Hartz IV - Übernahme von Kosten Schulbedarf/ Studenten

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe folgende Frage:
der Sohn eines Freundes hat gerade sein Studium begonnen. Er ist 18 Jahre alt. Die ganze Familie, auch er als Student, bezieht derzeit Hartz IV.

Er benötigt für sein Studium einige Dinge, u.a. ein Zeichenbrett DIN A3 von Rotring. Kosten: Ca. 80 €.

Er möchte die Kosten dafür (und ggf. auch noch für andere Unterrichtsmaterialien oder Bücher) von der ARGE erstattet bekommen.

Genügt es in diesem Fall, eine Bestätigung des Dozenten/ Prof. von der Fachhochschule bei der ARGE vorzulegen, aus der hervorgeht, das dieses Zeichenbrett vom Studenten unbedingt selber gekauft und angeschafft werden muss?

Welche Belege/ Anträge sind noch erforderlich?

Kann die ARGE darauf bestehen, dass nur die Kosten für das billigste Fabrikat übernommen werden, oder welche Ausnahmen gibt es evtl. ?

Ganz herzlichen Dank schon im voraus für jeden Tip und jede Antwort!

Einen schönen Tag!
Gruß, Dari

Hallo Dari,

Nein, gibt es nicht. Wenn die Eltern ihn nicht unterstützen können, dann steht ihm BAFöG zu. Davon muss er seine Wohnung, seinen Lebensunterhalt und seine Studienmittel, wie etwa Zeichenbrett, Bücher, Semestergebühren etc. bestreiten. Schließlich steht er als Student nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und weitergehende Ausbildungen bezahlt die Arge nicht. Denn ein Studium ist eine Ausbildung und keine Weiterbildung, die die Arge unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt. Nur bis zum Ende des Hauptschulabschlusses bekommt man Hartz IV. Es sei denn man wird arbeitslos. Danach setzt bei weiterer Ausbildung BAFöG ein. Und man kann bis zum Ende der Ausbildung weiterhin Kindergeld beantragen, was jedoch auch beim BAFöG-Bezug angerechnet wird.

Vielleicht überbrückt die Arge ja bis der Antrag auf BAFöG genehmigt ist. Denn damit ist er verdammt spät dran!

Gruß WinnyG

hallo dari,

die von dir geschilderrte situation wundert mich sehr, denn studenten können keine leistungen nach dem sgb 2 erhalten.
hier ist der gesetzestext.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

beachte bitte die absätze 5 und 6. da wird alg 2 für studenten (personen deren ausbildung nach dem bundesausbildungsförderungsgesetz dem grunde nach förderfähig ist) ausgeschlossen.

viele grüße
burkard

Liebe/-r Dari,

leider wird die ARGE keinen Pfennig übernehmen, da ein Studium schon dem Grunde nach HartzIV (das politisch korrekt übrigens „Arbeitslosengeld II“ heißt !) von vorn herein ausschließt ! Wenn die Eltern Alg II Bezieher sind, dann sind sie es fortan allein. Denn dem Jungen steht ja Bafög zu, dass er beim BAFÖG-Amt beantragen muss(!). Wenn er es nicht tut ist es sein Problem. Die Arge zahlt nicht ! Höchstens, wenn ein Bezug von Bafög ausgeschlossen wäre und das Studium aufgrund einer besonderes Begabung absolut der sinnvollste aller beruflichen Wege wäre. Bafög wäre aber nur ausgeschlossen bei einem Zuvielverdienst der Eltern, die dann ja keine ALG II Bezieher wären, also scheidet auch das aus. Oder bei einem Zweit-Studium, dass die Arge auf keinen Fall bezahlen würde. Da müsst der Bub arbeiten gehen!

Wenn eine Familie ALG II bezieht hat der Träger der Grundsicherung bei jedem einzelnen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu prüfen, was es dazu betragen kann den Steuerzahler schnellstens von von ALGII Leistungen für die Familie zu entlasten. Bei einem 18jährigen gäbe es da z.B. die Möglichkeit der Ausbildung, in der er ein Ausbildungsvergütung bekommen würde. Somit wäre der Steuerzahler entlastet und der Junge hätte eine Berufsausbildung. Ein Studium muss die Arge in gar keinem Fall mitfinanzieren !

Somit erübrigt sich sicher deine Frage nach zusätzlichen Leistungen wie dem Zeichenbrett :smile:, dass er auch schon allein deshalb nicht bezahlt bekäme weil im §24a, SGB II auf den Du Dich beziehst steht, dass Schüler von allgemein und berufsbildenden Schulen die zusätzlichen Leistungen erhalten. Eine Universität ist keine Allgemein- oder Berufsbildende Schule! Somit fällt er nicht in die Beziehergruppe.

Falls Du das jetzt ungerecht findest oder denkst „Studium ist wohl doch nur etwas für Reiche“ (stimmt ja nicht, denn es gibt ja BAFÖG!) …dann magst Du vielleicht Recht haben. Aber ändern kannst Du nur etwas, wenn Du am Sonntag die richtige Partei wählst :smile:

Gruß Doris

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe folgende Frage:
der Sohn eines Freundes hat gerade sein Studium

begonnen. Er

ist 18 Jahre alt. Die ganze Familie, auch er als

Student,

bezieht derzeit Hartz IV.

Er benötigt für sein Studium einige Dinge, u.a. ein
Zeichenbrett DIN A3 von Rotring. Kosten: Ca. 80 €.

Er möchte die Kosten dafür (und ggf. auch noch für

andere

Unterrichtsmaterialien oder Bücher) von der ARGE

erstattet

bekommen.

Genügt es in diesem Fall, eine Bestätigung des

Dozenten/ Prof.

von der Fachhochschule bei der ARGE vorzulegen, aus

der

hervorgeht, das dieses Zeichenbrett vom Studenten

unbedingt

selber gekauft und angeschafft werden muss?

Welche Belege/ Anträge sind noch erforderlich?

Kann die ARGE darauf bestehen, dass nur die Kosten für

das

billigste Fabrikat übernommen werden, oder welche

Ausnahmen

gibt es evtl. ?

Ganz herzlichen Dank schon im voraus für jeden Tip und

jede

Antwort!

Einen schönen Tag!
Gruß, Dari

Hallo Dari,

ich glaube nicht dass da was zu machen ist.

Für Studenten gibt es ja die (recht großzügige)
Möglichkeit ein Studiendarlehen zu nehmen. Das wird bei
der KfW beantragt und wird monatlich ausgezahlt.
Außerdem bist du ja auch Bafög-berechtigt. Damit müssen
andere Studenten auch auskommen.

Das Darlehen wird dann später mit moderaten Raten
getilgt.

Hans Rosenbaum

Guten Abend,

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich ist die ARGE nicht verpflichtet die Kosten von Schülern und Studenten zu übernehmen.
Sie können versuchen, mit derartigen Schriftstücken und Bestätigungen eine Erstattung zu erlangen, jedoch sollten Sie sich nicht darauf versteifen, dass Ihnen auch nur ein Cent erstattet wird.
Denn die ARGE verlangt immer erst den Erwerb mit Rechnungsnachweis und dann erst können Erstattungen erfolgen. Gekonnt gemacht, so wurden die Anschaffungen getätigt, und die ARGE lehnt im Nachhinein ab.
Dann bleibt meist nur der kostenlose Gang vor das Sozialgericht die letzte Chance.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Existenz – Coach

Hallo, Dari! Zwei Dinge sind im Prinzip zu klären:

  1. Hat euer Sohn keinen Anspruch auf BAföG? Das müsste eigentlich die Arge sehr interessieren. Wenn er BAfög kriegen würde, müsste er seine Arbeitsmittel aus dieser Förderung bezahlen.

  2. Grundsätzlich läßt § 23 SGB II die Möglichkeit offen, besondere Belastungen als „Darlehn“ zu gewähren. Dazu könnten auch Studienmittel gehören. ABER: Wie fast alles bei Hartz IV: es handelt sich um „Kann-Bestimmungen“, also kein „Rechtsanspruch“. Auf jeden Fall solltet Ihr -falls es kein BAföG oder nur sehr wenig gibt - einen Antrag auf „Übernahme von besonderen Belastungen gem. § 23 SGB II“ stellen. Vorher solltet Ihr euch diesen § aber mal durchlesen. Z.B. im Internet „SGB 2“ eingeben und dann auf „Nichtamtliches Verzeichnis“ klicken.

Solltet Ihr von der Arge Geld bekommen für die Anschaffung, müsstet Ihr wahrscheinlich 2 - 3 Angebote einreichen und die Arge prüft dann mit hoher Wahrscheinlichkeit „im Einzelfall“, welches Angebot „verhältnismässig“ erscheint.

Solltet Ihr in Berlin oder in der Nähe wohnen, biete ich Euch an, evtl. zu mir zu kommen, um die Situation zu klären.

MfG Klaus

Hallo Dari,

muss mich erst mal entschuldigen, war drei Tage im Kurzurlaub. Hoffe, dass die Antwort noch rechtzeitig kommt.

Die Übernahme von Kosten ist möglich. VORHER ist ein Antrag zu stellen (das Formular kennt die Fallmanagerin).

Warum gerade Rotring? Muss es denn immer der Mercedes sein? Reicht nicht auch der BMW? :wink: Spass beiseite: Soll heißen: Zwei, besser noch drei Angebote (!!!) vorlegen und dann soll die ARGE entscheiden. Das sollte doch machbar sein. Und wenn ich klever bin, dann gewinnt mein Liebling :wink:

Schreiben vom Prof. ist dabei natürlich sehr hilfreich. Idealerweise ist eine Bücherliste dabei (mit Ausgabejahr und ISBN-Nummer). Ausgabejahr ist wichtig, da sonst unterschiedliche Inhalte oder auf verschiedenen Seiten - dann ist das Blättern groß und Zeitverlust, Unaufmerksamkeit vorprogrammiert. Bücher sind schweineteuer !!! Da wird ggf. Hartnäckigkeit benötigt.

Viel Erfolg.

Hallo Dari,

als immatrikulierter Student hat er keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen (Hartz IV). Weder für die Kosten der Unterkunft, noch für den Bedarf des täglichen Lebens.

Darum bin ich verwirrt: Als Student steht im BaFöG zu. Hat er das beantragt?

Kosten für Schulmittel werden garnicht übernommen, insbesondere nicht für Studenten (jenach Kommune nur für schulpflichtige SchülerInnen).

EineMöglichkeit wäre, sichan eine Stiftung zu wenden … sorry, aber die Arge wird leider nichts zahlen.

Viele Grüße!