Hallo liebe Experten,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Mal angenommen, eine alleinstehende Frau (zur Zeit in Arbeit) möchte umziehen. Sie befürchtet allerdings, demnächst arbeitslos zu werden und möchte daher in eine Wohnung ziehen, die im Notfall vom Jobcenter (Berlin) getragen wird.
An welche Mietpreise und Quadratmeter müsste sie sich halten?
Wo kann man darüber Informationen finden?
Vielen Dank für Antworten.
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Hei Diva,
falls du etwa von dem „angemessenen Wohnraum“ zu sprechen beliebtest, fändest du bei entsprechender Guglsuche gleich als ersten Treffer alle notwendigen Infos darüber.
Schönen Gruß
Awful Annie
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Hallo…
die zuverlässigsten Infos findet man für Berlin beim Berliner Mieterverein e. V. Einfach googeln …
Gruß
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An welche Mietpreise und Quadratmeter müsste sie sich halten?
Wo kann man darüber Informationen finden?
Sie sollte die zuständige ARGE aufsuchen und sich erkundigen. Die angemessene Miete und Größe der Wohnung sind nicht generell festgelegt. Wichtig wäre auch, sich unmittelbar nach der Kündigung arbeitslos zu melden, denn dann kann die ARGE bereits während der Kündigungsfrist Vermittlungsversuche starten und evtl. eine Arbeitslosigkeit verhindern. Hilfe ist auch in entsprechenden Foren zu bekommen. Tacheles EV in Google.
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Hallo,
wenn die Frau in Berlin lebt, gilt Folgendes: Laut AV Wohnen wird die Wohnung des Kunden für ein Jahr voll bezahlt, egal wie hoch die Miete ist (ggf. aber mit Abzug der Warmwasserpauschale), danach hat er ein weiteres halbes Jahr Zeit, seine Mietkosten zu senken (durch Umzug, Untervermietung oder Verhandlung mit dem Vermieter).
Es wird also auf jeden Fall 1,5 Jahre die Miete unabhängig von der Höhe gezahlt.
Sollte die Frau trotzdem umziehen wollen, dann gilt bislang für eine Person in Berlin eine Höchstwarmmiete von 360,00 EUR (soll aber im Frühjahr auf 379,00 EUR – soweit ich mich recht erinnere – angehoben werden).
Gruß
Kristin
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[MOD] Vollzitat entfernt
Hallo Kristin,
vielen Dank für deine Antwort.
Du hast mir wirklich weitergeholfen.
Hallo!
Kleine Aktualisierung: ab 01.03.2009 gilt in Berlin die Regelung, dass die Miete in voller Höhe nur noch für ein halbes Jahr übernommen wird (Härtefälle ausgenommen), die angemessene Miete für eine Person steigt dann auf 378,00 EUR (dieser Wert gilt bei Neuanmietungen mit Mietgarantie schon ab sofort).
Grüße
Kristin