HARTZ IV- Umzug ohne Genhemigung... HILFE!

Am Anfang des Jahres , stellte ich einen Antrag auf Umzugsgenehmigung.

Dieser wurde am 08.03.2011 abgelehnt, da angeblich keine Notwendigkeit für einen Umzug besteht.
Weiteres wurde nicht erläutert.

Hier meinen Widerspruch von 12.03.2011, diesem können Sie meine Situation entnehmen:

Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Umzugsgenehmigung vom 08.03.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags auf Umzugsgenehmigung ein.

Laut § 22 Abs.2a SGB II ist der kommunale Träger zur Zusicherung verpflichtet wenn, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Sie können dem Anhang entnehmen, dass meine Schule mir einen Wiedereinstieg in das Schuljahr 2011/2012 schriftlich zugesichert hat.

Selbstverständlich muss meine Tochter untergebracht werden.

Die Kinderkrippe „—A---“ in (meiner Kommune,Umland Hannovers), welche meine Tochter aufnehmen würde, nimmt Kinder erst nach Vollendung des 1. Lebensjahres auf.
In unserem Fall wäre das der Oktober 2011, ich könnte meine Ausbildung also nicht wieder aufnehmen.

Die Kinderkrippe „----B—“ in Hannover, würde meine Tochter ebenfalls aufnehmen. Diese Krippe ist die einzige Krippe, die meine Tochter zum Sommer aufnehmen würde. Und somit auch die einzige Krippe, die einen Einstieg in mein Schuljahr ermöglicht.

Laut der Stadt Hannover, ist ein Umzug nach Hannover erforderlich um diesen Platz annehmen zu können.

Meine Ansprechpartnerin hierzu ist Frau -----. Ich warte derzeit auf das Schreiben, in dem mir bestätigt wird, dass ich den Platz annehmen darf, wenn ich bis zum 01.07.2011 umziehe.

Mitte letzter Woche habe ich beim JobCenter angerufen, um mich zu erkundigen, in wieweit der Antrag bearbeitet wurde. Ein Herr am Telefon sagte mir, dass der Antrag erneut abgelehnt sein würde, da meine Tochter für 2 Monate bei einer Tagesmutter untergebracht werden könnte.

Ich möchte Ihnen erklären, warum das nicht möglich ist, und weshalb ein Umzug trotzdem nötig ist:

Meine Ausbildung , in welche ich in diesem Sommer einsteigen würde, erfordert, dass 14 Tage vorgeholt werden, damit die geforderten 600 Praxisstunden erreicht werden können.
Da ich in Klasse 1, mit Beginn der Schwangerschaft ein Berufsverbot hatte und nicht mehr im Kindergarten arbeiten durfte, sind die Stunden auf zu holen, damit die Ausbildung anerkannt werden kann.
Meine Schule wird sich bezüglich der genauen Stundenanzahl nach den Osterferien mit mir in Verbindung setzen.

Die Tatsache, dass meine Schwangerschaft im März 2010 festgestellt wurde und das Schuljahr aber erst im Juni endete, lässt darauf schließen dass es nicht nur Stunde sonder Wochen sein werden, die aufzuholen sind.
Es handelt sich also um einen deutlich größeren Zeitraum, in dem meine Tochter betreut werden müsste.

Hinzu kommt, dass ich die einzige Bezugsperson meiner Tochter bin, da alleinerziehend.
Außer mir kommt niemand in Frage, der meine Tochter in die Krippe eingewöhnen könnte.
Die Eingewöhnung nimmt ebenfalls einige Wochen in Anspruch, so dass es mir weiterhin nicht möglich ist, den Krippenplatz in Letter mit meiner Ausbildung zu vereinbaren.
Um sämtliche Stunden auf zu holen die zu den 14 Tagen hinzu kommen die ich ohnehin vorarbeiten muss, müsste ich bereits in oder gar vor den Sommerferien anfangen.

Ich habe eine Praxisstelle gefunden, bei der ich mein einjähriges Praktikum für die Ausbildung machen kann.

