HARTZ IV und Anrechnung von Lebensversicherung

Hallo liebe Wissenden,

meine Frage lautet: Was ist konkret die Berechnungsgrundlage zur Bwlilligung von ALGII-Leistungen bei der Anrechnung von Lebensverischerungen? Der aktuelle Rückkaufswert oder - auf diesen Standpunkt stellt sich die ARGE - das, was eingezahlt wurde? Meinem Verständnis nach müsste der Rückkaufswert Kalkulatiosngrundlage sein…

Herzlichen Dank für Eure Antworten!!!

Liebe Grüße
Michael

Hallo

Lebensverischerungen? Der aktuelle Rückkaufswert oder - auf
diesen Standpunkt stellt sich die ARGE - das, was eingezahlt
wurde?

Das was du jetzt herausbekommen würdest wenn du die Versicherung kündigen würdest (Rückkaufswert)
Ausserdem gibt es noch Freibeträge von 750 Eur / Lebensjahr…
Wenn Die Lebensversicherung erst mit erreichen der Rente ausgezahlt wird, kann die ARGE da garnichts dran machen. Altervorsorge wird nicht angerechnet.

Schau im Internet nach Urteilen… da gibts ne ganze Menge. Spielt die ARGE nicht mit, reiche ne Klage ein… Kostet dich max. 10 Eur…

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/vers…


Zitat:

Fazit: Um zu vermeiden, dass Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht zum verwertbaren Vermögen gezählt werden, sondern der Altersvorsorge zugerechnet werden, muss der Lebensversicherungsvertrag oder Rentenversicherungsvertrag eine Klausel i.S.d. $ 165 Abs. 3 VVG enthalten. Diese sog. „Hartz-Klausel“ muss besagen, dass das Kapital aus der Police in Höhe des Altersvorsorgefreibetrags nicht vor Eintritt in den Ruhestand verwertet (gekündigt, beliehen, verpfändet, abgetreten) werden kann. Diese Formulierung kann nachträglich in den bereits abgeschlossene Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen mit Kapitalrecht aufgenommen werden. Sie muss v o r Beantrag der Hartz IV Leistung bereits Vertragsinhalt sein!

Viel Glück

Hallo hanshase,

vielen Dank für Deine Antwort.

Meine Frage war allerdings, welchen Hinetrgrund es haben könnte, dass die ARGE die Summe der eingezahlten Beiträge wissen will und nicht den bekannten Rückkaufwert zugrunde legt. Aus meiner Sicht wichtig und ausschlaggebend - neben den 750,-- € „Sonderrücklage“ kann doch eigentlich nur der Rückkaufwert sein, der zu aktiven wäre …

LG
Michael

Also ich kenne das auch nur mit dem Rückkaufswert. Danach kann man ja entscheiden, ob die Lebensversicherung verkauft werden muss und wie lange man dann ohne Hartz IV auskommen kann.

Die Arge ist nur Neugierieg…

Frag die nur aufgrund welcher Vorschrift (gibt es keine…) du denen mitteilen must was du eingezahlt hast. Gibt es keine, musste auch nichts nachweisen…

Das was du daraus als „Einkünfte“ erzielen könntest das müssen die wissen… mehr nicht…
Daraus werden die Freibeträge abgezogen…und der Rest angerechnet.

Am besten lasse das druntersetzen was ich dir vorhin gemailt habe… Dann können die gar nichts machen. :wink:

Da das nur VOR dem Antrag auf Hartz IV möglich ist, ziehe den Antrag einfach zurück… dann lasse es druntersetzen und beantrage wieder neu *grins* Dann stand es „vor“ dem Antrag schon drunter.

Manche Mitarbeiter stellen sich an als wäre die Gott… man muss die nur mal vom Gegenteil überzeugen dann werden die ganz ruhig. Da habe ich auch schon öfters mitgemacht… Hab zwar den Chef meiner Arge nicht gerade als Freund :wink:)) aber er weis nach 6 Einstweiligen Verfügungen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Untätigkeitsklagen wie er mit mir reden „darf“ und wie nicht.

Übrigens… Die Arge hat bei mir bisher KEINE Sanktion oder andere Schikane erfogreich durchsetzen können.
Im Gegenteil. Die mussten mir sogar für die Zeit wo die mir Geld abgezogen haben das mit Zinsen wieder zurückzahlen ! Ich bin ja keine Bank :wink:))

Im letzten Gerichtsverfahren habe ich mal mit dem Anwalt der ARGE tacheles geredet. Der war zum Schluß fix und fertig und meinte nur… machen sie was sie wollen… wir gehen sowieso in die Berufung.
Da ich das Gericht davon überzeugen konnte das eine Berufung (wegen 105 Eur) eine massive Steuerverschwendung ist und ich im Falle der Berufung diverse Anzeigen wegen Steuerverschwendung machen werde, haben die mit Recht gegeben und eine Berufung erst garnicht zugelassen :wink:)) seit dem redet der Chef der ARGE nicht mehr mit mir… schade aber auch …

Hat vor Gericht richtig Spass gemacht …

Wünsche dir viel Glück und lass dich nicht verarschen…

Such dir die passenden Urteile raus die zu dir passen und nimm die mit.
Wichtig : Alles was das gesprochen wird nochmal schriftlich geben lassen mit Unterschrift.
Dann haste was für den Anwalt…
Besser… Nimm einen Zeugen mit, das ist sogar ausdrücklich erlaubt ! Unterschreibe nichts ohne darüber geschlafen zu haben !!

