Hartz IV - Pauschale Anrechnung eines fiktiven Ein

Hallo miteinander,

mal angenommen:

Da ist ein Hartz IV-Empfänger mit einem 400-Euro-Job.

Dann findet er durch eigenes Bemühen eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle und denk sich: „Au fein, mit den beiden Einkommen zusammen bin ich endlich raus aus diesem Harz IV“ und ist durchaus stolz auf sich.

Nach einer Weile wird der Minijob insofern umgestellt, dass er den regelmäßigen Betrag aus dem Minijob von 400 € nicht mehr pauschal erhält, sondern zukünftig nur noch nach den aktuell geleisteten Arbeitsstunden bezahlt wird. Es wäre damit zu rechnen, dass der nun zu erzielende Lohn jeweils unter 200 € liegen würde. Im ersten Monat nach dieser Umstellung würde er vielleicht gar nicht eingesetzt und daher auch kein Arbeitsentgelt beziehen. Das bestätigt ihm die AG und diese Bescheinigung läge der ARGE auch vor.

Grundsätzlich zu diesem Vorgang würde die ARGE mitteilen, dass sie nunmehr monatlich im Vorherein grundsätzlich 200 € fiktives Einkommen aus dem Minijob anrechnen wird um eine Überzahlung zu vermeiden.

Drei Fragen dazu:

Wenn im Bescheid für den ersten Monat nach der Umstellung diese 200 € fix angerechnet würden obwohl die Bescheinigung vorliegt, dass in diesem Monat mit keinem Einkommen von dieser Stelle zu rechnen ist, wäre das rechtens? Immerhin hätte der gute Mann dieses Geld ja auch gar nicht zur Verfügung und bekäme daher in diesem Monat Probleme mit seinen Verpflichtungen.

Wäre es rechtens, wenn im Folgenden „vorausschauend“ monatlich 200 € pauschal angerechnet würden um eine befürchtete Überzahlung zu vermeiden? Die Lohnabrechnung (auch als Null-Abrechnung) hätte allerdings jeweils umgehend am Ende eines Monats bei der ARGE einzugehen und das tatsächliche Arbeitsentgelt könnte daher doch eigentlich auch im den Folgemonat gleich korrekt verrechnet werden.

Wie ginge es mit diesen angerechneten 200 € weiter, wenn sie gar nicht erzielt würden? Wie würde das schließlich abgerechnet? Im Bewilligungsbescheid wäre dazu nichts zu finden, darin sähe es so aus, als würde der Betrag tatsächlich eingegangen sein.

Vielen Dank und liebe Grüße
oui :smile:

Wenn im Bescheid für den ersten Monat nach der Umstellung
diese 200 € fix angerechnet würden obwohl die Bescheinigung
vorliegt, dass in diesem Monat mit keinem Einkommen von dieser
Stelle zu rechnen ist, wäre das rechtens? Immerhin hätte der
gute Mann dieses Geld ja auch gar nicht zur Verfügung und
bekäme daher in diesem Monat Probleme mit seinen
Verpflichtungen.

Wenn in einem Monat kein Geld zufließt - Zuflussprinzip -, dann darf es natürlich auch nicht angerechnet werden, wenn dieses im Voraus mitgeteilt wird. D.h. der Sachbearbeiter muss das fiktive Einkommen aus seiner Berechnung rausnehmen.

Wäre es rechtens, wenn im Folgenden „vorausschauend“ monatlich
200 € pauschal angerechnet würden um eine befürchtete
Überzahlung zu vermeiden? Die Lohnabrechnung (auch als
Null-Abrechnung) hätte allerdings jeweils umgehend am Ende
eines Monats bei der ARGE einzugehen und das tatsächliche
Arbeitsentgelt könnte daher doch eigentlich auch im den
Folgemonat gleich korrekt verrechnet werden.

Das ist organisatorisch nicht möglich. Die Sachbearbeiter brauchen Zeit für die Bearbeitung und die Zahlungen müssen zudem über Nürnberg angewiesen werden.
Deadline ist in der Regel um den 24. eines Monats herum, d.h. was später eingereicht wird, kann in der regulären Zahlung für den Folgemonat (i.d.R.) nicht mehr berücksichtigt werden.
Allerdings ist es für die ARGE problemlos möglich, eine Nachzahlung zu tätigen - sollte eine anstehen -, die irgendwann im laufenden Monat ausgezahlt wird.

Wie ginge es mit diesen angerechneten 200 € weiter, wenn sie
gar nicht erzielt würden? Wie würde das schließlich
abgerechnet? Im Bewilligungsbescheid wäre dazu nichts zu
finden, darin sähe es so aus, als würde der Betrag tatsächlich
eingegangen sein.

Gibt ggf. Nachzahlung und Änderungsbescheid (bitte auf Änderungsbescheid bestehen; einige SB sparen sich die Arbeit und bescheiden unsauber oder überhaupt nicht)

Hi,

Wenn im Bescheid für den ersten Monat nach der Umstellung
diese 200 € fix angerechnet würden obwohl die Bescheinigung
vorliegt, dass in diesem Monat mit keinem Einkommen von dieser
Stelle zu rechnen ist, wäre das rechtens?

Nein. Aber beachte auch das Zuflussprinzip!

Wäre es rechtens, wenn im Folgenden „vorausschauend“ monatlich
200 € pauschal angerechnet würden um eine befürchtete
Überzahlung zu vermeiden?

I.d.R. Ja. Das Problem für die ARGE ist, dass Rückforderungen u.U. nicht durchgesetzt werden können und daher lieber zuviel als zu wenig angerechnet und dann nachgezahlt wird. Kann aber auch Verhandlungssache sein…

Wie ginge es mit diesen angerechneten 200 € weiter, wenn sie
gar nicht erzielt würden? Wie würde das schließlich
abgerechnet?

Nach Vorlage der Lohnabrechnung sollte ein Änderungsbescheid ergehen und das zuviel angerechnete Einkommen nachgezahlt werden.

Gruß
Ingo

Auch hi,

Wenn im Bescheid für den ersten Monat nach der Umstellung
diese 200 € fix angerechnet würden obwohl die Bescheinigung
vorliegt, dass in diesem Monat mit keinem Einkommen von dieser
Stelle zu rechnen ist, wäre das rechtens?

Nein. Aber beachte auch das Zuflussprinzip!

Zu diesem Thema gab es zum Glück vorher und gerade nocht rechtzeitig um alles entsprechend (korrekt) zu regeln, eine Anfrage in diesem Forum! :smile:
Die war leider unglücklich formuliert und wurde daher (zu Recht) gelöscht. Die wichtige Antwort (die volle 400 € rettete!) gab es aber Gott lob trotzdem noch!

Allen Antwortern auf meine Fragen einen herzlichen Dank!!

Gruß
oui