicht. Bei der Sondierung möglicher finanzieller Verpflichtungen wäre dies m. E. aber zu berücksichtigen.

Lieben Gruß

Trillian

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Der Gutverdiener muss auf alle Fälle zahlen, nur wie viel steht noch nicht fest.

Das Erschreckendste aber ist immer wieder: Bevor man eine Familie gründet, muss man sich erst mal durch alle SGBs durcharbeiten, um zu eruieren, ob man überleben kann. Was hat das mit der vielgepriesenen besseren Unterstützung von Familien und Kindern zu tun??

Der Mikesch

Sehe ich etwas anders.
Hallo,

Das Erschreckendste aber ist immer wieder: Bevor man eine Familie gründet, muss man sich erst mal durch alle SGBs durcharbeiten, um zu eruieren, ob man überleben kann. Was hat das mit der vielgepriesenen besseren Unterstützung von Familien und Kindern zu tun??

ich sehe das etwas anders: Offensichtlich wird das Gründen einer Familie davon abhängig gemacht, wie hoch das Sponsoring des Sozialstaates ausfällt. Man richtet sein Leben nicht mehr nach normalen Kriterien ein, sondern gestaltet dieses „sozialstaatkompatibel“. In dem Posting geht es wörtlich um einen „Gutverdiener“. Dieser will aber offensichtlich einen möglichst kleinen, besser noch gar keinen Beitrag zur Finanzierung der Familie leisten. Und daher wird das Leben so gestaltet, dass möglichst viel Unterstützung aus den Sozialkassen dazukommt. Für das eigene Leben aufkommen? Dazu sind viele offensichtlich nicht mehr bereit.

In dem hier konkret genannten Beispiel könnte es aber auch nur darum gehen, was man offiziell den Behörden gegenüber kommuniziert, um möglichst viel Unterstützung zu bekommen.

Zudem kann ich dem Ursprungsbeitrag nicht entnehmen, dass es um die Überlebensfähigkeit geht. Genau hierfür sind Sozialleistungen aber gedacht. Leider stellt es sich in den Köpfen vieler aber als Wahlmöglichkeit dar, so dass man sich aussuchen kann ob man sein Geld selbst erarbeitet oder sich vom Staat unterstützen lässt.

Gruß

S.J.

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Hallo

hallo,

Der Staat spart wo er kann.

kann es sein, dass du die institution „staat“ etwas falsch verstanden hast?

gruß
ann

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