Hartz IV - rente

Liebe/-r Experte/-in,

wäre schön, wenn ich über diesen Weg hier ein paar Vorab-Infos bekommen könnte.

Ich bin sehr verunsichert, denn ich habe nicht damit gerechnet.
Heute kam ein Schreiben von meiner ARGE, das ich (lt. Gutachten Amtsarzt) weniger als 15 Std./ Woche arbeitsfähig bin und daher einen Antrag auf Rente stellen soll. Ich falle somit nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der ARGE.!

Ich weiß nicht, wie schnell das geht mit dem Rentenantrag, bekomme ich so lange weiter Geld von der ARGE bezahlt, bis die Rente gezahlt wird und wonach entscheidet sich, wie hoch die Rente sein wird? Ggf. geringer als die ARGE-Bezüge?

Was muß ich beachten, wenn ich den Renten-Antrag ausfülle?

Vielen Dank im voraus!

Herzliche Grüße,
Dari

Hallo,
also ALG II zahlt weiter bis zur Bewilligung der Rente. Was du aber dabei beachten musst kann ich dir nicht sagen. Aber es gibt Rentenberater bei den Städten und Gemeinden, Vertrauensleute vom RV Träger oder Ansprechpartner beider RV direkt die dir da sicher weiter helfen.
Gruß Marty

Hallo Dari,

Vorerst ändert sich für dich nichts. Du musst den Rentenantrag stellen. bis er bewilligt ist, erhältst du die Grundsicherung weiter, allerdings unter dem Vorbehalt, dass bei einer evtl. Rentennachzahlung gegen die Leistung aufgerechnet wird. Erwerbsunfähigkeitsrente erhältst du auf der Basis deiner bisherigen Einzahlungen. Dabei geht die Rentenversicherung hin und rechnet dir die Zeit bis zu 60. Lebensjahr so, als ob du diese bereits gearbeitet hättest. Beim Ausfüllen deines Rentenantrags ist dir dein Hausarzt behilflich. Auch der VdK oder der „Reichsbund“ würde dir dabei helfen.

Gruß

Hans

Hallo Dari,
stelle bitte umgehend einen Antrag auf Grundsicherung.
Diesen kannst Du auch formlos stellen. Du erhälst ggf. Grundsicherung neben deiner Rente ab dem Zeitpunkt des Antrages. Einfaches Schreiben an die für dich zuständige Arge reicht aus. Einen Formantrag kannst Du aus dem Internet downloaden und nachreichen. Antragsdatum bleibt jedoch Datum deines formlosen Antrages. Bitte Eingang des Schreibens bestätigen lassen.

Solange Du noch keine Rentenzahlung auf deinem Konto hast (Zuflussprinzip), erhälst Du erst einmal weiterhin die ALG II Leistung. Dies auch während der Bearbeitungszeit deines Grundsicherungsantrages.
Die ARGE ist nicht berechtigt, die Leistungen nur deshalb einzustellen, weil Du einen Rentenantrag gestellt hast oder den Rentenbescheid möglicherweise erhalten hast, aber noch keine Rentenzahlung vorliegt (Buchung auf deinem Konto).
Bezogen auf den ersten Monat der Rentenbewilligung, hast Du auch für diesen Monat Anspruch auf Leistungen nach SGB II (ALGII) oder SGBIII (Grundsicherung im Alter), sofern letztere zwischenzeitlich entschieden sein sollte. Diesen einen Monat müsstest Du allerding an den Leistungsträger zurückzahlen, soweit deine Rentenhöhe dies zulässt. Stellt sich heraus, dass Du Rente plus Grundsicherung erhälst, brauchst Du die Rückzahlung dür den ersten Rentenmonat nicht vorzunehmen.
Gruß
Manfred

Hallo Dari,

ja, die haben erst einmal Recht - weniger als 15 Wochenstunden, d.h. (Erwerbsunfähigkeits-)Rente.