Gruß Andreas

Hallo Michael,
auch ich bin der Meinung, dass der aktuelle Rückkaufswert die Berechnungsgrundlage sein muss.
Allerdings würde ich beantragen, diese Frage erst einmal zurückstellen zu lassen, da das neue Gesetz sich im Vermittlungsausschuss befindet.
In diesem wird auch die Selbstbehaltfrage etwas anders definiert.
Du solltest Dich unter diesem Aspekt mit Deinem Arge-Mensch unterhalten.
Viel Erfolg - Ernst

Hallo,

leider habe ich von der Materie keine Ahnung, wobei sich die Frage stellt, warum du die Versicherung verkaufen bzw. auflösen willst. Oder verlangt das Hiob-Center das von dir?

Kann ich also nix weiter zu sagen, da ich die Begleitumstände nicht kenne. Wenn du Angst hast, übervorteilt zu werden, wende dich ans Sozialgericht. Das kostet nur Porto. Vordrucke findeste im Netz.

Frohe Weihnachten!

LG

Martin

Der Rückkaufswert ist lächerlich im Vergleich zum eingezahlten. Soweit ich weiß, werden monatliche Zahlungen an Lebensversicherungen berücksichtigt, damit die Police nicht „einschläft“. Du kannst die LV aber auch für ein Jahr „beitragsfrei“ stellen, damit die Belastung weg ist. Ist aber nicht sooo mein Thema

Gruß,Andi

Bei mir war es damals so, dass ich von der ARGE aufgefordert wurde, die Versicherung zu kündigen. Ich informierte die Versicherung.Daraufhin kam ein Schreiben mit dem Rückkaufswert, der in meinem Falls unrelevant war.
Mehr kann ich nicht dazu sagen.

Meines Wissens nach der Rückkaufswert

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

Vielleicht hilft dir das ja

Hallo Michael,

also so weit ich weiss wird ausgerechnet wie viele Tage der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft mit dem Vermögen aus der Lebensversicherung (dem tatsächlichen) gedeckt ist.
Sofern kein anderes Vermögen vorhanden ist, wird nicht der gesamte Rückkaufswert der Lebensversicherung angerechnet, sondern nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt.
Den Freibetrag errechnen Sie, indem sie ihr Lebensalter mit 150 € multiplizieren.
Da gibt es noch Besonderheiten, wenn Sie selbstständig sein sollten, in dem Fall schreiben Sie mich doch einfach noch einmal an.

Gruß Nele

Grundlage zur Ermittlung des verwertbaren Vermögens kann nur der aktuelle Rückkaufwert sein, da muß ein Fehlelr vorliegen. Es gibt ja keine Möglichkeit, von der Versicherung mehr ausgezahlt zu bekommen.

Hallo lieber auch bald Wissender,

was die Arge erzählt ist völliger Unsinn!
Maßgeblich ist der aktuelle Rückkaufswert, da mehr nicht zu Verfügung steht.

Pro Lebensjahr hat man einen Freibetrag von 250,- €.
Dieser soll mit der 5-Euro-Erhöhungs-Reform auf
750,- € angehoben werden, damit ALG II Empfänger ihre Altersversorgung nicht aufbrauchen müssen.

Gruß

Franjo

Nein, der Wert, denn Du könntest diesen ja auf eine andere PErson überschreiben, folglich die Versicherung höher verkaufen als der Rückkaufswert wäre. Der Rückkauf ist immer Vermögensvernichtung. Rürup-renten und Riester renten sind glaube ich aber davon ausgeschlossen, aber andere kapitalbildende Versicherungen nicht. Sie sind als Vermögen anzurechnen. Sorry!

Hallo Michael,
wenn LV vor dem Rentenbeginn gekündigt werden können, sind sie im Rahmen des Freibetrags pro Lebensjahr geschützt.Nur wenn eine Kündigung vorher vertraglich ausgeschlossen wurde, wenn also eine Verwertung ausgeschlossen ist, ist zusätzlich ein Rückkaufswert in Höhe von 250 Euro pro Lebensjahr geschützt. (leitfaden ALG II)

Gruß
Christa

ich denke auch, der Rückkaufswert. Das ist doch der aktuelle Stand der Summe, die zur Verfügung steht…

Hallo Michael,

leider habe ich die Frage erst HEUTE gesehen als ich zufällig mal in das Portal gegangen bin. Normalerweise wird die mir zugestellt :wink:

Hoffe, dass andere schon geantwortet haben. Ich bin mir da auch nicht sicher, würde auch zum Rückkaufwert tendieren.