Hartz-IV-Rückforderung

Folgendes Szenario:

Es wurde für einen Hartz-IV-Empfänger von den Eltern eine Lebensversicherung als Altersversorgung abgeschlossen. Nachdem die Prämien auf Grund von Erwerbsunfähigkeit des alleinverdienenden Elternpartners nicht mehr bezahlt werden konnten, ließ man sich die Versicherung ausbezahlen. Das Geld wurde auf das Konto der Eltern ausgezahlt.
Das Finanzamt hat das Sozialamt über die Transaktion informiert, das jetzt die bezahlten Hartz-IV-Zahlungen zurückfordert.

Ist das rechtens?

Vielen Dank für jede Antwort.

Alf

Ja. Denn der wirtschaftlich Berechtigte ist der Hartz-4-Empfänger.

Andere Meinung

Ja. Denn der wirtschaftlich Berechtigte ist der Hartz-4-Empfänger.

Wieso?
Wenn ich eine Lebensversicherung zugusten von Herrn X abschließe, dann ist dieser Herr wirtschaftlich berechtigt, wenn ich den Löffel abgebe.
Wenn ich mir die Versicherung aber auszahlen lasse, solange ich noch lebe, dann gehört das Geld doch mir?!

Ich würde das nicht so ohne weiteres akzeptieren.

Ich würde nochmal hier im Brett für Versicherungen nachfragen.
Entscheidend ist, wem das Geld gehört, das die Versicherung ausgezahlt hat.

Viele Grüße

Die genauso richtig sein kann, wenn man das „man“ anders interpretiert als ich.