Hartz IV - SGB XII - schwerstbehindert + a.G. ... bitte lesen !

Hallo zusammen, heute muss ich mal ein sehr ernstes Thema ansprechen.

Wir betreuen doch (kostenlos, aus familiären Gründen) einen schwerstbehinderten Menschen … er ist u.a. Rollstuhlfahrer (Sonderkennzeichen „G“ + „a.G.“ + „RF“), hat ein elektrisches Spezialbett, starke Ödeme in den unteren Beinen, Asthma, Diaröh, Bluthochdruck und hat sich vor ca. 4 Jahren - durch einen schweren Sturz mit dem Rollstuhl - auch noch 4 x das Rückgrat gebrochen (3 x BW + 1 x HW).

Nun muss er mit seiner Pflegestufe bisher schon einmal / Woche für 5 Std. eine Putzfrau bezahlen, jemanden zum Einkaufen 2 x / Woche usw., so dass das Pflegegeld sowieso bei weitem nicht reicht. Jetzt kommen mtl. aber mindestens noch 200,–€ für notwendige Hilfsmittel, Salben, Verbände und auch Medizin dazu die NICHT von der Krankenkasse übernommen werden und die auch NICHT im Regelsatz der Sozialhilfe SGB VII enthalten sind.

Nun haben wir tagelang Recherchiert und ein Rechtsanwalt hat uns zugezwitschert, dass das Amt ALLE Sachen die notwendig sind und nicht vom Regelsatz gedeckt sind, vom Amt als „Sonderbedarfe“ übernommen werden MÜSSEN !!!

Deshalb wollte ich euch hiermit fragen, ob Jemand in einer ähnlichen Lage ist und damit Erfahrung hat, oder ob sich irgend Jemand mit diesem Thema auskennt.

P.S. Bei den Recherchen habe ich selber gelesen, dass sowas tatsächlich (mit ärztlichem Nachweis) vom Sozialamt als Sonderbedarf bezahlt werden muss.

Vielen Dank für eure Hilfe !

Grüße Bernd :dolphin:

Hi
gibt es bei euch in der Nähe keinen Pflegestützpunkt? Also eine von der Pflegekasse bezahlt Stelle, die nur dafür da ist, in solchen Fällen Beratung zu leisten?
Dann würd ich auch mal beim Sozialamt nachfragen - und/oder der Pflegekasse.
Ich befürchte, ihr habt noch nicht alle zustehenden Leistungen entdeckt und beantragt.

Gruß
HaWeThie

Der Hinweis, sich vernünftig beraten zu lassen, ist sinnvoll.

Unter anderem gibt es einen Pflegeentlastungsbetrag, wurde der schon beantragt?
https://www.barmer.de/pflege/pflege/leistungen/pflege-zu-hause/betreuungs-entlastungsleistungen/entlastungsbetrag-7244
Das kann bis 2018 auch noch rückwirkend ab 2015 beantragt werden! Das bedeutet, wenn das noch nicht gemacht wurde, könnte man davon glatt noch ein paar Tage in Urlaub fahren und hätte trotzdem noch Geld für Nötiges.

Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer müssen von der Grundsicherung übernommen werden.
http://www.idt-online.de/news_63.php

Das betrifft also mehrere Töpfe, die noch angezapft werden können.

Hallo asteiner, danke für die Links.

Die 125 Euro werden zum Einkaufen benutzt … reichen natürlich nicht, denn es muss von einer Firma gemacht werden (was für blödsinnige Gesetze) und die verlangen bis zu 30 Euro / Stunde. Die 125,–€ reichen demnach nicht mal für 2 Einkäufe im Monat wo wenigstens 1 x / Woche notwendig wäre, wenn der Betroffene nicht nur Müll fressen möchte.

Bei dem 2. Link kommen lauter Dinge die ab 2010 - Mitte 2017 sind … also nicht aktuell.

Trotzdem Danke!

Hallo Hawetie,

„Ich befürchte, ihr habt noch nicht alle zustehenden Leistungen entdeckt und beantragt“

Genau das ist richtig, und deshalb hoffe ich ja auf Euch und echte, wertvolle Tips (mit Link), denn ich habe schon tagelang gegoogelt und kann nicht mehr.

Das zuständige Amt will nicht oder (was ich vermute) sind zwar in der normalen Materie geschult, aber von den Sonderbedürfnissen (sind ja alles echte Einzelentscheidungen) von Schwerstbehinderten haben sie keine Ahnung … da weiß ich ja mehr.

Grüße Bernd :dolphin:

Hallo,

Mehrbedarf für Behinderte ist z.B. hier geregelt:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html

Beim Merkmal „aG“ werden bei einem vorherigen Antrag alle notwendigen Fahrkosten im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% von der Krankenkasse übernommen. § 60 SGB V

Falls noch nicht geschehen, bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Das ist aktuell auch rückwirkend bis zum Jahr 2014 möglich. § 62 SGB V

Bei der Pflegekasse auch nach Verbrauchs-Pflegehilfsmittelen erkundigen. Es können bis zu 60 Euro monatlich erstattet werden, z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc.

Gruß
RHW

Warum du nun meinst, den Beitrag abzuwerten, weisst du.

Eines finde ich aber schon merkwürdig. 125 € sind 125 €. So schlimm kann die Situation nicht sein, wenn du die in den Wind schießt. Dass das nicht reicht, war klar, deshalb habe ich ja auf die Beratung verwiesen.

Du hast ja nicht mal angegeben, welche Pflegestufe vorhanden ist!

Was den zweiten Link angeht. Wie du auf die Idee kommst, dass das nicht mehr gültig ist, weißt du wahrscheinlich auch nicht - oder? Das ist ein BVerfG-Urteil. Die werden nicht gewechselt wie die Unterhosen.

Im Grunde ist aber alles gesagt, wenn du mit 125 € so umgehst, wie du es tust. Das sind 1500 € im Jahr. rückwirkend ab 2015! Du rotzt mehrere tausende € einfach so weg?

Doch, einen Nachtrag habe ich noch.

Fürs Einkaufen brauchst du keine Firma!

Da fragt man mal in der Nachbarschaft rum.

Für 10 € wirst du diverse Leute vom Schüler bis zum fitten Rentner finden, welche Einkäufe übernehmen!

Hallo asteiner,

irgenwie hast du was falsch verstanden. Deutschland hat Geld ohne Ende … Deutschland kommt das Geld schon aus den Ohren und dem A… raus.

Deutschland ist es gewohnt jährlich MILLIARDEN für Mist (ein anderes Wort wäre angebrachter) rauszuwerfen (BER, Stuttgart von ca. 2 mal locker auf 10 Milliarden usw.) … aber für die Ärmsten der Armen und Pflegebedürftigen werden als Sonderzahlung 125,–€ im Monat bereit gestellt … das ist beschämend !!

Das Pflegegeld ist jetzt Stufe 2 … bei diesen extremen Behinderungen … aber die Stufe 3 ist derzeit für diese Person unerreichbar (weil er die Arme noch bewegen kann !!!) … sehr traurig. Und was die 125 Euro betrifft,- die bekommen wir natürlich seit 1.1.1917, aber die MÜSSEN von einer gewerblichen Pflegefirma verbraucht und abgerechnet werden … dafür eine Privatperson zu beschäftigen ist verboten. Super hirnlose Gesetze - oder?