Hartz IV Mtteilungspflicht Testamentsvollstrecker

Ich betreue meine demente Mutter, die über ein beträchtliches Vermögen verfügt. Entsprechend dem notariellen Testament sollen nach ihrem Tod die 3 Söhne gleichberechtigt erben. Als gestzlicher Betreuer werde ich wohl die Konten auflösen und das Geld entsprechend verteilen dürfen.

Einer meiner Brüder ist langjähriger Hartz IV-Empfänger und wird mit Sicherheit das Jobcenter nicht über seine Erbeschaft informieren. Mir ist schon klar, dass er eine Mitteilungspflicht hat und sich strafbar macht, wenn er die Mitteilung unterlässt.

Aber wie steht es mit mir ? Bin ich verpflichtet als Vollstrecker des Testaments, der Kenntnis von dem Hartz-IV-Bezug eines Erben hat, die Behörde zu informieren ? Mache ich mich mit strafbar, wenn ich nichts mitteile und meinen Bruder gewähren lasse?
Wenn ja, aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich das ?

Danke für die Hilfe.

Hallo,

ich habe davon wirklich überhaupt keine Ahnung, wie es rechtlich zu Ihrer Person aussieht.
Aber vorstellen könnte ich mir schön, dass man Sie ggf. mithaftbar macht.
Ggf. absichern:
Schreiben Sie etwas auf… wie: Laut Gesetz ist das Erbe dem Finanzamt, Sozialbehörden etc melden, eine Nichtmeldung kann schwere Folgen mit sich ziehen.
Ggf. noch hinzufügen. Dieser Inhalt wurde sprachlich und inhaltlich verstanden.
Lassen Sie sich dies Unterschreiben - dann haben Sie Ihre Informationspflicht erfüllt und sich - meiner Meinung nach - nicht verpflichtet jeden Erben nachzulaufen, ob er es tut.

Hallo,
mit dieser speziellen Rechtsfrage sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Guten Morgen Martin37,
Ich würde die Füße still halten. Es ist nicht deine Sache und den vor programmierte Ärger in der Familie würde ich mir ersparen.
Gehe einfach davon aus, dass er es von selbst melden wird.
Dir können Sie in dieser Sache nicht an tun nach meiner Einschätzung nach.
Das Jobcenter wird es aber mit Sicherheit erfahren, weil es über das Finanzamt auch gehen wird. Von da ab wird es schon mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gemeldet werden.
Das wird dann sehr teuer werden für den Betreffenden.

Ich selbst bin auch gegen solchen Leistungsmißbrauch. Ich würde den als Erbe auch nicht machen.

Dir wünsche ich alles gute und wenig Ärger bei der ganzen Abwicklung.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…

Zu weiteren Fragen gerne bereit.
Wünsche dir einen schönen Feiertag.
mfg falkoo

Hallo Martin37,

wenn du meinen Nachbarn gefragt hättest, der würde 100%ig ‚Ja‘ sagen. Du machst dich auch strafbar, wen du eine Kippe aus dem fahrenden Auto schnippst. Mein Nachbar, der schreibt auch Falschparker auf und schwärzt Mitbewohner bei der Hausverwaltung an. Der ist so beliebt, daß niemand Pakete für ihn entgegennimmt.

Wenn du auch so eine Seele von Mensch bist, dann komme deinen Pflichen nach und mache dem Amt Meldung. Schließlich gehst du ja für deinen Bruder arbeiten.

Wenn du aber halbwegs normal tickst, dann gibst du deinem Bruder den Rat, ein Sparbuch zu eröffnen, das Geld dorthin zu transferieren und anschließend zu kündigen. So habe ich das gemacht, als ich eine größere Summe erwartet habe, die ansonsten weg gewesen wäre.

Ansonsten wäre ich wohl gezwungen, schwarz arbeiten zu gehen, was auch strafbar ist, denn es pfeifen ja die Spatzen von den Dächern, daß die paar Stempelgroschen vorne und hinten nicht reichen.

LG

Martin

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Hallo Martin, die Frage ist zu speziell und hat im grunde nichts mit Hartz IV zu tun. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß ist Sache des Leistungsbeziehers.
Gruß
Winnie

Der in einem Testament benannte Testamentsvollstrecker soll die vom Erblasser getroffenen Anordnungen ausführen. Er prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen und hat den erkennbaren Willen des Erblassers zu befolgen sowie Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden. Zunächst nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass zur Erfüllung seiner Aufgaben in Besitz und verwaltet ihn ordnungsgemäß. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die ordnungsgemäße Auseinandersetzung unter mehreren Miterben zu bewirken. Das Aufgabengebiet des Testamentsvollstreckers kann aber auch auf Dauer angelegt sein oder auf bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände beschränkt werden. Während der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers kann der Erbe nicht wirksam über Gegenstände verfügen, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Das Grundbuchamt trägt die Ernennung des Testamentsvollstreckers von Amts wegen im Grundbuch ein. Ausserdem wird im Erbschein die Testamentsvollstreckung vermerkt. Danach ist ein gutgläubiger Erwerb eines Dritten, der von einem Erben einen Nachlassgegenstand erwirbt, ausgeschlossen. Der Testamentsvollstrecker selbst hat nach der Übernahme seines Amtes zunächst ein Inventar zu errichten und ist für die ordnungsgemässe Verwaltung verantwortlich. Ihn treffen Auskunfts-, Benachrichtigungs-, Anhörungs- und Rechnungslegungspflichten. Für ein Verschulden des Testamentsvollstreckers für die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Nachlass haften die Erben.

