Hartz IV Reform wann?

Guten Tag,

das Bundesverfassungsgericht prüft momentan die Regelsätze für Kinder und Erwachsene! Wenn das BVG entscheidet, das die Regelsätze zu gering seien! Bis wann müsste die Bundesregierung reagieren um die Regelsätze erhöhen! Und ist dann auch das Urteil nachträglich anzuwenden?!

Vielen Dank für die Antworten!

Guten Tag,

das Bundesverfassungsgericht prüft momentan die Regelsätze für
Kinder und Erwachsene! Wenn das BVG entscheidet, das die
Regelsätze zu gering seien! Bis wann müsste die
Bundesregierung reagieren um die Regelsätze erhöhen! Und ist
dann auch das Urteil nachträglich anzuwenden?!

Hallo,

wie man schon bei anderen Fällen mitbekommen hat, wird dem Gesetzgeber da schon mal eine längere Frist eingeräumt. Möchte hier nur mal an das Thema Überhangmandate erinnern.
Ob das Gericht nun entscheidet, dass die Regelsätze zu niedrig sind, weiß ich jetzt gar nicht. Möglicherweise geht es auch „nur“ darum, dass die pauschale Prozentbewertung als verfassungswidrig befunden wird. Der Gesetzgeber muss dann besser begründen, warum jetzt Kinder in unterschiedlichen Altersstufen pauschal %- weniger zum Leben brauchen. (Darum geht es doch aktuell, oder ist das schon durch?)
Ich zweifle, dass das Gericht irgendwelche Werte vorgeben wird. Und selbst wenn, dann wären die wahrscheinlich auch nur für diejenigen rückwirkend anwendbar, die dagegen Widerspruch eingelegt haben.

Grüße

Sag mir quando sag mir wann

das Bundesverfassungsgericht prüft momentan die Regelsätze für
Kinder und Erwachsene!

War das nicht nur die Prüfung für Kinder nach der Prozentmethode?

Wenn das BVG entscheidet, das die Regelsätze zu gering seien!
Bis wann müsste die Bundesregierung reagieren um die Regelsätze erhöhen!

In dem zeitlichen Rahmen, welches das BVG vorgibt eine gesetzliche Änderung herbeizuführen.

Und ist dann auch das Urteil nachträglich anzuwenden?!

Das darf nicht erwartet werden. Es wird eine „Zukunftsentscheidung“ sein.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Zuverdienstregelung für Kinder (Ferienjob-Geld wird den Eltern wieder abgezogen) ist zu gering. Der Gesetzgeber hat damals einfach den Bedarf eines Erwachsenen (und dieser selbst ist schon fragwürdig ermittelt und bewilligt) genommen und davon einen prozentualen Abschlag genommen. Das wird wohl als verfassungswidrig erklärt werden.
Natürlich heißt das noch nicht, das der Regelsatz für Kinder erhöht werden muss, denn es könnte ja sein, dass er summenmäßig hinhaut. Allerdings ist das unwahrscheinlich. Es wird wohl eine Erhöhung geben.

Da aber die Summe der dann alten (also der jetzigen) Regelung mal ausreichte, die Kinder „über die Runden“ zu bringen, brauchts rückwirkend kein Geld, da der Lebensunterhalt der Kinder (trifft auch auf alle Sozi.empfänger zu) nachträglich nicht gesichert werden kann; denn er war es ja in der Vergangenheit auch. Eben auf einem anderen Niveau.

Der Regelsatz bedarf einer kompletten Überprüfung der Lebensumstände. Bereits damals bei Einführung der H4-Gesetzgebung war die Summenermittlung für den Regelsatz ein paar Jahre alt. Ein Skandal.