Guten Tag,
nehmen wir mal an, es gibt einen Menschen, 50 Jahre, alleinstehend ohne Kinder, der bekommt jetzt Hartz IV. Er ist ziemlich krank (lt. Gutachten der Agentur f. Arbeit kann kann er seit 2 Jahren etwa nur noch weniger als 3 Std. arbeiten)
Um der ARGE „entkommen zu können“, hatte er einen Rentenantrag gestellt und der ist nun abgelehnt worden.
Die Rente dieses Menschen würde recht klein ausfallen, dass er weiterhin auf Hilfe vom Staat angewiesen wäre.
Im Zusammenhang mit Hartz IV darf er ja ein gewisses „Vermögen“ haben - damals, in besseren Zeiten hatte der Mensch 10.000 Euro festgelegt, die noch 3 Jahre fest-liegen. Bei Hartz IV darf darf er diese Summe haben.
Nun darf er sich bei Hartz IV wohl auch noch 400 Euro im Monat dazu verdienen (vielleicht geht es ihm ja doch bald wieder ein wenig besser, dass er 2-3 Stunden am Tag arbeiten gehen)
Nun hat dieser Mensch gelesen, dass bei kleiner Rente Wohngeld oder Grundsicherung beantragt werden können - da wird aber wohl „jeder Cent“, den man hat, zu Grunde gelegt - also strenger als bei Hartz IV.
Durch die festgelegten 10.000 Euro kann es also sein, dass es keinen Zuschuss zu der kleinen Rente geben würde…
Was mag passieren, wenn dieser Mensch nun gegen den abgelehnten Rentenantrag Widerspruch einlegt (was recht erfolgreich scheint) und dieser Mensch würde dann doch die Rente bekommen…
Mag es ihm jetztmit Hartz IV finanziell besser gehen oder steht er sich mit Rente und Wohngeld bzw. Grundsicherung besser???
Hallo
Nun hat dieser Mensch gelesen, dass bei kleiner Rente Wohngeld oder Grundsicherung beantragt werden können - da wird aber wohl „jeder Cent“, den man hat, zu Grunde gelegt - also strenger als bei Hartz IV.
Das stimmt wohl nur für die Grundsicherung. Da ist das Schonvermögen meines Wissens erheblich viel geringer als bei Hartz 4, etwa so wie bei der Sozialhilfe früher, wenn es überhaupt eins gibt. - Wieso das so ungerecht gestaltet wurde, weiß ich auch nicht.
Bei Wohngeld hingegen wird nach vorhandenem Vermögen meines Wissens gar nicht gefragt, jedenfalls spielt es da nur eine Rolle, wenn es erheblich ist. Also so ca. 60.000 oder so (da gab es mal ein Gerichtsurteil). Wohngeld ist müsste gehen.
Durch die festgelegten 10.000 Euro kann es also sein, dass es keinen Zuschuss zu der kleinen Rente geben würde…
Grundsicherung wohl jedenfalls nicht.
Wohngeld ist möglich.
Hartz 4 ist nicht möglich, weil man ja mind. 3 Stunden am Tag arbeiten können muss. Nun ja, er bekommt ja Hartz 4, also irre ich mich in diesem Fall.
Aber die Rente wurde doch sowieso abgelehnt?
Viele Grüße
Ich denke, dieser Mensch wird gegen die Ablehnung KEINEN Widerspruch einlegen (Obwohl die Aussicht auf eine Berentung sehr gut sein würde).
Er wird sicher die 3 Jahre abwarten, die die 10.000 Euro noch festliegt und dann erneut einen Rentenantrag stellen…
Vielleicht versteckt dieser Mensch das Geld ja dann im sog. Sparstrumpf unter der Matratze*grins*
Also ich finde es schon komisch, dass jemand der gearbeitet hat und dann krank wurde, finanziell schlechter gestellt ist als jemand, der gleich nach der Schule in die „soziale Hängematte“ gesprungen ist…
Hallo
Also ich finde es schon komisch, dass jemand der gearbeitet hat und dann krank wurde, finanziell schlechter gestellt ist als jemand, der gleich nach der Schule in die „soziale Hängematte“ gesprungen ist…
Das liegt wohl daran, dass sich für die ersteren niemand eingesetzt hat. Vielleicht sollte man mal die FDP oder Herrn Rüttgers darauf aufmerksam machen. Oder es liegt daran, dass es im ersteren Fall zu viele Leute gibt, die tatsächlich Schonvermögen haben, während es im zweiten Fall so wenige gibt, dass es für den Staat keine große Rolle spielt (vom Finanziellen her).
Viele Grüße