Hallo
Ich antworte mal, soweit ich das weiß.
1. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen aber getrennt weiterleben.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?
Genauen Zeitpunkt weiß ich nicht, spätestens ab Geburt: Unterhalt für das Kind und für die Mutter. Für die Mutter 3 Jahre lang, danach ist ihr wohl zuzumuten, arbeiten zu gehen. – Für das Kind ein bisschen länger.
– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
K. A.
2. Mutter eines Kindes (Hartz-IV-Empfängerin) lernt Gutverdiener kennen. Die Frau wird von diesem schwanger. Beide wollen zusammenziehen.
– Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf den Mann zu, und ab welchem Zeitpunkt (Geburt?)?
Auch hier weiß ich den Zeitpunkt nicht, aber spätestens, wenn sie zusammenziehen UND ein gemeinsames Kind haben: Mann und Frau bilden eine eheähnliche Gemeinschaft und aufgrund dessen bilden Mutter, beide Kinder und Mann eine Bedarfsgemeinschaft.
Das bedeutet – krass ausgedrückt–: Der Mann muss nach seinen Möglichkeiten für alles aufkommen, wofür sonst keiner aufkommt, und wird genauso behandelt wie ein Alg-II-Empfänger: Er muss seine sämtlichen Konten und Einkünfte offenlegen. Es sei denn, er zahlt freiwillig alles, was nicht irgendwelche anderen Stellen zahlen, wie z. B. der Vater des ersten Kindes (Unterhalt), so dass auf weitere Alg-II-Zahlungen verzichtet wird. Das wäre anzuraten, denn wenn er wirklich gut verdient, kriegt sie sowieso nichts mehr von der ARGE.
– Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
K. A.
Familienversicherung? Müsste zumindest fürs Kind gehen.
Viele Grüße
Simsy
MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert