Hartz IV Umsetzung Richtlinie 11.8

wie kann ich mein zuständiges JC „zwingen“ die Richtlinie 11.8 monatlich rückwirkende Verrechnung das Gehalts meiner Ehefrau zu verrechnen und nicht wie bisher nach Ablauf des Bewiiligungszeitraumes ?

Hallo David,

Du wirst das JC nicht zwingen können, da es gem. Paragraph 2 Abs. 3 Arbeitslosengeld 2 Verordnung die gesetzliche Möglichkeit hat, bei schwankendem Einkommen, für die Dauer des Bewilligungszeitraums ein Durchschnittseinkommen zu bilden. Somit erspart sich das JC die zeitaufwendige, monatliche Neuberechnung. Auch muss das JC nicht jeden Monat einen neuen Bescheid erlassen. Das Durchschnittseinkommen sollte aber nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern einen Durchschnitt aus den letzten 6 Brutto/Nettogehältern bilden. Das könntest du ggf. nochmals nachrechnen/ prüfen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit. Das Ganze hat für euch auch den Vorteil, dass nicht monatlich eine Überzahlung berechnet werden kann, die ihr dann zurück zahlen müsst. Denn einkommensschwache Monate werden ja mit den einkommensstarken Monaten aufgerechnet.

Gruß
Flottebiene

Hallo,

„zwingen“ können Sie die zuständige Agentur wohl gar nicht.
Die Agentur kann wohl ein ein Einkommen anrechnen, aber die endgültige Berechnung ist bei schwankendem Einkommen erst nach Vorlage der Abrechnung.

mfg, G-M.

Sorry, das kann ich dir leider nicht sagen, wie du das ohne Anwalt klären kannst. Du hast aber Anspruch auf einen Beratungsschein für ein Anwaltsgespräch, dies bekommst du direkt beim Gericht.
Mir persönlich war bis jetzt auch keine ARGE bekannt, die NICHT monatlich verrechnet - ob nun gleiches oder schwankendes Einkommen.

Gar nicht oder mal schriftlich Widerspruch einlegen.

MfG

Hallo,
indem du hingehst und sagst du möchtest, das das Gehalt deiner Frau per Zulauf verrechnet wird und zwar monatlich. Machen die nicht gern, da jeder Monat gerechnet werden muss,
sollte aber eigentlich so sein.

lg. gold-marie