Hartz IV Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bekome seit ca. 3 Jahren Hartz IV.

Nun habe ich vor wenigen Tagen ein Schreiben vom Anwalt meines Ex-Vermieters bekommen und war geschockt.

(Ich habe inzwischen einen neuen Vermieter, da das Haus, in dem ich wohne, vor einigen Monaten an diesen verkauft wurde).

Es ist eine Nebenkostenabrechnung für 01.06.2008 bis 31.05.2009.
Es steht eine Nachzahlung 601,85 € aus.!!!

Keine Ahnung, wie das kommen kann.
Die Miete, einschl. Nebenkosten, ist stets direkt auf das Konto des Vermieters gelaufen.

Muß ich mit dem Schreiben und der Zahlungsaufforderung gleich zur ARGE - wie gehe ich vor?
Kann ich davon ausgehen, das die ARGE das anstandslos an den Mieter überweist?

Vielen Dank für jeden Tip!

Herzlichen Gruß und einen schönen Tag!
Dari Kaufmann

Hallo,

keine schöne Überraschung, aber zum Glück gibt es ja Verjährungen.

Betriebskosten aus 2008: Das ist etwas für den Mülleimer.

Als erstes würde ich zur Verbraucherberatung oder zu einem Mieterschutzbund gehen (oder mal im Internet danach recherchieren).

Danach klären, wieso es so eine hohe Nachzahlung gibt (könnte mit Gaspreisen zusammen hängen).

Parallel (zeitnah) die ARGE informieren (Kopie) und denen mitteilen, welche Schritte Sie bisher unternommen haben / unternehmen werden.

Wenn eine Nachzahlung gerechtfertigt ist, dann wird die i.d.R. auch von der ARGE getragen.

Viel Erfolg.

Hallo,
also ja du solltest mit der Abrechnung schnellstmöglich zur Arge gehen und die Übernahme der Kosten gem. § 22 SGB II beantragen. Ob die Kosten dann vollständig, teilweise oder nicht übernommen werden, kann ich ohne weitere Info´s nicht sagen. Ausschlag geben sind hierfür die bisher gezahlten Kosten der Unterkunft, die Höchstgrenze und ob es besondere Umstände gibt die eine Übernahme ggf außerhalb der angemessenen Kosten rechtfertigen.

Ich hoffe das ich dir so erst mal geholfen habe… wenn du noch weitere Fragen hast oder ich dir etwas berechnen soll, dann meld dich doch nochmal… mit Zahlen :smile:
Gruß Marty

Ich bekome seit ca. 3 Jahren Hartz IV.
Nun habe ich vor wenigen Tagen ein Schreiben vom Anwalt meines
Ex-Vermieters bekommen und war geschockt.
(Ich habe inzwischen einen neuen Vermieter, da das Haus, in
dem ich wohne, vor einigen Monaten an diesen verkauft wurde).

Es ist eine Nebenkostenabrechnung für 01.06.2008 bis 31.05.2009. Es steht eine Nachzahlung 601,85 € aus.!!!
Die Miete, einschl. Nebenkosten, ist stets direkt auf das
Konto des Vermieters gelaufen.

Muß ich mit dem Schreiben und der Zahlungsaufforderung gleich zur ARGE - wie gehe ich vor?
Kann ich davon ausgehen, das die ARGE das anstandslos an den Mieter überweist?

Sehr geehrte Frau Kaufmann,

Die Arge muss grundsätzlich nach § 22 SGB II http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html alle angemessenen Kosten übernehmen, auch von Betriebskostennachzahlungen, sofern Sie aktuell Grundsicherungsleistungen beziehen. Angemessen sind aber nur Kosten, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind. Sie müssen daher prüfen, ob die Betriebskosten möglicherweise überhöht sind, denn dann müssten Sie die Kosten nicht bezahlen und die Arge müsste sie ebenfalls nicht übernehmen. Welche Kosten agerechnet werden dürfen ergibt sich aus der Betriebskostenverordung http://bundesrecht.juris.de/betrkv/BJNR234700003.html und dem Mietvertrag. Nur, was in beiden steht, darf verlangt werden. Sind die Heizkosten aber überhöht, kann es sein, dass der Vermieter unwirtschaftlich gehandelt hat und diese deshalb nur zum Teil übernommen werden müssen.

