Ich betreue meine demente Mutter, die über ein beträchtliches Vermögen verfügt. Entsprechend dem notariellen Testament sollen nach ihrem Tod die 3 Söhne gleichberechtigt erben. Als gestzlicher Betreuer werde ich wohl die Konten auflösen und das Geld entsprechend verteilen dürfen.
Einer meiner Brüder ist langjähriger Hartz IV-Empfänger und wird mit Sicherheit das Jobcenter nicht über seine Erbeschaft informieren. Mir ist schon klar, dass er eine Mitteilungspflicht hat und sich strafbar macht, wenn er die Mitteilung unterlässt.
Aber wie steht es mit mir ? Bin ich verpflichtet als Vollstrecker des Testaments, der Kenntnis von dem Hartz-IV-Bezug eines Erben hat, die Behörde zu informieren ? Mache ich mich mit strafbar, wenn ich nichts mitteile und meinen Bruder gewähren lasse?
Wenn ja, aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich das ?
Danke für die Hilfe.