Eine Benachrichtigung an das Jobcenter vom Testamentvollstrecker liegt NICHT in dessen Verantwortungs- und Pflichtbereich.
Wird vom Jobcenter allerdings eine Auskunft erbeten, muss diese wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Ich hoffe das reicht aus. Gruß - Ernst

Als Testamentsvollstrecker unterliegst du ja den gesetzlichen Bestimmungen. Du wirst also die Vermögensveränderungen an das Finanzamt melden müssen. (auch wenn die einzelnen Erbteile unter dem Freibetrag liegen sollten). Damit wird dann das JobCenter etwas später automatisch informiert über den Datenträgeraustausch.

Wenn du die Meldung unterlässt, machst du divch also in mehrfacher Hinsicht strafbar.

Hallo

Bin ich verpflichtet als Vollstrecker des Testaments, der Kenntnis von dem Hartz-IV-Bezug eines Erben hat, die Behörde zu informieren ?

Soweit ich weiss, musst du die Annahme deines Amtes als Testamentvollstrecker ja dem Nachlassgericht melden, musst die Erbschaftssteuer erklären und die ggf. vom Erblasser nicht erklärten Steuern nacherklären (§ 2202 BGB ; § 33 ErbStG). Das Nachlassgericht und Finanzamt erfahren also auf jeden Fall vom Erbfall und auch den Namen des Erblassers - und des begünstigten Erben. (Auch die Banken erfahren vom Todesfall -spätetens wenn’s denn ans Geldabholen geht-, und auch sie stehen in der Meldepflicht.)

-> „Die begünstigte Person (Erbe oder Beschenkte) ist verpflichtet, den Vermögensanfall dem Finanzamt zu melden. Aber auch ohne Meldung erfährt das Finanzamt im Todesfall vom Vermögensübergang.“ http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbst-03.htm

Das Finanzamt des ALG2-Betroffenen erfährt vom Nachlassgericht von seiner Erbschaft. Und nahezu alle Sozialleistungsträger führen regelmäßig verdachtsunabhängige Datenabgleiche mit den Finanzämtern und anderen Behörden durch…

Mache ich mich mit strafbar, wenn ich nichts mitteile und meinen Bruder gewähren lasse?

Die Auskunfts-bzw. Mitteilungspflichten Dritter sind in § 60 SGB II geregelt http://dejure.org/gesetze/SGB_II/60.html
Danach wären ggf. auf Verlangen (!) der Behörde hin die leistungsrelevanten Auskünfte zur Erbschaft des Betroffenen zu erteilen .

Ob man aber als Dritter diese Informationen "von sich aus " (also: OHNE vorherige Aufforderung) an das Jobcenter weiterleiten darf (!), würde ich ggf. vorab mal beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten anfragen. (Ich würde von „Nein“ ausgehen.)

Allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=8.0

LG

meines Erachtens nach nicht, das würde ja im Umkehrschluss bedeuten das sich ein Vermieter der die Miete senkt, ein Arbeitgeber der eine Lohnerhöhung vornimmt oder ähnliche Vorfälle aus deren nicht erfolgter Anrechnung der Leistungsbezieher einen finanziellen Nutzen zieht der ihm nicht zusteht, sich diese ebenfalls strafbar machen würden! Nein sie machen sich nicht strafbar! Sie sollten ihm nur vielleicht deutlich machen, dass wenn das Jobcenter es mitbekommt, und das wird es, das es echt teuer werden kann! Nicht nur das er es zurückzahlen muss sondern es kann auch ein Bußgeld verhangen werden, wird teuer und landet evtl. wegen Betrug auch vor Gericht!

Hallo,

eine rechtliche Grundlage, wonach Sie verpflichtet wären die Sozialbehörde über das Erbe des Bruders zu informieren ist mir nicht bekannt. Da Ihr Bruder aber von Steuergeldern finanziert wird und Vermögen- unter Berücksichtigung gesetzlicher Freigrenzen vorrangig einzusetzen ist- können Sie sich durchaus an die zuständige Behörde wenden und eine entsprechende Mitteilung machen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene

Hallo,
entschuldige die späte Antwort, aufgrund eines depressiven Schubes war ich nicht in der Lage mich früher zu melden.
Nein, Du musst das Jobcenter nicht über die Erbschaft unterrichten, das wäre die Aufgabe des Hartz IV - Empfängers. Macht er das nicht ist das nicht Dein Problem.
Auch bist Du als Bruder nicht verpflichtet, Deinen eigenen Bruder wegen eventuellem Sozialbetrug anzuzeigen. Laut Gesetz musst du Deinen Bruder, sollte Er gegen das Gesetz verstoßen nicht anzeigen oder vor Gericht gegen Ihn aussagen. Bürgerliches Gesetzbuch
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar oder bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe