Als Studentin beziehe ich aufgrund meiner Erziehungszeit derzeit Hartz IV. Ich wohne mit meinem Partner, der ebenfalls Student ist, jedoch kein Hartz-IV-Empfänger, und meiner 4-Monate-alten Tochter in einer 48 m2 großen Wohnung. Die Wohnung kostet warm 350 EUR.
Wir möchten gerne in eine größere Wohnung ziehen. Jetzt haben wir eine 3,5-Raum-Wohnung mit 75 m2 für 615 EUR gefunden. Dürfen wir umziehen oder kann die ARGE einen Umzug generell verweigern? Gilt meine Tochter schon als „Person“ und stehen uns damit 75 m2 zu oder nur 60 m2 da sie noch ein Säugling ist. Ab wann gelten Kinder als dritte Person?
Würde ich weiterhin Hartz IV inklusive Wohngeld bekommen oder kann die ARGE mir das bei Umzug ganz streichen? Mir geht es nicht darum, dass ich höhere Zuschüsse von der ARGE bekomme, sondern darum, dass mir das Hartz IV nicht ganz gestrichen wird!
Vielen Dank.