Hartz IV - priv. KV-

Hallo,
mein Mann ist erwerbsunfähig und bekommt seit Anfang Januar Grundsicherung.
Ich erhalte Hartz IV.
Wir sind beide privat Krankenversichert, allerdings in verschiedenen Kassen.
Mein Mann bekommt den vollen Beitrag von der Stadt bezahlt, ich erhalte nicht einmal einen Zuschuss.
Auf meine Anfrage, sagte man mir, das ich mich bei meinem Mann Familienversichern müsste.
Ich möchte aber bei meiner Versicherung bleiben.
Wie ist in dem Fall die Rechtslage?

Danke für Eure Hilfe
Bianca

Sie müssen sich bei ihren Mann mit Versichern oder die Versicherung aus eigener Tasche zahlen, den scheiden oder trennen wollen Sie sich ja nicht von ihren Mann. So sieht die Lage aus.

Die Wahl der Krankenkasse ist frei - für jeden Bürger.

Sollten Sie vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, weil Sie beispielsweise Sozialhilfe bezogen haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie keine Krankenkasse auswählen, übernimmt das die ARGE.
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, falls keine Versicherung im Rahmen einer Familienversicherung möglich ist. Die pauschalierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt die ARGE in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Ausgenommen ist der Fall, dass Sie Arbeitslosengeld II als Darlehen oder nur Leistungen für Erstausstattung der Wohnung oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt oder mehrtägige Klassenfahrten bekommen. Die ARGE meldet Sie der grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Bezug kranken- und pflegeversichert waren.
Die ARGE versichert Sie erst dann, wenn die beantragte Leistung auch bewilligt worden ist. Die Versicherung beginnt grundsätzlich rückwirkend mit dem ersten Tag, für den Sie Leistungen erhalten. Sie sollten dies besonders beachten, wenn Sie Ihren Antrag erst verzögert abgeben können oder wenn die Bearbeitung Ihres Antrages länger dauert. Falls Sie in dieser Zeit Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen müssen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse eine Vereinbarung über einen vorläufigen Versicherungsschutz für sich und Ihre Angehörigen treffen. Bei unrechtmäßigem Leistungsbezug müssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihrem Träger außer den überzahlten Leistungen auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ersetzen müssen.
Sie können eine andere Krankenkasse wählen, wenn Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse rechtzeitig gekündigt haben. An die gewählte Krankenkasse sind Sie mindestens 18 Monate gebunden. Sie können Ihre Mitgliedschaft jeweils zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Wenn Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kassenwahl trifft ausschließlich die Krankenkasse, nicht die ARGE.
Als Mitglied einer landwirtschaftlichen Krankenkasse können Sie nicht zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Bei einem Wechsel der Krankenkasse legen Sie bitte Ihrem Träger mit Ihrem Leistungsantrag - oder bei späterem Wechsel sofort danach - eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vor. Aus Ihrem Bewilligungs- oder änderungsbescheid können Sie entnehmen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ihrer Krankenkasse wird von der ARGE Beginn und Ende sowie etwaige Unterbrechungen des Leistungsbezuges gemeldet.
Schriftlich beantragen und begründen und bei Ablehnung Klagen.
Tschüß

Hallo,
ich würde mich auch Familienversichern lassen. Es wird dann bestimmt auch billiger.
Gruß Manja

Hei und Hallo
also, wenn du Hartz4 bekommst, hast du doch deine eigene KV! Ich gehe davon aus, dass du arbeitssuchend bist?
Also man kann dich nicht zwingen, dass du dich mit deinem Mann versicherst. Wieder mal eine Methode, um Geld einzusparen? Ist aber nur möglich, wenn du Hausfrau bist und nicht arbeitssuchend!
Da stimmt also was nicht - bitte nochmals nachfragen! Gruß zaubermaus

Hallo,

bei einer privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Dies ist also nicht möglich. Das geht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Deines Mannes würdest genauso selbst einen Beitrag zahlen, wie jetzt auch. Ein Wechsel lohnt sich daher nicht.

Also man kann unter Umständen ja in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Da weiß ich allerdings nicht wie da die Voraussetzungen sein müssen. Da könnte man sich sicher mal bei einer gesetzlichen Krankenversicherung erkundigen.

Für die Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung - wenn also absehbar ist, dass Du Dich irgendwann wieder privat versichern kannst und willst - kann man die private Krankenversicherung ruhend stellen (Anwartschaft). Gegen einen geringen Beitrag, kann dann der Vertrag zu den alten Bedingungen ohne Gesundheitsprüfung fortgesetzt werden.

Eine andere Möglichkeit ist, dass der private Krankenversicherungsvertrag in einen anderen Tarif umgestellt wird. Dadurch würde der Beitrag dann sinken. Da müsstest Du Dich bei Deiner privaten Krankenversicherung beraten lassen, was in Frage kommt. Es gibt z.B. den Basistarif (analog der gesetzlich Versicherten) - da weiß ich aber auch nicht, ob Du dafür die Voraussetzungen hast und das möglich ist.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bißchen Klarheit verschaffen. In jedem Fall ist ist das was das Amt sagt Quatsch… eine Familienversicherung ist nicht möglich!

LG
Michaela