HARTZ IV und Arbeitskraft

Darf ein HARTZ IV-Empfänger seine Arbeitskraft als Handwerker unentgeltlich z.B. zum Hausumbau eines Freundes/Freundin zur Verfügung stellen?

Hallo,

Darf ein HARTZ IV-Empfänger seine Arbeitskraft als Handwerker unentgeltlich z.B. zum Hausumbau eines Freundes/Freundin zur Verfügung stellen?

Möglicherweise ist die Frage in der Praxis etwas komplexer, aber in der hier gestellten Form kann sie eindeutig mit ja beantwortet werden.

Grüße

Darf ein HARTZ IV-Empfänger seine Arbeitskraft als Handwerker
unentgeltlich z.B. zum Hausumbau eines Freundes/Freundin zur
Verfügung stellen?

Ja, auch entgeltlich…

Hallo ElBuffo, vielen Dank für die Antwort. Selbst wenn das nicht in meinen Kopf passt, wird es wohl so sein…
LG Edith