Hartz IV Sanktion bekommen!

Folgendes Problem:

Mein Neffe war knapp 1 Jahr in einer Ausbildung, hat eine eigene Wohnung.
Sehr schön ausgestattet übrigens :smile:
Und hat dann wegen diversen Problemen gekündigt:

  • Wurde Arbeitstechnich nur ausgenutzt, sprich überstunden, wenn andere Festangestellte! Nach Hause wollten
  • Der freie Tag der einen zusteht hat er nur selten bekommen
  • Überstunden wurden nicht ausgezahlt und durften nie abgebummelt werden
  • Dann hat er bei einer Inventur teilgenommen, wo jedem 150€ versprochen wurde, alle haben diese auch bekommen, bloß er als Azubi nicht (war der einzigste Azubi dort)
  • Durfte sehr oft Arbeit verrichten die unter aller würde waren, Bier holen…nach Arbeitsende natürlich
  • Hat deswegen sein Bus immer verpasst
  • Musste jeden Tag 140km fahren wenn er zum OSZ musste
    usw. usw.

Bis er sich entschieden hat seine Ausbildung abzubrechen!
(Er war in diesem Zeitraum schon über 18 Jahre alt)
Weil er keinen Anspruch auf ALG I hatte und dieser sowie so nicht ausreichte, wegen Wohnug usw.
Hat er ALG II beantragt, den er nach guten 5 Monaten auch bekam.
Jetzt hat er einen Monat unterstützung bekommen und musste den zweiten Monat zu einer Fallmanagerin die die ganze Sache ziemlich locker nahm und Im eine Sanktion von 3 Monaten rein knallte.

—> Da meine Frage: „Ist das überhaupt rechtens was die da maht?“

Weil er sogar Erstausstattung abgelehnt hat, obwohl Sie ihm trotz vorhandener Ausstattung (Wert: ca. 9000€) genau 1000€ zugesprochen haben.

Momentan zahle ich seine Miete, Handy, Strom, Essen, Sprit, Auto und was sonst noch so anfällt.
Aber natürlich ist das auf dauer nicht so schön einen zweiten Haushalt durch zufügtern.
Er brauch das Geld natürlich nicht zurück zahlen, ist ja selbstverständlich.

Er verdiene sehr gut und habe auch einiges geerbt, deswegen wäre das erstmal nicht so tragisch…trotzdem finde ich das etwas frech!

Ich hoffe Jemand hat Ahnung von Hartz IV - Problemen und kann mir weiter helfen.

Ich kann leider nicht helfen.

Hi G.Style,

Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Die Angaben, die du machst sind zu ungenau.
Um die Rechtmäßigkeit einer Sanktion zu überprüfen muss ich wissen, welche Art die Sanktion ist (welcher Paragraf ist im Sanktions-Bescheid vermerkt?), Wie hoch ist die Sanktion? (10% oder 30%), und schlussendlich: Welcher Text war auf dem Anhörungsschreiben?.
Leider werde ich aus Deinem Schreiben nicht schlau.
Evtl. ist es besser für Dich, eine Beratungsstelle vor Ort aufzusuchen, da dort dein Anliegen in die Einzelanteile aufgegliedert werden kann.
Liebe Grüße
R.

Guten Tag,

grundsätzlich muß ich anmerken, dass letztendlich nur ein Richter am Sozialgericht urteilen würde, wenn Ihr Neffe klagen sollte.
Daher an dieser Stelle nur meine Einschätzung aus jahrelanger Erfahrung mit ALG II Problematiken:
Zunächst einmal sollten Sie Sich genauestens die Begründung im entspr. Bescheid durchlesn und verstehen. Vermutlich wird sich u.a. auch auf §10 SGB II berufen. (Können Sie im Internet nachlesen) Genau auf diesen §10 SGB II sollte sich meiner Ansicht nach Ihr Neffe im hoffentlich fristgemäß eingeleiteten Widerspruchsverfahren berufen. Dazu nur soviel: Je Arbeit muss „zumutbar sein“…und…man kann eine Arbeit „aus wichtigem Grunde“ ablehnen bzw. natürlich auch kündigen. Da haben alle Arbeitnehmer ob, Leistungsempfänger oder nicht dieselben Rechte.
Bitte beachten Sie auch folgenden Aspekt: Unter Umständen erwartet die Leistungsabteilung auch dass Ihr Neffe wieder ins Elternhaus zurückzieht um die Wohnkosten einzusparen. Dieses ist in der Regel bis zum 25. Lebensjahr zumutbar. Da ihr Neffe sich vermutlich weigert ist u.U. auch deswegen die Sperre verhängt worden.

mfg
Helmut W.

