Hartz Iv und 2 Jobs

Einen wunderschönen guten Abend werte Herrschaften,

ein Freund von mir ist Hartz IV Empfänger und geht seit etwa 2 Jahren einem Minijob nach (2-3 mal Wöchentlich) und hat nun durch eine Zeitarbeitsfirma einen anderen Vollzeitjob zugeschustert bekommen.

Die Verhandlungen mit der Zeitarbeitsfirma sind ungenau und ausweichend gelaufen und nun soll der junge Mann nach seinem Minijob noch die vollen 8 Stunden abarbeiten. Das wäre ja alles nicht das Problem wenn der junge Mann nicht dermaßen in der Pampa wohnen würde so dass An- und Abreise zur Arbeit gut und gerne 2 Stunden pro Fahrt in Anspruch nehmen und er erst nach Mitternacht zuhause ist - das wo er morgens um 7 Uhr wieder los muss.
Das finde ich nicht in Ordnung und meine in der Berufsschule mal gelernt zu haben dass 11 Stunden „Erholung“ pro Tag für jeden Menschen Pflicht sind - und mit Erholung können keine Reise- oder Wegezeiten gemeint sein!

Bin ich da korrekt informiert und was kann er machen? Er ist noch in der Probezeit bei der ZA Firma und weiss nicht weiter.

Das Arbeitsamt/sein PAP war auch keine große Hilfe da er nicht erreichbar ist bzw. war.

Danke im Voraus und ich hoffe auf hilfreiche Antworten für ihn :smile:

Hallo.
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn es eine Vollzeitstelle ist und die Fahrerei zu lang ist und bei der Vollzeitstelle mehr zu verdienen ist als beim Minijob (und das ganze ja offensichtlich anstrengend ist mit zwei Jobs) würde ich den Minijob aufgeben. Dann hätte man mehr Zeit zur Verfügung.
Zudem würde mich interessieren, wo es steht, daß es Pflicht ist, 11 Stunden sich zu erholen. (wobei das Fahren mit öff. Verkehrsmitteln an sich ja erholsam ist, oder nicht :smile:
Überspitzt gesagt würde ich das dann ja so deuten, ich darf keine anstrengenden anderen "Freizeit"tätigkeiten nachgehen, weil man sich da ja nicht erholt.
Wenn die Fahrzeiten zu lange sind, hilft auch umziehen.

Im übrigen gelten bei Vollzeitstellen verschiedene Annahmen, meist liest man je nach Urteil, daß Fahrzeiten von 2,5 Stunden hin-und zurück zumutbar sind.
Bei Beziehern von Hartz IV hingegen gelten solche zeitlichen Einschränkungen nicht, dort sind auch längere Fahrzeiten zuzumuten.

Gruß vom Simbabwe (der morgends knapp 3 Stunden zur Arbeit braucht und abends ca. 2,5 Stunden nach Hause und auch noch ´n Nebenjob hat).

Guten Tag,

FAQ 1129, falsches Brett
Hallo.

ich hoffe auf hilfreiche Antworten für ihn

Ich habe da eine:
Nach Löschung hier wegen Verstoßes gegen FAQ:1129 die Frage - natürlich unter Beachtung von FAQ:1129 - im richtigen Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen.

Gruß Conni