Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zu Hartz bzw. ALG II:
Da es seit dem 1.1.05 ja bekanntlich keine einmaligen Beihilfen mehr gibt, sondern jeder Arbeitslose angehalten ist, für Anschaffungen sein Geld anzusparen, hätte ich folgende Fragen:
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Stimmt es, dass jeder Arbeitslose zuzüglich zum Regelsatz von 296 Euro im Monat 49 Euro ansparen kann, d. h. auf sein Sparbuch transferieren kann?
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Stimmt es weiterhin, dass der Regelsatz einem Monat von 30 Tagen entspricht, d. h. 9,33 Euro pro Tag?
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Und stimmt es weiter, dass man für den Monat Februar, der ja nur 28 Tage hat, insgesamt 68,66 Euro (49 Euro plus 2x 9,33 Euro für zwei Tage, die man weniger zum Leben braucht) ansparen darf, ohne dass das Arbeitsamt gleich Schwarzarbeit vermuten darf?
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Und: Wenn das AA doch Schwarzarbeit vermutet, muss ich dann beweisen, dass das AA Unrecht hat, oder muss das AA bzw. der Zoll als zuständige Behörde seit dem 1.1.04 mir die sog. Schwarzarbeit nachweisen? Wohlgemerkt, es liegt keine solche vor, möchte mich aber vor jedem überraschenden Schritt der Behörden gewappnet wissen…
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Wie handhaben die Mitarbeiter des AA das derzeit?
Auf Eure Antworten freut sich aus Gallien
der Asterix
Hallo Asterix,
Da es seit dem 1.1.05 ja bekanntlich keine einmaligen
Beihilfen mehr gibt, sondern jeder Arbeitslose angehalten ist,
für Anschaffungen sein Geld anzusparen, hätte ich folgende
Fragen:
- Stimmt es, dass jeder Arbeitslose zuzüglich zum Regelsatz
von 296 Euro im Monat 49 Euro ansparen kann, d. h. auf sein
Sparbuch transferieren kann?
Der Regelsatz betrug EUR 297. Dieser Regelsatz wurde mit Harz 4 für eine Einzelperson auf 345 Euro (West) bzw. 311 Euro (Ost) geändert. [Ein Wohnort in der Vika, wäre hilfreich.]
Einmalige Beihilfen sollen durch die Erhöhung aufgefangen werden. Daher ist die Differenz zwischen Regelsatz alt und neu - als Sparbetrag für die einmaligen Beihilfen gedacht.
- Stimmt es weiterhin, dass der Regelsatz einem Monat von 30
Tagen entspricht, d. h. 9,33 Euro pro Tag?
Ja.
- Und stimmt es weiter, dass man für den Monat Februar, der
ja nur 28 Tage hat, insgesamt 68,66 Euro (49 Euro plus 2x 9,33
Euro für zwei Tage, die man weniger zum Leben braucht)
ansparen darf, ohne dass das Arbeitsamt gleich Schwarzarbeit
vermuten darf?
Die Arbeitsargentur geht immer von 30 Tagen aus. Egal ob 30, 28 oder 31 Tage (analog deutscher Zinsmethode). Daher: Ich verstehe die Frage nicht.
- Und: Wenn das AA doch Schwarzarbeit vermutet, muss ich dann
beweisen, dass das AA Unrecht hat, oder muss das AA bzw. der
Zoll als zuständige Behörde seit dem 1.1.0 5 mir die sog.
Schwarzarbeit nachweisen? Wohlgemerkt, es liegt keine solche
vor, möchte mich aber vor jedem überraschenden Schritt der
Behörden gewappnet wissen…
Die Behörde ist in der Beweispflicht.
- Wie handhaben die Mitarbeiter des AA das derzeit?
s.o.
Gruß Ivo
*der von der Materie eigentlich keine Ahnung hat, aber einen Experten zu Besuch hat*