Sag mir quando sag mir wann
das Bundesverfassungsgericht prüft momentan die Regelsätze für
Kinder und Erwachsene!
War das nicht nur die Prüfung für Kinder nach der Prozentmethode?
Wenn das BVG entscheidet, das die Regelsätze zu gering seien!
Bis wann müsste die Bundesregierung reagieren um die Regelsätze erhöhen!
In dem zeitlichen Rahmen, welches das BVG vorgibt eine gesetzliche Änderung herbeizuführen.
Und ist dann auch das Urteil nachträglich anzuwenden?!
Das darf nicht erwartet werden. Es wird eine „Zukunftsentscheidung“ sein.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Zuverdienstregelung für Kinder (Ferienjob-Geld wird den Eltern wieder abgezogen) ist zu gering. Der Gesetzgeber hat damals einfach den Bedarf eines Erwachsenen (und dieser selbst ist schon fragwürdig ermittelt und bewilligt) genommen und davon einen prozentualen Abschlag genommen. Das wird wohl als verfassungswidrig erklärt werden.
Natürlich heißt das noch nicht, das der Regelsatz für Kinder erhöht werden muss, denn es könnte ja sein, dass er summenmäßig hinhaut. Allerdings ist das unwahrscheinlich. Es wird wohl eine Erhöhung geben.
Da aber die Summe der dann alten (also der jetzigen) Regelung mal ausreichte, die Kinder „über die Runden“ zu bringen, brauchts rückwirkend kein Geld, da der Lebensunterhalt der Kinder (trifft auch auf alle Sozi.empfänger zu) nachträglich nicht gesichert werden kann; denn er war es ja in der Vergangenheit auch. Eben auf einem anderen Niveau.
Der Regelsatz bedarf einer kompletten Überprüfung der Lebensumstände. Bereits damals bei Einführung der H4-Gesetzgebung war die Summenermittlung für den Regelsatz ein paar Jahre alt. Ein Skandal.