Ich kann Ihnen da nicht helfen. Tut mir sehr leid. Sie sollten sich aber ein bißchen Mühe mit Ihrer Groß-/Kleinschreibung geben.

Entschuldigung, aber ich habe diesen Text mit einem iPhone geschrieben.
Da kann sowas schon einmal vorkommen, oder nicht? :wink:

Aber trotzdem danke.

Ich kann Ihnen da nicht helfen. Tut mir sehr leid. Sie sollten
sich aber ein bißchen Mühe mit Ihrer Groß-/Kleinschreibung
geben.

hallo,

das ist ja alles in allem mehr als frech - ich wusste gar nicht, dass es heutzutage noch solche zustände in ausbildungsbetrieben gibt. doch hin wie her, er hätte während seiner ausbildung etwas dagegen unternehmen müssen. wenn er daraufhin gekündigt wird, ist es für das amt ok, dnn können die nichts machen. kündigt er selber und gibt alle diese gründe an, sagen die: sie können uns ja sonstwas erzählen - alles nicht belegt.

für die siehts einfach aus, weil sie glauben (wollen) das die kündigung ohne triftigen grund erfolgt ist. er hätte sich gegen alles was nicht rechtes ist wehren müssen (anwalt, arbeitsgericht). jetzt im nachhinein wird es schwer sein, da auch nur irgendwas zu erreichen oder zu beweisen. so sind „unsere“ gesetze nun mal - leider. natürlich ist das frech, aber nicht zu ändern. man muss heutzutage wegen jeder scheisse genau aufpassen.

es tut mir leid, keine bessere auskunft geben zu können. ich razte ihnen dennoch, die ganze angelegenheit enem anwlt für arbeitsrecht vorzutragen und den zu befragen, ob sich der klageweg lohnt.

mit frdl. grüßen,
hansemann

Hallo,

Puh wo fängt man an…
Ich würde grundlegend erstmal sagen,bitte bitte bitte bei der IHK oder HK melden. Solch ein Betrieb sollte nicht Verantwortung für junge Menschen übernehmen DÜRFEN und können (meist sind die beim Antritt der Lehre ja noch Minderjährig).
Also BITTE auch dort was machen.

Nun ist erstmal zu klären
Er hat nach einem Jahr grundlegend Anspruch auf ALG1. Das MUSS auch als vorrangige Leistung beantragt werden. Wenn (was natürlich eintritt) die Leistung nicht reicht,kann ALG2 aufstockend beantragt werden. (btw:5 Monate sind unzumutbar,nach 3 Monaten kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden,sie haben Zeitnah zu entscheiden) Hat er ALG1 bekommen?
Außerdem muss man zum ALG2 ohnehin ja beim Jobcenter vorsprechen. Da also seit 6 Monaten die Kündigung bekannt war stellt sich die Frage ob ihm ALG1 gesperrt wurde?
Und hat er dann rückwirkend Leistung erhalten,müsste er zumindest für die 5 Monate. Außerdem steht ihm als AUsbildungssuchend Kindergeld zu. Dabei bitte auf die Anrechnung von Pauschalen achten.

Und nachfolgend:Mit welcher Begründung wurde er sanktioniert,wie hoch,ich nehme an 100%? (Bei U25 ist das schnell bei der Hand und leider auch Rechtens)Wurde er vorher dazu angehört? Und liegt dem eine Rechtsbelehrung bei?

Grunlegend ohne die Antworten aller Fragen zu kennen: UNBEDINGT Widerspruch einlegen,Frist ist dabei 4 Wochen ab Zugang!

Widerspruch muss nicht begründet werden.
Erstens sichert das Rechte und zweitens prüft nicht die Fallmanagerin diesen Widerspruch.

Dann sind die oben genannten Fragen zu klären.

Grundlegend,je nachdem warum sanktioniert wurde,also wenn wirkich wegen Abbruch der Lehre,könnte es kompliziert werden. Da er allein Azubi in dem Betrieb war,kann niemand anderes was dazu sagen,der in einer Ähnlichen Lage war,höchsten vorige Azubis. Und grundlegend ist bei sowas anzuraten,es für sich zu protokollieren. Allerdings kann man dazu argumentieren,dass ein junger Mensch das nicht weiß und wohl auch nicht wissen muss.
Wenn der Neffe es anderen,am besten regelmäßig erzählt hat (man kotzt sich ja irgendwo aus) könnte das unter Umständen helfen seine Lage nachzuweisen. Also dass er das ja schon vorher vorgebracht hat.

