ich habe etwas läuten hören, dass es für derzeitige Bezieher von ArblG I ab nächstem Jahr, wenn sie unter Hartz IV fallen zu den 345 Euro für eine Übergangsfrist einen Betrag zusätzlich erhalten?
Stimmt das?
Wie lange wäre dann diese Übergangsfrist?
Und wie hoch der zusätzliche Betrag?
Kriegt den dann jeder, der jetzt ArblG I erhält und bis nä. Jahr noch keinen Job hat, also in ArblG II fallen würde?
Wie lange wäre dann diese Übergangsfrist?
Und wie hoch der zusätzliche Betrag?
Übergangsgeld
Zahlung zwei Jahre nach Beendigung Arbeitslosengeld
Im ersten Jahr zu zwei Drittel
Im zweiten Jahr zu einem Drittel
Für Alleinstehende maximal ) 160,- €
Für Paare maximal ) im ersten Jahr 320,- €
Für jedes Kind ) 60,- €
Für Alleinstehende maximal ) 80,- €
Für Paare maximal ) im zweiten Jahr 160,- €
Für jedes Kind ) 30,- €
Kriegt den dann jeder, der jetzt ArblG I erhält und bis nä.
Jahr noch keinen Job hat, also in ArblG II fallen würde?
Weiß nicht genau, denke, gilt für alle, die bis 31.12.2004 die „alte“ Arbeitslosenhilfe bekommen.
Beatrix http://www.trixi.de
ich habe etwas läuten hören, dass es für derzeitige Bezieher
von ArblG I ab nächstem Jahr, wenn sie unter Hartz IV fallen
zu den 345 Euro für eine Übergangsfrist einen Betrag
zusätzlich erhalten?
Stimmt das?
Wie lange wäre dann diese Übergangsfrist?
Und wie hoch der zusätzliche Betrag?
Kriegt den dann jeder, der jetzt ArblG I erhält und bis nä.
Jahr noch keinen Job hat, also in ArblG II fallen würde?
Vielen Dank. Silvia
Ja stimmt, diese Übergangsregelung gibt es. Sie wird ab dem Zeitpunkt des Arbeitslosenhilfeanspruchs für maximal 2 Jahre gewährt. Will heißen, auch wer jetzt schon Arbeitslosenhilfe hat und in 2005 dann in ALG II fallen würde, hätte Anspruch darauf, wenn ab dem Bezug der AlHi noch keine 2 Jahre verstrichen sind. Oder anders, wer vor dem 01.01.2003 schon AlHi hatte, bekommt 2 Jahre später (ab 01.01.2005) keinen sogenannten „Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeldempfänger“ mehr. Dann sind die 2 Jahre um, für die diese Übergangsregelung zur „Abfederung besonderer sozialer Härten“ gedacht ist.
Alle anderen, die nach dem 01.01.2003 in die AlHi gefallen sind, haben ab Beginn ihres AlHi-Anspruchs für die Restzeit (Ablauf von 2 Übergangs-Jahren wäre dann irgendwann in 2005 oder 2006) noch Anspruch auf diesen Zuschlag.