Hartz IV - Trauerfall - Familie Vater gestorben

Hallo zusammen!

Ich habe als einziger in einer Zweier-Bedarfsgemeinschaft den Hartz-IV-Status.
Nun liegt mein Vater im Sterben.
Ich wohne in NRW und mein Vater an der Nordseeküste in Niedersachsen.
Meine Frage:
Inwieweit kann ich welche Kosten aufgrund meines Status’ geltend machen?

Vielen Dank im Voraus für die Informationen!

Viele Grüße
Gel Tin

hallo Gel Tin,
Zu diesem Thema kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen das ich meinem Jobcenter oder wie es bei Dir Arge vielleicht heißt, nicht bekommen habe.
Die Beerdigung muß du von dem hinterbliebenen Geld oder von der letzten Rente deines Vaters bezahlen.Mußte ich auch war sehr knapp, aber ich habe bei mir ein Beerdigungsinstitur gefunden, die sehr preiswert waren. Ich hatte bei bei meinem Jobcenter Geld für ein Blumengebinde und für Trauerkleidung für mich und meine Familie beantragt, es wurde abgelehnt mit der Bemerkung jeder besitzt immer eine schwarze Hose und eine weiße Bluse oder Hemd.
so war ich dann mit meinen Geschwistern einig, das wir die gesamten Blumen für die Beerdigung von meines Vaters Geld bezahlen.
Dies kann ich dir nur sagen, was ich am eigenen Leib erfahren mußte.
Mit freundlichem Gruß
qualle 2008 (Carola)

Grüß dich Geltin,

„Hartz IV Status“ hört sich ja auch gut an,kannste ja gleich schreiben „Mensch zweiter Klasse“. Spaß beiseite ist ja auch nicht das Thema.
Also erstmal würde ich dir vorschlagen, eine Sonderzahlung (Fahrkosten) zu deinem Vater zu beantragen. Wenn er denn sterben sollte, kannst du auf jeden Fall Beerdigungskosten beantragen.Kann aber passieren dass se erstmal nachprüfen ob dein Vater vielleicht eine Sterbeversicherung hat.Aber auf einen Versuch kommt es an. Aber denn darfste auch nur das billigste vom billigsten nehmen. Pass bloß auf das du nichts erbst (Geld) das wird dir gleich wieder angerechnet oder du musst es alleine bezahlen.
Wenn du der einzigste bist der als Verwandter übrig ist und dein Vater vererbt dir vielleicht sogar Schulden, kannst du vom Erbe zurücktreten und der Staat müsste denn bezahlen.

Aber trotz alledem Gute Besserung oder sagen wir auch wenn soll er sich nicht quuälen aber wenn er dich nochmal sehen darf, wenn das Amt mitspielt ist das bestimmt die größte Freude.

Viel Glück

Hallo,
das hängt vom Einzelfall ab.
Wende dich umgehend an eine Beratungsstelle von Caritas oder Diakonie!

Sie sollten sich mit diesem Problem an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Über den Anwalt können Sie ggf. auch einen Beratungshilfeschein" beim Amtsgericht beantragen.
Gruß USKO

Hallo

„Liegt im Sterben“ oder „ist gestorben“ ist noch ein Unterschied. So ungerne ich es sage: Wenn überhaupt, sind erst die Fahrtkosten zur Teilnahme an der Beerdigung ein Thema :frowning:

Für einen Fahrtkosten- Zuschuss seitens des Jobcenters gäbe es dabei keine Rechtsgrundlage. Bestenfalls würde man dir ein Darlehn gewähren (können… nicht müssen).

Die einzige Möglichkeit wäre eventuell ein Zuschuss- Antrag beim Sozialamt auf Basis des § 73 SGB XII („Hilfe in sonstigen Lebenslagen“). Dabei würde es sich allerdings um eine „Kann“-Leistung handeln, sprich: es läge im Ermessen des Trägers, ob sie es gewähren - und ob als Darlehn oder als Zuschuss. In dem Fall solltest du am besten mal nach Gerichtsurteilen googlen, die in dieser Frage zugunsten des Antragsstellers geurteilt haben und dich dann in deinem Antrag auf diese Entscheidungen berufen (Suchstichwort „Urteil Fahrtkosten Beerdigung § 73 SGB XII“) . Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil L 7 AS 613/06 vom 19.06.2008) z.B. hat zu dieser Frage geurteilt.

Vom Bundessozialgericht (dessen Entscheidungen bundesweit von den niederrangigeren Gerichten berücksichtigt werden) wäre mir kein Urteil zu dieser Frage bekannt.

Auf dieser Seite (ganz unten) http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php/8838… findest du ein Beispiel, wie so ein Antrag auf Zuschuss, ersatzweise auf Darlehn, aussehen könnte.

Wie gesagt: Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht - und es kann durchaus sein, dass allein aus zeitlichen Gründen (Bearbeitungsdauer etc.) für dich letztlich nicht viel dabei herumkäme. Insofern wäre es wohl nicht verkehrt, z.B. über die Mitfahrzentrale o.ä. nach alternativen Möglichkeiten zu schauen, die für dich finanzierbar sind.