Wie andere Kindergärten auch, macht auch dieser Kindergarten eine Sommerpause von 3 Wochen.
Da diese auf das Ende der Ferien fallen, muss ich also in den ersten 3 Wochen anfangen.
Außerdem hat meine Schule sehr genaue Anforderungen an die Praxisstelle, in der ich arbeite.
Dazu gehört, dass die Praxisstelle in Hannover / Region Hannover liegen sollte, damit sie für die Lehrer gut erreichbar ist.
Um meine Tochter zeitnah in die Krippe zu bringen und abholen zu können, sollte der Krippenplatz ebenfalls in Hannover liegen.
Meine Praxisstelle, der ist nur wenige Meter von der Kinderkrippe „–B—“ entfernt.
Auf Grund der gegeben Tatsachen, besonders der, dass meine Tochter schon in oder gar vor den Sommerferien untergebracht werden muss, was eine frühe Eingewöhnung erfordert, bitte ich Sie erneut, meinen Antrag zu überprüfen und einem Umzug nach Hannover zuzustimmen.

Ich möchte Sie erneut darauf hinweisen, wie dringend ein Umzug nach Hannover erforderlich ist, damit ich meine Ausbildung wieder aufnehmen kann.
Bitte geben Sie mir die Möglichkeit, meine Ausbildung wieder aufzunehmen und meine Tochter in der Krippe „----B----“ unter zu bringen.

Ich habe mittlerweile eine Dienstaufsichtisbeschwerde geschickt.

Meine Frage ist, sollte der Antrag erneut abgelehnt werden, ändert es nichts daran dass ich umziehen muss.

Wenn ich nun also ohne Genehmigung umziehe, was kann passieren?

Wir meine neue Miete dann nicht übernommen???

Oder geht es bei der Genehmigung nur um die Übernahme der Umzugskosten???

Bitte um Hilfe.

Es ist wirklich dringend, da ich nur noch sehr wenig Zeit habe.

Danke.

das ist wirklich eine verzwickte situation. hier muss ich leider passen - bitte noch einmal jemand anders fragen, bevor ich ezwas falsches sage.

aber grundsätzlich: hier liegen logische gründe vor und der bearbeiter KÖNNTE in seinem ermessensspielraum dem antrag zustimmen, wie gesagt KÖNNTE ! ich vermute, hier gibt es einen denkfaulen idioten als sachbearbeiter oder sie sind sonst igendwie in „ungnade“ gefallen - bvielleicht auch b eide. was sollte es sonst für enen grund geben, ihnen die zukunft zu verbauen ?

tut mir leid, das ich dazu nichts weiter sagen kann.

mit freundlichen grüßen und viel erfolg,
hansemann

Hallo,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
mfg
limaha

hallo, kimberlyJ1988 - ich würde an deiner stelle dringend selbst beim amt vorsprechen und die dringlichkeit erläutern. sollte der antrag erneut abgelehnt werden, lege erneut widerspruch ein und teile mit, dass du dich sonst an das sozialgericht wendest und einen einstweilige verfügung erwirkst. ich würde dir raten, in deiner umgebeung eine beratungsstelle für allg2 auzusuchen, die dich bei deinem vorhaben unterstützen. auf keinen fall darfst du dich abwimmeln lassen - immer wieder einspruch erheben und denen druck machen , wenns sein muss, täglich. du hast ein recht auf den umzug, da dieser begründet ist. viel glück!

Hallo

zum Umzug (mit/ ohne Zustimmung des Jobcenters) schau mal hier rein, da dürfte alles Wesentliche drinstehen:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Wenn du die Umzugs-u. Renovierungskosten alleine stemmen kannst und derzeit in keiner Maßnahme steckst, die du wegen des Umzugs abbrechen müsstest, kannst du durchaus auch ohne Zustimmung umziehen. Das Jobcenter übernimmt bei einem Umzug ohne Zustimmung halt nicht die Umzugs-/ Renovierungskosten, bewilligt auch kein Kautionsdarlehn, und Neben-/ Heizkostennachzahlungen für die alte Wohnung werden i.d.Regel auch nicht übernommen. Wenn du in den Zuständigkeitsbeeich eines anderen Leistungsträgers umziehst, gelten ganz normal dessen Angemessenheitskriterien für die neue Wohnung (siehe verlinkter Ratgeber).
Was die Notwendigkeit des Umzugs angeht, könntest du dich auch mal von einem Sozialrechtsanwalt beraten und ggf. vertreten lassen lassen (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht Eigenbeitrag max. 10 €).

