Guten Tag alle Zusammen !
Nehmen wir mal an, Person X mit zwei Kindern bezieht für sich selbst Hartz IV-Leistungen, die Kinder sind unterhaltsmäßig durch den getrennt lebenden Ex versorgt.
Ist es da legitim, das X ein KFZ vom Papa zur dauerhaften Verwendung zur Verfügung bestellt bekommt ? Grundsätzlich ist ja nach Hartz IV ein bescheidenes KFZ möglich, aber ich will hier auf was anderes hinaus. Durch die Überlassung des auf Papa angemeldeten KFZ bekommt Person X schließlich einen geldwerten Vorteil, welchen diese der Behörde nach meiner Meinung als Einkommen zu melden hätte.
Begeht die Person X hiermit einen Sozialbetrug ? Schließlich macht X keine Anstalten, das Fahrzeug auf eigenen Namen anzumelden, ich vermute genau aus diesen Gründen ?!
Schöne Grüße
Olli