Hallo,
bin zurzeit Bafög empfängerin und habe mich nun dazu entschlossen mein Studienfach zu wechseln. Sollte ich abgelehnt werden, verfällt mein anspruch auf Bafög, muss ich dann Hartz IV für das Jahr beantragen(wohne seit einem Jahr nicht mehr zuhause und könnte auch nicht mehr zurück)? Nach ner Ausbildung und einem FSJ habe ich auch gesucht und mich beworben wurde aber bei allen bBewerbungen abgelehnt, hoffe natürlich, dass ich noch eine Zusage von der Uni kriege aber wenn nicht würde ich gern wissen, wie ich meine Miete in diesem Jahr bezahlen soll.
lg
Lisa
Hallo Lisa,
daß jetzt das Bafög beim Wechseln eventuell verfällt, ist mir neu. Allerdings spricht doch nix dagegen, daß du dann Hartz IV bekommst, müßtest dich dann allerdings vonner Uni abmelden. Wobei sich die Frage stellt, warum das für ein Jahr sein muß - ein Semester dauert doch nur ein halbes.
Zur Not mußt du vors Sozialgericht ziehen, das ist die Sprache, die die vom Aamt verstehen. Bei meiner Fall-Managerin hat letztens schon der Hinweis gereicht. Sie hat nachher indes mit der Chuzpe des ewigen Juden geklagt, ich hätte mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Denn die blöde Sau wollte mir erst nicht meine Bewerbungskosten erstatten, weil ich mich nicht auf ausgeschriebene Stellen beworben, sondern Initiativbewerbungen abgeschickt hätte.
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, daß das mit dem Wechseln klappt, denn die Schikanen des Aamtes wünsche ich niemandem.
LG
Martin
Hallo,
Dir ist schon klar, dass Fachwechsel sich aber auch auf die Dauer der Bafög-Zahlungen auswirken?
Was möchtest Du denn studieren bzw. wieviele Bewerber kommen denn auf einen Studienplatz des Faches, in das Du nun wechseln möchtest? Alternativen zum Studium: Arbeiten - ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen, dass Du auf Hartz 4 spekulierst, wenn Du ggf. ab dem kommenden WS doch gar nicht studierst. Praktika, FSJ etc. sind schön und gut, aber davon leben kann man ja auch nicht unbedingt …
LG
figuralis
Hallo,
ja mir ist klar das sich dies auf die Dauer der Bafög Zahlungen auswirkt.
Studieren möchte ich am liebsten Biomedizin ist ein noch recht neuer Studiengang und ich hab eigentlich ganz gute Chancen ist nur für den schlechtsmöglichsten Fall gedacht.
Das mit hartz IV mein ich auch nicht das ganze Jahr lang sondern eher solange ich keine Arbeit gefunden habe, bin bereits am Suchen wurde aber bisher abgelehnt aufgrund von fehlender Erfahrung.
lg
Hallo Lisa,
beim wechsel selbst verfällt es nicht nur wenn ich nicht angenommen werde.
Das Jahr kommt zustande da Die Fächer Biomedizin, Bioingenieurwesen und Biologie die ich gerne Studieren würde ausschließlich zum Wintersemester angeboten werden.
lg
Lisa
hallo lisa,
ich denke es kommt darauf an, ob das neue studienfach
verwandt mit dem alten ist und wie lange du schon studiert hast. Sicher kann dir das bafögamt nähere auskünfte darüber geben.
Amsonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als wohngeld zu beantragen.
Nur zur info bin auch kein experte, nur interessierte.
viel glück.
gruss roswitha
Da bleibt nur Job suchen oder Alg II
also wenn du hartz 4 bekommen solltest weil die uni dich nicht nimmt dann hast du auch anspruch auf die angemesssenen kosten für heizung und unterkunft wie viel und in welcher höhe ist von der region abhängig aber auf alle fälle antrag stellen denn gilt erst ab tag der antragstellung als nicht erst warten bis die ablehnung der uni da ist
davi
Hallo,
ich würde vorallem auch mal deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I beim Arbeitsamt prüfen lassen. Aufgrund der Berufsausbildung besteht hier sicherlich auch ein Anspruch. Ansonsten könntest du noch Wohngeld beantragen und zur Not dann auch Hartz IV. Wenn du Ü25 Jahre alt bist, sollte es mit der eigenen Wohnung auch keine Probleme geben.
Gruß flottebiene
Du kannst Hartz 4 beantragen. Die bessere Alternative wäre als Werkstudent zu arbeiten, da verdient man genug um monatlich über die Runden zu kommen (mehr als bei Hartz 4), es entsteht keine Lücke im Lebenslauf und zudem könnte man Wohngeld beantragen. (Bei der Stadtverwaltung)Aber nur wenn man arbeitet. Als Hartz-4 Empfänger erlischt jeglicher Anspruch auf weitere Unterstützung von anderen Gremien. Das ist ebenso als Bafoegempfänger.
-Grundsätzlich ist arbeiten immer besser als Hartz 4.-
Viel Erfolg!
Für diese Fragestellung bin ich nicht der richtige Experte. Ich berate in Sachen „Berufs- und Betriebswahl“
MfG, Meyer
Hallo Lisa,
leider bin keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem SGB II.
Allerdings ist mir bekannt, dass Studenten keinen Anspruch auf diese Leistung haben, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Dies wurde vom Gesetzgeber so bestimmt um zu verhindern, dass Studenten diese Leistung beanspruchen.
Du könntest eventuell versuchen, die Leistung als Darlehen zu erhalten als „Härtefall“. Aber da kenne ich mich nicht so genau aus. Ich habe nur schon gehört, dass Leute, die eigentlich keinen Anspruch haben (z.B. bei verwertbarem Vermögen aus Eigentum)die Leistung vorübergehend als Darlehen erhielten.
Grüße von Angelika
Wo ist die Frage ??
stefanie
Uuups, hier war noch eine Anfrage, die ich wohl übersehen habe.
Sorry, ich war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen erledigt.
Gruß,
Rainer