Hi,
mal angenommen, man bezieht Leistungen nach Hartz IV. Gleichzeitig startet man eine Bettelaktion … zum Beispiel an der Pinnwand in der Kirche oder so. Man bekommt Geld und Sachen (z. B. gebrauchten Fernseher, Kinderkleidung) geschenkt.
Wird das jetzt aufs Hartz IV angerechnet?
Etwas andere Fragestellung:
Wenn man für Schulsachen, Klassenfahrt, Bücher etc. Geld von Angehörigen bekommt (also nicht direkt die Kinder als Geschenk, sondern die Erziehungsberechtigten): Wird dieses Geld dann angerechnet?
Viele Grüße
Susanne
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Hallo
mal angenommen, man bezieht Leistungen nach Harz IV. Gleichzeitig startet man eine Bettelaktion … zum Beispiel an der Pinnwand in der Kirche oder so. Man bekommt Geld und Sachen (z. B. gebrauchten Fernseher, Kinderkleidung) geschenkt.
Wird das jetzt aufs Hartz IV angerechnet?
nicht das ich wüsste
Etwas andere Fragestellung:
Wenn man für Schulsachen, Klassenfahrt, Bücher etc. Geld von Angehörigen bekommt (also nicht direkt die Kinder als Geschenk, sondern die Erziehungsberechtigten): Wird dieses Geld dann angerechnet?
ja, wird es, und man sollte sich nicht erwischen lassen, dann hat man die Behörde mit Änderungsbescheiden unter Umständen mit Betrugs- und anderen Vorwürfen am Hals…
Der Erziehungsberechtigte gehört ja auch zur BG, und das wird gnadenlos gegengerechnet… BAT und nicht erwischen lassen 
LG
Mikesch
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wenn die unterstützung zweckgebunden ist, dies deutlich nicht zur erleichterung des lebensalltags dient (also irgendwelche extras abdeckt: klassenfahrt, büchergeld etc.), darf es nicht angerechnet werden.
wenn es aber z. b. monatlich 30 € sind, damit man xy damit machen kann, dann wird es angerechnet.
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wenn die unterstützung zweckgebunden ist, dies deutlich nicht zur erleichterung des lebensalltags dient (also irgendwelche extras abdeckt: klassenfahrt, büchergeld etc), darf es nicht angerechnet werden.
Außer, die Klassenfahrt wird von der Arge bezahlt…
Betteln würde aber wohl normalerweise angerechnet, das ist ja ein Einkommen. Aber da es sich dabei normalerweise um Naturalien handelt, sind die Sachbearbeiter sicher froh, wenn sie nichts davon erfahren, denn wie sollen sie das denn ausrechnen! Genau genommen müsste es wohl auch angerechnet werden, wenn einer öfters zum Essen eingeladen wird. Aber ich glaube, kein Mensch gibt sowas an.
Viele Grüße
Simsy
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