Was bestimmt durchaus hilfreich wäre:smiley:ie Durchführungsanweisung hierzu:

9.1.1 Allgemeine wichtige Gründe
Stand: Aktualisierung 04/2010
"(1) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. die vom Arbeitnehmer erwartete oder verlangte Arbeit gegen
    gesetzliche Bestimmungen, z. B. Arbeitsschutzvorschriften, oder
    sonstige bindende Bestimmungen über Arbeitsbedingungen (z. B.
    den anzuwendenden Tarifvertrag), oder die guten Sitten
    verstoßen würde(…)

  2. die Entlohnung der Beschäftigung sittenwidrig ist. Hiervon kann
    ausgegangen werden, wenn die Entlohnung mindestens 30 %
    unter dem maßgeblichen Tariflohn oder der ortsüblichen
    Bezahlung liegt,sittenwidrige Entlohnung

  3. die Beschäftigung im Aussiedlungsgebiet wegen Spätaussiedlung aufgegeben wurde,Spätaussiedler

  4. erheblicher psychischer Druck oder Mobbing am Arbeitsplatz
    ausgeübt wurde oder sexuelle Belästigung vorlag Mobbing

  5. die Arbeit dem Arbeitslosen nach seinem Leistungsvermögen
    nicht zumutbar ist,

  6. eine doppelte Haushaltsführung erforderlich wird und daher der
    Unterhalt, die weitere Versorgung oder Pflege von Angehörigen
    des Arbeitslosen nicht gesichert ist,doppelte Haushaltsführung

  7. eine Ausbildungsstelle oder berufsvorbereitende Maßnahme vom
    Auszubildenden wegen fehlender Eignung aufgegeben oder
    abgelehnt wird,fehlende Eignung

  8. ein Grundrecht wesentlich beeinträchtigt wird (z. B. Grundrecht
    der Religionsfreiheit,(…)

Die hier zutreffenden Punkte werden sicher selbst ersehen :smile:

Ansonsten:Über Internet ist das ohne alle wichtigen Dinge erfragen zu können sehr schwierig wie vielleicht schon zu sehen ist.
Daher würde ich unter Umständen zu einem Rechtsbeistand raten.

Keine Angst,auch wenn Sie ein sehr verständnisvoller und großzügiger Onkel zu sein scheinen,bleibt das nicht an Ihnen hängen.
Da er im Moment keine fianziellen Mittel hat,kann er zum Amtsgericht gehen. Dort hin nimmt er Kontoauszüge,Mietvertrag und Unterlagen zum Fall mit. Dann bittet er um einen Antrag auf Beratungshilfe.
Dieser wird ihm wie ich annehme gewährt werden und ermächtigt ihn einen Anwalt aufzusuchen,der ihn dann gegen einen eventuellen Eigenanteil von 10€(aber einige verzchten darauf) beraten kann. Sollte eine Vertretung erforderlich sein kann dann Prozesskostenbeihilfe beantragt werden.
Aber bitte ERST den Beratungshilfeschein und dann zum Anwalt,denn wird er nicht gewährt bleiben die Kosten an ihm hängen.
Der Anwalt kann alles einsehen,direkt fragen und eine Klage vor dem Sozialgericht ist,sagen wir,recht Kostengünstig.

Also:Widerspruch und wenn gewünscht einen Rechtsbeistand aufsuchen.

LG

alles klar, ich wollte Sie auch nicht beleidigen ! Hoffentlich finden Sie noch eine geeignete Antwort.

Viele Grüße
U.Buser

Hallo, ich bin kein Fachmann habe aber mit der ARGE (heißt hier so) schon einiges erlebt. Wenn Dein Neffe der zuständigen Stelle glaubhaft klarmachen kann muß ihm von Anfang an Geld gezahlt werden, also keine Sperre. Dein Neffe kann aber zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen, dieser beantragt dann PKH und Deinem Neffen entstehen gar keine Kosten. Ist wohl der einfachste Weg. Viel Glück
Ingeborg

tut mir leid, ich verstehe die Frage nicht so ganz

Wenn man selbst kündigt ist das Amt leider berechtigt eine Sperre zu verhängen, ich glaube allerdings,dass es auch dort bei den Mitarbeitern persönliche Spielräume gibt.
Ich würde versuchen evtl. für die 3 Monate Sozialhilfe zu beantragen.

Hallo G.Style92, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo G.Style92,
folgendes…eine Sanktion bei Hartz IV kann nur erfolgen, wenn sich dein Neffe trotz Einladungen, nicht beim Jobcenter meldet und auch keinen wichtigen Grund angibt weshalb er nicht erschien.Und da kann die Sanktion 30% haben.
Was die Ausbildungssache betrifft: Ich weiss nicht was er gearbeitet hat, aber er kann sich z.B. an die Handwerkskammer wenden.Wenn er eine Rechtsschutz hat empfielt sich ein Gespräch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Hallo, leider kann ich Dir nicht helfen.

Viele Grüße

Sorry, kann leider nicht weiterhelfen!

Viel Glück!