Hallo,
70 Strafanzeigen bei 4000 Beziehern finde ich nun nicht
dermaßen erschreckend…da komme ich auch nicht auf 20 sondern
knapp 2 %.
Da du vermutlich nicht weiterlesen wolltest, zitiere ich es einfach mal:
„Es gibt beim Missbrauch von Arbeitslosengeld II aber eine enorme Dunkelziffer“, sagt einer von vier Teamleitern des Centers, der anonym bleiben will. Seine Mannschaft ist verantwortlich für Zahlungen an mehr als 4 000 arbeitslose Berliner."
Und wenn du jetzt noch Googles, findest du Clements Worte, die eben darauf eingehen und 20% nennen.
Behörden machen aber auch keine Gesetze, sondern das
Parlament.
Hat auch keiner etwas anderes behauptet.
Aber muss man nun hinter jeder Haustür eine verdeckte
Bedarfsgemeinschaft vermuten und hinter jedem nicht
erreichbaren Hartz IV Bezieher einen Mallorca-Auswanderer der
dort schwarz arbeitet?
Man vermutet es nicht, man kann und hat es festgestellt. Dazu auch der Artikel, den du ja nicht gelesen hast:
„Schon der Start von ALG II machte es Betrügern leicht. „Bei der Einführung haben wir versucht, die Anträge nur so rauszupeitschen. Bei der Antragsflut war es unmöglich, jeden Fall penibel zu prüfen“, so der Leiter.“
Das holtman jetzt eben nach. Deshalb auch die Strafanzeigen.
Ach so einfach ist das? Die Arbeitslosen könnten also alle
gleich in Lohn und Brot gebracht werden, wenn sie nur
ausreichend qualifiziert wären? Das Problem ist doch auch,
Ja! Ist doch toll, oder?
dass am Arbeitsmarkt ein Überangebot an Arbeitskräften
besteht. Da würde ich mir als Arbeitgeber für meine drei
Es besteht ein Überangebot an unqualifizierten Arbeitskräften.
Stellen auch die drei besten suchen, die ich kriegen kann.
Logisch.
Wenn ich aber zehn Einstellen würde, dann wären unter den zehn
besten die ich kriegen kann, vielleicht auch drei oder vier,
die ich aufgrund ihrer geringeren Qualifikation nicht
berücksichtigen würde, wenn ich weniger Stellen zu vergeben
hätte.
Wenn…dann…hätte…würde…sollte
Dem ist aber nicht so.
Nochmal: Wenn wir 5 Millionen Arbeitslose bei weit unter einer
Million Angebotenen Stellen haben, dann sind wohl nicht
genügend Stellen vorhanden. Oder man geht hin und erklärt den
Na, dann sind doch wohl die vielen offenen Stellen nur eine Täuschung.
weniger qualifizierten, dass sie nunmal nicht zu vermitteln
sind und sich drauf einrichten sollen und kommt mit so tollen
Vorschlägen wie der Vorsitzende der BA, man solle diese nicht
vermittelbaren in einen neu zu schaffenden „dritten
Arbeitsmarkt“ bringen.
Was ja auch eine Sauerei ist. Man muss denne nicht noch ihre Quali hämisch unter die Nase reiben.
Entschuldige, dass ich mir nicht die Mühe gemacht habe,
einzelne Dinge aufzuführen. Na gut. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I
und Art. 13 GG etwa kommen in Betracht. Ich sage nicht, dass
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Passt doch, oder? Keine Einschränkzung oder stellst du irgendwelche fest?
Gegen Art 13 liegt wohl kein Verstoß vor.
Das Zeigen von Artikeln nützt gar nichts. Karten auf den Tisch. Zeige einfach nur, wo in der Regel einer dieser Artikel verletzt wird.
geplanten Änderungen viel zu wenig auseinander gesetzt. Ich
sage aber, dass auch der Arbeitslose etwa das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung genießt und hier etwa nach
Die habe sie doch auch. Selbstbestimmung heißt aber nicht, dass sie ein recht darauf haben, sich von der Allgemeinheit durchfüttern zu lassen. Denn dann hat die allgemeinheit auch das Recht, jegliche Hilfe zu verweigern.
haben dürften. Sie stammt vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung und ich erlaube mir mal ein Zitat:
„Insgesamt hat es hinsichtlich der beruflichen Stellung der
Eltern keine großen Veränderungen seit 1983 gegeben.
Studierende aus Arbeiterfamilien und aus Kreisen kleiner
Angestellter, Beamter und Selbständiger sind noch etwas
seltener geworden. Der Anteil Arbeiterkinder“, bestimmt über
die berufliche Stellung der Eltern, hat sich seit bis 1998 an
den Universitäten der alten Ländern von 10% auf 8% verringert.
In den neuen Ländern ist er keineswegs höher, dort beträgt er
im Jahr 1998 nur 7%.“
Die Studie erzählt nichts falsches. Du behauptest aber, dass Studieren in sozialschwachen Familien fast unmöglich ist. Das ist falsch. Wenn es unmöglich wäre, müsste es einen Grund dafür geben. Nenne diesen.
Also wenn ich neben den knapp 2.0000 Euro BaföG Schulden die
ich habe (zum Glück hab’ ich eh nicht viel bekommen) auch
noch 5.0000 Euro an Studiengebührenschulden auf dem Buckel
hätte, würde ich mich mit der Summe von 7.0000 Euro zumindest
nicht unbedingt wohl fühlen.
Ich rechne mal besser für dich.
8 Semster Regelstudenzeit. Der Einfachheit halber nehmen wir an, es werden 600 EUR pro Monat gezahlt. macht nach Adam seinem Riesen 28.800 EUR. Nun haben wir in der Regel 2 Praktikumssemester, die auf das BaföG angerechnet werden. Im Normalfall zahlen Firmen 500 EUR/Monat, sind also 6000 EUR., bleiben also um die 25.000 EUR. Zurückzuzahlen ist die Hälfte, also 12.500 EUR, dazu kommen 8*500 EUR, also 16.500 insgesamt. Diese werden über einen Zeitraum von 10 Jahren vierteljährlich beglichen, macht also im Monat ca. 140 EUR. dazu hat man noch eine 3-jährige Zahlpause, in der man Geld ansparen kann, um so die Last erheblich zu verringern. Also alles kein Problem.
Ich verschweige nichts, ich denke nur, dass das Bild vom
Arbeitslosen, der sich mit seinem Geld arrangiert und
zufrieden ist, ein Trugbild ist.
Einige sind bestimmt nicht zufrieden. Einige betrügen davon, einige andere suchen sich Minijobs. Diejenigen, die überhaupt nicht reagieren, haben sich aber damit abgefunden. „Wir können doch eh nichts tun.“