Sie sollten daher zuallererst die Rechnung an Ihre Arge übergeben. Wenn diese nichts beanstandet und Ihnen alles bezahlt sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie weiterhin Zweifel an der Höhe der Betriebskosten haben, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Dieser kostet Sie als Alg II-Empfänger nur 10 Euro. Sie haben ein Jahr lang Zeit für Einwendungen gegen die Rechnung. Solange Sie Zweifel an der Rechnung haben, sollten Sie höchstens unter Vorbehalt zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

F.t.Hofmann

Hallo Dari,

ja das ist dumm gelaufen. Leider ist es möglich die Betriebkostenabrechnung bis zum Ende des Folgejahres also aus 2009 bis 31.12.2010 einzufordern.
ob das auch für den in 2008 entstandenen Teil-Zeitraum möglich ist, da bin ich gar nicht ganz sicher…

Was Du zahlst ist ja nur ein Abschlag und wenn die tatsächlichen Kosten höher waren kann es zu Nachforderungen kommen. Aber das muss der Vermieter beweisen anhand einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung,d ie die einzelnen Posten aufschlüsselt. Ohne die musst Du gar nichts zahlen. Auf Anfrage muss er dir auch noch die Belege zeigen, wie z.B. die REchnung über Grundsteuer, Müllgebühr, Schornsteinfegerkosten etc…
Auf jeden Fall solltest Du sofort damit zu ARGE. Leider werden die Kosten nur als Darlehen übernommen wenn Du das dort formlos beantragst, aber immerhin.

Du könntest auch parallel dazu eine anwaltliche Rechtsberatung aufsuchen. Mit deinem Bewilligungsbescheid kannst Du einen Antrag auf „Rechtsberatung“ mündlich oder schriftlich beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl stellen. (sollte sich mit mietrecht auskennen) Dieser leitet den Antrag dann an das Amtsgericht weiter und die Beratung ist für Dich kostenlos.

Gruß
Gwenhyfar

PS: Wieso bist Du denn schon solange arbeitslos? Woran liegt das denn bloß? Kannst Du das nicht ändern ?

Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Sie sollten Kontakt zu dem Rechtsanwalt aufnehmen und Ihn schriftlich auffordern Ihnen das Zustandekommen der Nachforderung der Nebenkostenabrechnung an Hand von Belegen nachzuweisen.

Parallel dazu suchen Sie Ihre Behörde auf und klären in einem persönlichen Termin die weitere Vorgehensweise.

Aus Erfahrungen unserer Mandantschaft können wir Ihnen mitteilen, dass eine selbstverständliche Übernahme der Nachforderung Ihres Vermieters für die Nebenkosten nicht ohne weiteres durch die Behörde statt finden wird.

Sollte Ihre maximale Höchstgrenze für Kaltmiete und kalte Nebenkosten noch nicht ausgeschöpft sein, dann wir man die auch nur auf einen schriftlichen formlosen Antrag von Ihnen hin auch nicht anpassen. Dann würde die Behörde aber auch nur den Differenzbetrag zwischen maximaler Höchstgrenze und Ihren zurzeit gezahlten Beträgen für die nächsten rückwirkenden Monate max. 6 Monate ausgleichen. Das würde bei Ihrer Rechnung von zurzeit 601,85 € : 6 Monate = 100,31 € ausmachen. Soviel wird aber Ihr Differenzbetrag nicht sein. Somit ist klar, dass Sie die Nachzahlung, sollte Sie berechtigt sein, dann aus der eigenen Tasche stemmen müssen. Es sei denn Sie stellen einen sogenanntes Überbrückungsdarlehn bei der Behörde, dann würde Ihnen die Behörde den Betrag vorschießen und jeden Monat dann (max. 6 Monate lang) den Betrag wieder von Ihrem Regelsatz abziehen.

Sie sollten daher auf die Nebenkostenabrechnung hin einen formlosen Antrag auf Komplettübernahme der kalten Nebenkosten bei Ihrer Behörde bestehen. Notfalls können Sie dann gegen diesen Bescheid in Widerspruch gehen und sollte dieser dann ebenfalls nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, dann können Sie kostenlos bei Ihrem zuständigen Sozialgericht klagen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Hallo, Dari - naja, ob eine Nebenkostenabrechnung stimmt, könntest Du evtl. bei er der nächsten Verbraucherbratungsstellen oder beim Mieterverein prüfen lassen. Unter bestimmten Umständen prüft das auch das „Amt für Grundsicherung“ (Hartz IV-Stelle). Wenn die NK richtig sind, kannst du normalerweise mit der Übernahme der Kosten rechnen. Es sei denn, der Nachzahlungsbetrag weicht deshalb von den bisherigen Nachzahlungsbeträgen so weit nach oben ab, weil du im letzten Jahr „erheblich über dem Durchschnitt“ Nebenkosten verbraucht hast. Aber - wie gesagt - das kannst du am besten vor Ort klären lassen.

