Am Anfang des Jahres , stellte ich einen Antrag auf Umzugsgenehmigung.
Dieser wurde am 08.03.2011 abgelehnt, da angeblich keine Notwendigkeit für einen Umzug besteht.
Weiteres wurde nicht erläutert.
Hier meinen Widerspruch von 12.03.2011, diesem können Sie meine Situation entnehmen:
Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Umzugsgenehmigung vom 08.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags auf Umzugsgenehmigung ein.
Laut § 22 Abs.2a SGB II ist der kommunale Träger zur Zusicherung verpflichtet wenn, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Sie können dem Anhang entnehmen, dass meine Schule mir einen Wiedereinstieg in das Schuljahr 2011/2012 schriftlich zugesichert hat.
Selbstverständlich muss meine Tochter untergebracht werden.
Die Kinderkrippe „—A---“ in (meiner Kommune,Umland Hannovers), welche meine Tochter aufnehmen würde, nimmt Kinder erst nach Vollendung des 1. Lebensjahres auf.
In unserem Fall wäre das der Oktober 2011, ich könnte meine Ausbildung also nicht wieder aufnehmen.
Die Kinderkrippe „----B—“ in Hannover, würde meine Tochter ebenfalls aufnehmen. Diese Krippe ist die einzige Krippe, die meine Tochter zum Sommer aufnehmen würde. Und somit auch die einzige Krippe, die einen Einstieg in mein Schuljahr ermöglicht.
Laut der Stadt Hannover, ist ein Umzug nach Hannover erforderlich um diesen Platz annehmen zu können.
Meine Ansprechpartnerin hierzu ist Frau -----. Ich warte derzeit auf das Schreiben, in dem mir bestätigt wird, dass ich den Platz annehmen darf, wenn ich bis zum 01.07.2011 umziehe.
Mitte letzter Woche habe ich beim JobCenter angerufen, um mich zu erkundigen, in wieweit der Antrag bearbeitet wurde. Ein Herr am Telefon sagte mir, dass der Antrag erneut abgelehnt sein würde, da meine Tochter für 2 Monate bei einer Tagesmutter untergebracht werden könnte.
Ich möchte Ihnen erklären, warum das nicht möglich ist, und weshalb ein Umzug trotzdem nötig ist:
Meine Ausbildung , in welche ich in diesem Sommer einsteigen würde, erfordert, dass 14 Tage vorgeholt werden, damit die geforderten 600 Praxisstunden erreicht werden können.
Da ich in Klasse 1, mit Beginn der Schwangerschaft ein Berufsverbot hatte und nicht mehr im Kindergarten arbeiten durfte, sind die Stunden auf zu holen, damit die Ausbildung anerkannt werden kann.
Meine Schule wird sich bezüglich der genauen Stundenanzahl nach den Osterferien mit mir in Verbindung setzen.
Die Tatsache, dass meine Schwangerschaft im März 2010 festgestellt wurde und das Schuljahr aber erst im Juni endete, lässt darauf schließen dass es nicht nur Stunde sonder Wochen sein werden, die aufzuholen sind.
Es handelt sich also um einen deutlich größeren Zeitraum, in dem meine Tochter betreut werden müsste.
Hinzu kommt, dass ich die einzige Bezugsperson meiner Tochter bin, da alleinerziehend.
Außer mir kommt niemand in Frage, der meine Tochter in die Krippe eingewöhnen könnte.
Die Eingewöhnung nimmt ebenfalls einige Wochen in Anspruch, so dass es mir weiterhin nicht möglich ist, den Krippenplatz in Letter mit meiner Ausbildung zu vereinbaren.
Um sämtliche Stunden auf zu holen die zu den 14 Tagen hinzu kommen die ich ohnehin vorarbeiten muss, müsste ich bereits in oder gar vor den Sommerferien anfangen.
Ich habe eine Praxisstelle gefunden, bei der ich mein einjähriges Praktikum für die Ausbildung machen kann.
Wie andere Kindergärten auch, macht auch dieser Kindergarten eine Sommerpause von 3 Wochen.
Da diese auf das Ende der Ferien fallen, muss ich also in den ersten 3 Wochen anfangen.
Außerdem hat meine Schule sehr genaue Anforderungen an die Praxisstelle, in der ich arbeite.
Dazu gehört, dass die Praxisstelle in Hannover / Region Hannover liegen sollte, damit sie für die Lehrer gut erreichbar ist.
Um meine Tochter zeitnah in die Krippe zu bringen und abholen zu können, sollte der Krippenplatz ebenfalls in Hannover liegen.
Meine Praxisstelle, der ist nur wenige Meter von der Kinderkrippe „–B—“ entfernt.
Auf Grund der gegeben Tatsachen, besonders der, dass meine Tochter schon in oder gar vor den Sommerferien untergebracht werden muss, was eine frühe Eingewöhnung erfordert, bitte ich Sie erneut, meinen Antrag zu überprüfen und einem Umzug nach Hannover zuzustimmen.
Ich möchte Sie erneut darauf hinweisen, wie dringend ein Umzug nach Hannover erforderlich ist, damit ich meine Ausbildung wieder aufnehmen kann.
Bitte geben Sie mir die Möglichkeit, meine Ausbildung wieder aufzunehmen und meine Tochter in der Krippe „----B----“ unter zu bringen.
Ich habe mittlerweile eine Dienstaufsichtisbeschwerde geschickt.
Meine Frage ist, sollte der Antrag erneut abgelehnt werden, ändert es nichts daran dass ich umziehen muss.
Wenn ich nun also ohne Genehmigung umziehe, was kann passieren?
Wir meine neue Miete dann nicht übernommen???
Oder geht es bei der Genehmigung nur um die Übernahme der Umzugskosten???
Bitte um Hilfe.
Es ist wirklich dringend, da ich nur noch sehr wenig Zeit habe.
Danke.