Hallo zusammen, heute muss ich mal ein sehr ernstes Thema ansprechen.
Wir betreuen doch (kostenlos, aus familiären Gründen) einen schwerstbehinderten Menschen … er ist u.a. Rollstuhlfahrer (Sonderkennzeichen „G“ + „a.G.“ + „RF“), hat ein elektrisches Spezialbett, starke Ödeme in den unteren Beinen, Asthma, Diaröh, Bluthochdruck und hat sich vor ca. 4 Jahren - durch einen schweren Sturz mit dem Rollstuhl - auch noch 4 x das Rückgrat gebrochen (3 x BW + 1 x HW).
Nun muss er mit seiner Pflegestufe bisher schon einmal / Woche für 5 Std. eine Putzfrau bezahlen, jemanden zum Einkaufen 2 x / Woche usw., so dass das Pflegegeld sowieso bei weitem nicht reicht. Jetzt kommen mtl. aber mindestens noch 200,–€ für notwendige Hilfsmittel, Salben, Verbände und auch Medizin dazu die NICHT von der Krankenkasse übernommen werden und die auch NICHT im Regelsatz der Sozialhilfe SGB VII enthalten sind.
Nun haben wir tagelang Recherchiert und ein Rechtsanwalt hat uns zugezwitschert, dass das Amt ALLE Sachen die notwendig sind und nicht vom Regelsatz gedeckt sind, vom Amt als „Sonderbedarfe“ übernommen werden MÜSSEN !!!
Deshalb wollte ich euch hiermit fragen, ob Jemand in einer ähnlichen Lage ist und damit Erfahrung hat, oder ob sich irgend Jemand mit diesem Thema auskennt.
P.S. Bei den Recherchen habe ich selber gelesen, dass sowas tatsächlich (mit ärztlichem Nachweis) vom Sozialamt als Sonderbedarf bezahlt werden muss.
Vielen Dank für eure Hilfe !
Grüße Bernd