Ich empfehle, erst mal direkt zur „Hartz-IV“ Stelle damit gehen. Wenn die Kosten „anstandslos“ übernommen werden, ist ja dein Problem gelöst. Ich würde auch keinen Fall im „Hartz IV“ den Begriff „überhöhte Kosten“ fallen lassen. Dann „weckst du evtl. schlafende Hunde!“

Ich hoffe, ich konnte helfen. Herzliche Grüße und Gottes Segen, Dein Klaus

Hallo Dari,

zunächst einmal: Du schreibst, Du weißt nicht, wie die Nachzahlung zustande kommt. Einer Nebenkostenabrechnung muss stets eine detailierte Aufrechnung beiliegen, ansonsten ist die Forderung nicht rechtskräftig. Das heißt, es muss eine Auflistung beiliegen, die alle Nebenkosten ( Heizung, Warmwasser, Wassergeld, Müllabfuhr usw. ) enthält. Und zwar die Gesamtkosten für das komplette Haus, dann geteilt durch die Mieter bzw. qm (je nach Mietvertrag), so dass Deine Kostenanteile ersichtlich sind. Von Deinen Komplettkosten wird dann Deine Nebenkostenpauschale, die Du bezahlt hast, abgezogen, so dass Du genau erkennen kannst, was Du tatsächlich verbraucht hast, anteilig zahlen musstest, wie viel Du bereits bezahlt hast (monatlich ) und wieviel Du nachzahlen musst.
Sollte diese Aufrechnung nicht beiliegen, setze Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung und bestehe darauf, dass Du die Aufrechnung erhältst, vorher zahlst Du keinen Cent.

In der Regel zahlt Dir die ARGE anstandslos die Nebenkostennachzahlung (außer Warmwasser und Strom, wohl aber Gemeinschaftsstrom, z.B. Flurlicht), es sind ja die tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterkunft.

ps. Sollte die detailierte Nachzahlungsforderung von der Forderung abweichen, die Du jetzt bekommen hast, gehst Du natürlich mit der teureren Abrechnung zur ARGE…

Gruß,
Rainer

Hallo Dari,

gehe bitte sofort mit diesen Schreiben zu Deine ARGE. Nur diese können Dir weiterhelfen.
Sollte die ARGE Dir nicht helfen können, suche bitte einen Rechtsanwalt auf.
Hartz IV Bezieher brauchen nur 10,00 EURO Eigenanteil im Beratungsgespräch bezahlen.
Widerspruchfrist für Nebenkostenabrechnung ist 4 Wochen.

Gruß

Claus

Hallo Dari,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Schriftwechseln mit dem Ex-Vermieter etc. immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
1)
Wenn ein Schreiben vom *Anwalt* Deines Ex-Vermieters gekommen ist, muß ja schon vorher ein Schriftwechsel mit dem Ex-Vermieter direkt stattgefunden haben !? Wenn ja, warum erwähnst Du das denn nicht ?
2)
Ich würde die Nebenkosten der Höhe nach gegenüber dem Ex-Vermieter erst einmal bestreiten und die Nebenkostenabrechnung in jedem Fall der ARGE vorlegen und die Übernahme der Kosten beantragen.
3)
Wenn Du mit dem Ex-Vermieter und der ARGE nicht klarkommst, mußt Du wohl oder übel einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.

Beachte bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Sorry ich hatte eine Zeitlang keine Verbindung zu WWW

Eine Nebenkostenabrechnung die nicht nach Ablauf der nächsten Periode vorgelegt wurde, verfällt. Das wirst du sicher mittlerweile von jeman anderem gehört haben

Hallo,

nein, das Jobcenter wird diese NK-Abrechnung nicht automtisch übernehmen, zumal die der Zeitraum (2008 - 2009) auch schon eine zeitlanbg her ist.

Der alte Vermieter ist meines Erachtens in jedem Fall einen Nebenkostenabrechnung vorlegen.

Generel empfehle ich Ihnen in jedem Fall einen Mieterverein aufzusuchen und diesen um Rat bitten, da es sich hierbei nicht generell um ein ALG-II-Anliegen sondern um eine miterrechtliche Angelegenheit.

Mfg, Pete