Jemand wohnt bei seinen Eltern, ist über 25 Jahre alt, bezieht ALG II und musste bislang KEINE Miete zahlen. Dies soll sich nun ändern.
Inwieweit wird die ARGE dabei entscheiden? Müssen die Eltern einen Mietvertrag aufsetzen? Wird die ARGE diese plötzliche Änderung akzeptieren, obwohl bisher nie ein Bedarf an Mietzahlungen bestand?
So ein Fall kommt wohl nicht so häufig vor. Es ist aber nicht die Frage, wie die Arge entscheidet, denn die wird bei unklarer Lage voraussichtlich die Mietzahlung erst mal vorsorglich ablehnen. Das ist das normale Verhalten der meisten Argen, scheint mir. Entscheidend wäre, was dann die Widerspruchstelle und dann ein Sozialgericht dazu sagen würde.
Müssen die Eltern einen Mietvertrag aufsetzen?
Das wäre sicher ratsam. Den müssen die aber nicht selbst aufsetzen, da gibt es auch Vordrucke im Schreibwarenhandel.
Wird die ARGE diese plötzliche Änderung akzeptieren, obwohl bisher nie ein Bedarf an Mietzahlungen bestand?
Der Gedanke ist schon recht naheliegend, dass die Mietzahlung nicht notwendig wären, wenn da nicht ein Amt wäre, das ggf. die Miete zahlen würde. Andererseits müssen die Eltern aber nicht ein Leben lang ein Zimmer für einen bereithalten. Sie könnten es ja auch an jemand anderes weitervermieten. Oder der 25-jährige könnte ausziehen, und dann fallen ja auch Mietkosten an.
Der 25-jährige sollte aber schauen, dass er noch was aus seinem Leben macht, wenn es irgend geht.
Die ARGE wird auf alle Fälle einen Mietvertrag verlangen und eine Stellungnahme, warum es nun plötzlich zu einer Mietforderung seitens der Eltern kommt um zu klären/verhindern, dass diese Mietforderung nur besteht, weil die ARGE „es ja zahlen würde“.
Wenn man aber über 25 Jahre ist, stehen jedem Menschen theoretisch Kosten der Unterkunft zu.
Im Regelfall wird dies -nach positiver Stellungnahme- aber bezahlt. Nebenkosten müssten dann aber getrennt verrechnet werden, da die ARGE nicht pauschal dem 25-jährigen einen Betrag für Nebenkosten überweist, ohne dass eine jährliche Abrechnung erfolgt.