Guten Tag,
mir ist bekannt, dass bei der Beanspruchung von Hartz-IV-Bezügen ein 400,00-Euro-Job eine Minderung der Bezüge nach sich zieht.
Genau wären es bei 400 Euro ein Abzug von 240 Euro.
Kennt jemand die Abstufungsrichtlinien?
Also bei 400 Euro minus 240 Euro,
oder bei 300 Euro minus ??? Euro,
oder bei 160 Euro darf man alles behalten?
Alles verstanden? Na klasse.
Gruß und vielen Dank
MOD: Titel archivtauglich gemacht