Nun ist das zu wenig input, was Du hier lieferst:
Wie alt? Danach richtet sich dann normale Rente oder EU-Rente.
Neue oder alte Bundesländer?
Wie hoch sind die ARGE-Bezüge?

Ich befürchte, dass die EU-Rente niedriger sein wird. Dann kann immer noch der Antrag auf ergänzendes Hartz IV gestellt werden.

Ich würde den Rentenantrag nicht selbst ausfüllen. Dazu gibt es in jeder Stadt irgendwelche Helfer, die sich darauf spezialisiert haben (z.T. kostenfrei).

Die ARGE zahlt m.E. solange, bis der Rentenbescheid da ist.

Viel Erfolg.

Hallo Dari,

leider kann ich dir keine sichere Antwort geben, habe aber einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis (Bayern) und dir dazu folgendes berichten. Wenn du weniger als 15 std arbeiten kannst, kannst du etl noch mehr als 3 std arbeiten und bist (oft traurifer weise) vermittelbar… wohin auch immer.
Bist du sicher, dass das Gutachten stimmt? GGf. ein weiteres beantragen.
Deine ist für weiteres deine Rentenversicherung zuständig (LVA(Bfa) die lassen dich meißt auch untersuchen, schicken dich ggf. auf eine Reha, wo dann wieder entschieden wird, ob und wie weit du vermittlungsfähig bist oder nicht. Zwingen kann dich vorerst keiner einen Rentenantrag zu stellen!!!
WAS genau bei deiner Rente derzeit rauskäme kann dir auch deine Rentenversicherung sagen!!!
Wenn dies weniger ist, als Hartz kannst du wieder dazu einen Ergänzungsantrag stellen.
BIS aber die Rente durch ist, muß die ARGE zahlen - vorerst darfst du aber nicht schlampen, heißt, nicht erst in 6 Wochen mal bei deiner RV anfragen, was wie zu machen ist etc.

Mehr kann ich dir nicht sagen… nur es wird noch dauern mit der Rente… mind. 6 Monate

  1. die Arge zahlt solange bis der Rentenantrag durch ist! Das wird über einen sogenannten Erstattungsanspruch unter den Behörden geklärt!
  2. bei einer zu geringen Rente besteht die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen oder auch Wohngeld, je nach dem was mehr ist!

Was bei Rentenantragstellung zu beachten ist und wonnach die sich bemisst kann ich leider nicht sagen! Das ist nicht mein Gebiet!

Hallo,

wonach sich die Rente bemisst und was bei der Antragstellung zu beachten ist, kann Ihnen nur der Rententräger sagen.

Bis zur Entscheidung über den Rentenantrag ist die ARGE weiterhin zur Zahlung nach § 44a SGB II verpflichtet. Gleichzeitig wird ein Erstattungsanspruch angemeldet. Nachdem die Entscheidung zum Rentenantrag getroffen wurde, kommt es darauf an, ob EU-Rente auf Dauer oder befristet bewilligt wurde und ob eine weitere erwerbfähige Person im Haushalt lebt. Erst wenn diese Tatsachen alle bekannt sind, kann endgültig eine Aussage getroffen werden, ob die ARGE oder ggf. das Sozialamt für ergänzende Leistungen zuständig sind

Hallo, ich bin leider kein Experte für Rente, aber deine Arge hat recht. Da Du nicht erwerbsfähig bist musst Du Rente beantragen. Du beantragst (bis die Rente durch ist) einfach beim ehemaligen Sozialamt (Fachbereich Soziales deiner Stadt) sog. Sozialgeld nach dem SGB XII. Das ist die Grundsicherung für Erwerbslose und bewegt sich soweit ich weiß etwa in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld II. Ist die Rente später niedriger als das Sozialgeld zahlt dir die Sozialkasse den Rest dazu. Google doch einfach mal unter dem Namen Deiner Stadt und gib „Sozialgeld“ oder „Grundsicherung nicht erwerbsfähig“ ein.