LG

Was für eine Odyssee! Das Thema ist zu komplex. Aus meiner Sicht muss hier ein Anwalt Auskunft geben.
Bei Ablehnung der Behörde muss man soweit mir bekannt ist, alle Kosten selber tragen. Hilft es vieleicht, den Leiter des Jobcenters rauszufinden und dort dringend vorzusprechen? Ich kann nur die Daumen drücken, dass schnelle Hilfe in Sicht ist. Die Ablehnung ist mir unverständlich. Alles BESTE!!

Hallo Kimberly,

mein guter Tip, reiche beim Sozialgericht Klage ein.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Versuche mal ob die Dir mit einen guten Anwalt helfen können.

Hallo,
die Behörde kann lediglich die Zustimmung zum Umzug verweigern aber niemandem verbieten, trotzdem umzuziehen. Bei einer begründeten Ablehnung zum Umzug wird von Seiten der Behörde: keine Kaution übernommen, keine Umzugs- und Renovierungskosten gezahlt, keine Wohnungserstausstattung übernommen und ggf., so die neue Kaltmiete höher ist als die aktuell zu zahlende, nur die vorherige Kaltmiete übernommen. Die nun entstehende Differenz wäre nun von dir zu zahlen. Bei eventuell entstehenden Mietrückständen würde die Behörde eine Übernahme ebenfalls ablehnen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Also normalerweise geht es nur um die Umzugskosten, die dann nicht übernommen werden.
Aber auf jeden Fall würde ich mich schon mal mit dem Jobcenter in Hannover in Verbindung setzten und dort den Fall schildern und auch schon mal nachfragen, ob die neue Wohnung in Ordnung ist und die Kosten dafür übernommen werden. Außerdem würde ich mich dort erkundigen, ob überhaupt weiterhin Hartz IV bewilligt wird, denn bei einer schulischen Ausbildung muss eventuell ein Bafög-Antrag gestellt werden, der Hartz IV ausschließt.
Eventuell kann das Jobcenter in Hannover auch mit dem anderen Jobcenter in Kontakt treten und die Sache mit den Umzugskosten klären, denn so wie der Fall geschildert ist, wäre es unverantwortlich einem Umzug nicht zuzustimmen und die Tagesmutter, wie die das schildern, wer soll die denn bezahlen? Also manchmal verstehe ich die Sachbearbeiter nicht.
Was noch eine Idee ist, mal erkundigen, wer der Vorgesetzte bei dem Jobcenter jetzt ist und dann dort vorsprechen. Manchmal klappt sowas auch.
Ich wünsche viel Glück.

Danke für deine Hilfe.
Ich werde mich an den Vorgesetzten wenden.

Hi Kimberly,

leider hast Du in deinem Widerspruch den einzigen echten Umzugsgrund nicht genannt: Nähe zur Arbeit. Evtl. kannst Du das noch nachholen, als Ergänzung zum Widerspruch. Kindergarten oder Praktikum sind kein Grund. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist ja deine zukünftige Arbeit in Hannover und das ist außerhalb deines jetzigen Tagespendelbereichs.
Die Umzugskosten würden nur übernommen werden, wenn Du direkt zur Arbeitsaufnahme umziehen müsstest, die müsstest dann noch beantragen. Aber wie ich dich verstanden habe, ziehst du wegen des Praktikums um (wenn Du da mehr als 401 EUR kriegst, kannst Du die Umzugskosten auch beantragen).
Die Folgen eines nicht genehmigten Umzugs: Die Kaution und die Betriebs-/Heizkostennachzahlungen werden nicht übernommen. Die angemessene Miete wird aufjeden Fall übernommen.
Gruß
R.

Hi,
ich habe leider wenig Ahnung mit den Behörden,
trotzdem viel Glück
p

Danke.

Danke…

Danke…

Danke…

Danke…

Danke…

Danke…

Danke das werde ich machen