Ich habe Beiträge aus einer Berufsrentenversicherung rück-gewährt bekommen, da ich nicht mehr in diesem Beruf arbeite; sind die rückgewährten Beiträge auf Hartz IV Leistungen anrechnungspflichtig? Vielen dank für die Antworten!
Dazu kann ich Ihnen nur einen Rat geben, sich an einen sogenannten Hartz-4-Anwalt zu wenden.
Viel Erfolg"
Thomas
Hallo,
die Rückerstattung von Beiträgen ist gemäß § 11 SGB II anrechnungsfrei und somit kein Einkommen.
Gruß Marty
Ich habe Beiträge aus einer Berufsrentenversicherung
rück-gewährt bekommen, da ich nicht mehr in diesem Beruf
arbeite; sind die rückgewährten Beiträge auf Hartz IV
Leistungen anrechnungspflichtig? Vielen dank für die
Antworten!
Hallo, Marty!
Vielen Dank für Deine schnelle Auskunft!
Freundliche Grüsse aus Berlin sendet Holm
Lieber Thomas, ich danke Dir für Deine Antwort!
Freundliche Grüsse sendet Holm
Ja, gemäß § 11 SGB II sind sämtliche sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach SGB II, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversor-gungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz als Einkommen zu berücksichtigen.
Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen,
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflus-sen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerecht-fertigt wären,
Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermö-gensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetz-buchs geleistet werden.
Weitere Hinweise unter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
Ich danke Dir, lieber Markus! Für Deine ausführliche Antwort! Vielen Dank - und ein gutes neues Jahr noch!
Holm
Ich habe Beiträge aus einer Berufsrentenversicherung
rück-gewährt bekommen, da ich nicht mehr in diesem Beruf
arbeite; sind die rückgewährten Beiträge auf Hartz IV
Leistungen anrechnungspflichtig? Vielen dank für die
Antworten!
Hallo Holm,
nach meiner Auffassung gelten diese Beiträge als Einkommen, bin mir aber nicht 100% sicher , da ich in der Vermittlung tätig bin. Im § 11 SGB II sind die zu berücksichtigenden Einkommen aufgeführt, bitte nochmals nachlesen.
Grüße
Almut Gothe
Ich bedanke mich, liebe Almut! Ist halt nicht leicht. Schönes neues jahr noch! Holm aus Berlin
Hallo,
ich war längere Zeit erkrankt und konnte nicht antworten. Ist dein Thema noch aktuell?
Viele Grüße
Cindy
Hi, Cindy, vielen Dank, dass Du Dich noch gemeldet hast! Meine Angelegenheit ist bereits beim Rechtsanwalt…
Ich hoffe, es geht Dir wieder gut!
Mit freundlichen Grüssen,
Holm