Gruß Gwenhyfar

Hallo, Dari! Grundsätzlich wird Hartz IV solange gezahlt, bis über den Rentenantrag entschieden wird. Wichtig aber ist, dass du den Antrag möglichst umgehend stellst! Damit du deinen „Mitwirkungspflichten“ nachkommst. Es kann sein, dass du von der ARGE zur Kommune (Ortsverwaltung) „weiter gereicht“ wirst, da diese dann wahrscheinlich die Hartz IV Leistungen erbringen muss.
Auf jeden Fall würde ich dir dringend anraten, dich mit einem „Rentenältesten“ in Verbindung zu setzen. Die gibt es überall in Deutschland - sicher auch in deiner Nähe. Am besten über das Internet unter dem Stichwort „Rentenältester“ suchen. Die Beratung kostet nichts und hilft dir aber sicher weiter.

Ich wünsche dir alles Gute und Gottes Segen, Klaus

Grüß Dich Dan,
aufgrund Deiner Angaben kann ich Dir keine Antwort geben, die zuverlässig und richtig ist.
Eins aber steht fest: die ARGE ist bis zu einem Rentenerhalt für Dich zuständig! Sie kann Dich bestenfalls an das Sozialamt, das es ja immernoch gibt, verweisen!
Folgendes solltest Du sofort tun:
1.) Dem ARGE-Bescheid widersprechen! Die Arge ist bis zum Rentenerhalt für Dich zuständig!
2.) Unbedingt schnellstens zum Rententräger und Dich dort verbindlich informieren. Du mus dort einen Rentenantrag stellen!
3.) Sollte Deine Rente geringer sein als der Hartz IV - Regelsatz, plus Miet- und Raumkosten, muss die Rente durch das Sozialamt aufgestockt werden!
WICHTIG ist, dass Du umgehend tätig wirst, denn wenn Du diese Dinge nicht erledigst, erfährst Du Nachteile, die bis hin zur Leistungsaufhebung führen können.
Herzliche Grüße - Ernst

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden.
Beste Grüße USKO

Zusatz für Sozialrechts-Fälle:
Über folgende Institution kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V. - Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
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Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Die Arge zahlt Ihnen so lange Ihr Geld weiter, wie Ihr jeweiliger Bewilligungsbescheid läuft.

Sollte die Zeit der Bewilligung auslaufen und der Antrag bei der Rente wurde noch nicht fristgerecht entschieden, so müssen Sie weiter einen neuen Antrag bei der Arge stellen. Nur so bekommen Sie weiter Geld.
Denn läuft der Bewilligungszeitraum ab und Sie haben keinen neuen Antrag bei der Arge gestellt, die Rentenstelle hat noch keine Entscheidung getroffen für eine Rente, dann stehen Sie ohne Geld da.
Im Antrag für ALG II gibt es auf der Seite 2 unter Punkt 2f Erwerbsfähigkeit, Punkte die Sie beantworten können und vermerken Sie in Ihrem Antrag, dass eine Rentenantrag gestellt wurde, dieser jedoch noch nicht verbescheidet wurde und Sie somit auf die Unterstützung angewiesen sind. Die Arge rechnet dann den Anspruch mit der Rentenkasse entsprechend ab.

Die Rentenkasse teilt Ihnen hierzu jedoch alles weite schriftlich mit.

Weiter sollten Sie berücksichtigen, wie hoch Ihre Rentenzahlung ist, sollte diese unter einem bestimmten Betrag liegen, so könnten Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Diese wäre als ergänzende Leistung zu Ihrer Renten ebenfalls fällig, jedoch muss auch hier ein Antrag gestellt werden.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Hallo Dari,

wenn die ARGE nicht mehr zahlt und Deine Rente noch nicht durch ist, bzw. nicht zum Leben reicht, wende Dich an das Sozialamt. Die helfen Dir weiter.

Gruß,
Rainer