Alles Gute,

LG

Du kannst einen Antrag auf Reisekosten stellen. Beim Trauerfall eine einmalige Beihilfe für Trauerkleidung.

Ob das genehmigt wird liegt dann wohl an der finanziellen Ausstattung des Kostenträgers. (Das ist in diesem Fall nicht das JobCenter, sondern das Sozialamt)

Zunächst mein herzliches Mitgefühl! Mir ist leider nicht bekannt, ob die ARGE da hilft, versuchs direkt im Jobcenter, viel Erfolg!

hallo gel tin,

erst einmal bedauere ich es, dass diese umstände eingetreten sind. leider kann ich in dieser sache keine ausreichende auskunft geben und ich möchte sie bitten, die frage erneut an jemand anders zu richten. mir ist nur bekannt, das bei einem todesfall die kosten einer einfachen bestattung übernommen werden, aber soweit ist es ja in dem falle nichtgekommen. es geht ihnen sicher um reisekosten - wie gesagt. fragen sie noch einmal jemand anders oder wenden sie sich direkt an ihr zuständiges jobcenter.

ich wünsche ihren trotz allem alles gute und hoffe, dass sie die kraft finden, diese zeit durchzustehen.

mit freundlichen grüßen,
hansemann

Hallo,

sorry, das weiß ich überhaupt nicht! Auf jeden Fall aber erst Fragen und dann reisen.
Zusatzanlaufstelle: Caritas! Die helfen auch finanziell in solchen Notfällen! Sicher kann ein Arzt etc bestätigen wie ernst es ist und das eine solche Reise angebracht und auch für die eigene Psyche nötig ist…

Gleich Montag persönlich erscheinen, Situation schildern!

Sorry, mehr kann ich nicht sagen, außer alles möge noch gut werden!

Hallo,

ich würde bei der Jobcom nachfragen und Reisekosten beantragen. Wenn Du kein Geld für die Beerdigung hast und auch sonst keiner was zahlen kann wird das Sozialamt am Wohnsitz des Vaters zunächst die Kosten übernehmen.
Ob die dann von dir zurück gefordert werden liegt dann an dem Sozialamt.
Als Hartz IV Empfänger kannst du zu keinen Leistungen herangezogen werden, da dass der Regelsatz nicht vorsieht.
Wenn die bei der Jobcom dir nicht helfen wollen, beantrage dort ein zinsloses Darlehen für die Reisekosten, angemessene Kleidung für die Beerdigung und alles was damit an Kosten auf dich zukommt.
Als Hartz IV Empfänger kannst du das mit kleinen Raten (10 Euo pro Monat) zurück zahlen.

Ich wünsch dir alles Gute und Kraft auf diesem schweren Weg.
Herzlichst
Franjo

Hallo Gel Tin,

leider gibt es keine Gesetzesgrundlage, aufgrund derer Reisekosten erstattet werden können. Tut mir Leid und herzliches Beileid.

Gruß
R.

sorry da kann ich dir leider nicht helfen.

hallo,
habe Ihre Frage gerade gelesen. ich bitte um 1Tag Zeit um Ihnen die richtige Antwort zu senden.
bey medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Leider geltin, das Thema ist auch für mich nicht bekannt.
Alls gute

Hallo,
sorry für die Verspätung, also Es handelt sich hier um Deinen Vater, bist Du der einzige noch lebende Verwandte o. gibt es noch andere die dazu zahlen müssen?
Wenn nicht übernimmt das Amt die Beerdigungskosten. Jedoch keine Reisekosten siehe hier:

http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews%5Btt…
Was Dich weiterhin interessieren könnte siehe:

http://www.ig-soziale-gerechtigkeit.wg.am/sterben_be…

da Du Hartz IV erhälst u. Ihr nicht verheiratet seid ?
kommt das Amt für die Zahlung auf (ganz oder Anteilsmässig wie erwähnt kommt darauf an ob es noch Geschwister gibt. die beiden Seiten bringe Dir die Antworten auf Deine Fragen. Ach ja, ich war krank Migräne u. heftige Asthmaprobleme sonst hätte ich mich früher gemeldet. Es tut mir leid mit Deinem Vater.
bey medealuna

Hallo,

so traurig wie es ist, aber da gibt es nichts was Sie geltend machen können.

Soweit der Todesfall eintritt, können Sie dann vom Erbe die Kosten absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Beerdigung entstanden sind. Der Restbetrag wird dann als Einommen berücksichtigt

Ich glaub zwar ich bin etwas spät geb aber trotzdem mal meinen Senf noch dazu

Ich verstehe die Frage nicht!? Wa sfür einen Hartz IV Status!? Welche Kosten wollen Sie geltend machen!? Könnten Sie Ihre Frage etwas besser ausführen sollten sie noch Hilfe benötigen!? Mit wem leben sie zusammen, welcher Status, welche Kosten wollen sie geltend machen, im welchen zusammenhang steht dies mit ihrem Vater?