Hartz IV monatlich Überzhalung

mein zuständiges Jc vertritt die Auffassung einmal im Quartal die vorläufigen Verdienste nachträglichj am Ende des Bewilligungsbeschiedes korriegieren zu müssen und nicht wie viele andere JC jeden Moantat rückwirkend. Das fürht natürlich zu Überzahlungen die dann zruückgefordert werden eine Änderung auf monatlcihe Korrektur lehnen sie mit "sinngemäß dem Vermerk " 6 Änderungen = 6 Widersprüche = 6 Klagen maximal ab und berufen sich darauf das sie es auch dürfen ( ist auch leider so) ergo Rückforderung ergo Klage Nun zur Forumsfrage
Ist jemand mit einer solchen Klage schon einmal vor gericht durchgekommen ? Wenn ja bitte mal das Az
DANKE !!

Kann ich dir leider nicht sagen

Kann dir nicht weiterhelfen. Deine Rechtschreibung ist sehr undeutlich, deshalb versteht man nicht was du meinst!

Wieso suchst du mich als Experten aus?
Ich hab da keine Ahnung von diesem Thema.

Hallo!
Eine Klage mußte ich noch nicht einreichen.
Ich hatte mich mit dem Jobcenter so geeinigt, dass in der Vorausberechnung stets ein höherer Betrag des Einkommens meines Mannes, als das tatsächlich verdiente angesetzt wurde. So hatten wir monatlich stets eine Nachzahlung.
Ich habe einfach damit argumentiert, das man ja bei der ständigen Über- und Rückzahlung irgendwann den Überblick verliert und ich dann stets eine korrekte Aufstellung aller Zahlungen verlangen würde.
Aufgrund der dann anfallenden Mehrarbeit wurde eingelenkt und die für alle günstigere Variante angesetzt.
Sollte sich das Jobcenter auf keine Diskussion einlassen, würde ich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt (Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen) in Erwägung ziehen. Dann wissen sie gleich wie ihre Chancen stehen.
Ich wünsche viel Glück.
MfG