Hallo,
Puh wo fängt man an…
Ich würde grundlegend erstmal sagen,bitte bitte bitte bei der IHK oder HK melden. Solch ein Betrieb sollte nicht Verantwortung für junge Menschen übernehmen DÜRFEN und können (meist sind die beim Antritt der Lehre ja noch Minderjährig).
Also BITTE auch dort was machen.
Nun ist erstmal zu klären
Er hat nach einem Jahr grundlegend Anspruch auf ALG1. Das MUSS auch als vorrangige Leistung beantragt werden. Wenn (was natürlich eintritt) die Leistung nicht reicht,kann ALG2 aufstockend beantragt werden. (btw:5 Monate sind unzumutbar,nach 3 Monaten kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden,sie haben Zeitnah zu entscheiden) Hat er ALG1 bekommen?
Außerdem muss man zum ALG2 ohnehin ja beim Jobcenter vorsprechen. Da also seit 6 Monaten die Kündigung bekannt war stellt sich die Frage ob ihm ALG1 gesperrt wurde?
Und hat er dann rückwirkend Leistung erhalten,müsste er zumindest für die 5 Monate. Außerdem steht ihm als AUsbildungssuchend Kindergeld zu. Dabei bitte auf die Anrechnung von Pauschalen achten.
Und nachfolgend:Mit welcher Begründung wurde er sanktioniert,wie hoch,ich nehme an 100%? (Bei U25 ist das schnell bei der Hand und leider auch Rechtens)Wurde er vorher dazu angehört? Und liegt dem eine Rechtsbelehrung bei?
Grunlegend ohne die Antworten aller Fragen zu kennen: UNBEDINGT Widerspruch einlegen,Frist ist dabei 4 Wochen ab Zugang!
Widerspruch muss nicht begründet werden.
Erstens sichert das Rechte und zweitens prüft nicht die Fallmanagerin diesen Widerspruch.
Dann sind die oben genannten Fragen zu klären.
Grundlegend,je nachdem warum sanktioniert wurde,also wenn wirkich wegen Abbruch der Lehre,könnte es kompliziert werden. Da er allein Azubi in dem Betrieb war,kann niemand anderes was dazu sagen,der in einer Ähnlichen Lage war,höchsten vorige Azubis. Und grundlegend ist bei sowas anzuraten,es für sich zu protokollieren. Allerdings kann man dazu argumentieren,dass ein junger Mensch das nicht weiß und wohl auch nicht wissen muss.
Wenn der Neffe es anderen,am besten regelmäßig erzählt hat (man kotzt sich ja irgendwo aus) könnte das unter Umständen helfen seine Lage nachzuweisen. Also dass er das ja schon vorher vorgebracht hat.
Was bestimmt durchaus hilfreich wäre:smiley:ie Durchführungsanweisung hierzu:
9.1.1 Allgemeine wichtige Gründe
Stand: Aktualisierung 04/2010
"(1) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
-
die vom Arbeitnehmer erwartete oder verlangte Arbeit gegen
gesetzliche Bestimmungen, z. B. Arbeitsschutzvorschriften, oder
sonstige bindende Bestimmungen über Arbeitsbedingungen (z. B.
den anzuwendenden Tarifvertrag), oder die guten Sitten
verstoßen würde(…)
-
die Entlohnung der Beschäftigung sittenwidrig ist. Hiervon kann
ausgegangen werden, wenn die Entlohnung mindestens 30 %
unter dem maßgeblichen Tariflohn oder der ortsüblichen
Bezahlung liegt,sittenwidrige Entlohnung
-
die Beschäftigung im Aussiedlungsgebiet wegen Spätaussiedlung aufgegeben wurde,Spätaussiedler
-
erheblicher psychischer Druck oder Mobbing am Arbeitsplatz
ausgeübt wurde oder sexuelle Belästigung vorlag Mobbing
-
die Arbeit dem Arbeitslosen nach seinem Leistungsvermögen
nicht zumutbar ist,
-
eine doppelte Haushaltsführung erforderlich wird und daher der
Unterhalt, die weitere Versorgung oder Pflege von Angehörigen
des Arbeitslosen nicht gesichert ist,doppelte Haushaltsführung
-
eine Ausbildungsstelle oder berufsvorbereitende Maßnahme vom
Auszubildenden wegen fehlender Eignung aufgegeben oder
abgelehnt wird,fehlende Eignung
-
ein Grundrecht wesentlich beeinträchtigt wird (z. B. Grundrecht
der Religionsfreiheit,(…)
Die hier zutreffenden Punkte werden sicher selbst ersehen 
Ansonsten:Über Internet ist das ohne alle wichtigen Dinge erfragen zu können sehr schwierig wie vielleicht schon zu sehen ist.
Daher würde ich unter Umständen zu einem Rechtsbeistand raten.
Keine Angst,auch wenn Sie ein sehr verständnisvoller und großzügiger Onkel zu sein scheinen,bleibt das nicht an Ihnen hängen.
Da er im Moment keine fianziellen Mittel hat,kann er zum Amtsgericht gehen. Dort hin nimmt er Kontoauszüge,Mietvertrag und Unterlagen zum Fall mit. Dann bittet er um einen Antrag auf Beratungshilfe.
Dieser wird ihm wie ich annehme gewährt werden und ermächtigt ihn einen Anwalt aufzusuchen,der ihn dann gegen einen eventuellen Eigenanteil von 10€(aber einige verzchten darauf) beraten kann. Sollte eine Vertretung erforderlich sein kann dann Prozesskostenbeihilfe beantragt werden.
Aber bitte ERST den Beratungshilfeschein und dann zum Anwalt,denn wird er nicht gewährt bleiben die Kosten an ihm hängen.
Der Anwalt kann alles einsehen,direkt fragen und eine Klage vor dem Sozialgericht ist,sagen wir,recht Kostengünstig.
Also:Widerspruch und wenn gewünscht einen Rechtsbeistand aufsuchen.
LG