Hartz IV und Auto vom Papa ?

Guten Tag alle Zusammen !

Nehmen wir mal an, Person X mit zwei Kindern bezieht für sich selbst Hartz IV-Leistungen, die Kinder sind unterhaltsmäßig durch den getrennt lebenden Ex versorgt.

Ist es da legitim, das X ein KFZ vom Papa zur dauerhaften Verwendung zur Verfügung bestellt bekommt ? Grundsätzlich ist ja nach Hartz IV ein bescheidenes KFZ möglich, aber ich will hier auf was anderes hinaus. Durch die Überlassung des auf Papa angemeldeten KFZ bekommt Person X schließlich einen geldwerten Vorteil, welchen diese der Behörde nach meiner Meinung als Einkommen zu melden hätte.

Begeht die Person X hiermit einen Sozialbetrug ? Schließlich macht X keine Anstalten, das Fahrzeug auf eigenen Namen anzumelden, ich vermute genau aus diesen Gründen ?!

Schöne Grüße
Olli

Begeht die Person X hiermit einen Sozialbetrug ? Schließlich
macht X keine Anstalten, das Fahrzeug auf eigenen Namen
anzumelden, ich vermute genau aus diesen Gründen ?!

Hallo Olli,

Da müßte man natürlich unterscheiden, ob die Person das Auto nur ausgeliehen hat, oder ob der Papa das Auto der Person ganz geschenkt hat.
Dann müßte man noch unterscheiden, ob es für die Person mit den Kindern günstiger wird, den Sprit oder den Bus zu zahlen.
Zu allererst müßte man aber wissen, um welches Auto es sich handelt und welchen Zeitwert das Auto hat.
Nicht, weil auf dem Kühlergrill ein Schwabenstern glitzert, ist die Karre auch unbedingt noch etwas wert.
Des weiteren gab es erst kürzlich ein Urteil, nach dem ein AlG2-Empfänger seinen fast neuen Skoda mit Restwert ~10.000€ behalten durfte.

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

genau darum ging es mir ja nun nicht. Person X hat das Auto seit mehr als drei Jahren vor der Tür, obwohl der Papa 400 km weit entfernt wohnt. Der Wert des Fahrzeuges erscheint mir hier unwichtig, da es mir um den geldwerten Vorteil geht, den X erhält, also um Einkommen, welches sie möglicherweise melden müsste oder vielleicht auch nicht melden muss. Genau das möchte ich erfahren, ob man dazu verpflichtet ist oder nicht.

Olli

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da es mir um den geldwerten Vorteil geht, den
X erhält, also um Einkommen, welches sie möglicherweise melden
müsste oder vielleicht auch nicht melden muss.

Hi,

wieso sollte ein Auto, das einem nicht gehört, das einem aber gehören dürfte, Einkommen sein??? Und warum sollte das ein geldwerter Vorteil sein? Man spart zwar die Buskosten, muss dafür aber Sprit zahlen. Und den müsste man auch zahlen, wenn einem das Auto gehören würde, was ja bei ALG2 erlaubt ist.

Gruß
Nelly

weil ein Auto nicht nur Spritkosten verursacht, sonder Steuern / Instandhaltung / Versicherung etc. beansprucht. Legt man 0,30 Cent pro Kilometer zugrunde und fährt X im Jahr 10000 km, so bedeutet die einen vom Papa erhaltenen geldwerten Vorteil von nicht unerheblichen 3000 Euro / Jahr.

Also, weiss jemand, wie dies rechtlich beurteilt wird ?

Hallo Nelly,

wieso sollte ein Auto, das einem nicht gehört, das einem aber
gehören dürfte, Einkommen sein?

Bei Firmenwagen ist das so. Wenn ich als Arbeitnehmer ein Betriebsfahrzeug überlassen bekommen, welches ich auch privat fahren kann, muss ich 1% des Kaufpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern.

Wie das bei ALG2 ist, ist eine interessante Frage.

Gruß
Carlos

Hallo,
ich habe nichts direkt zur Lösung beizutragen. Nur ein Gedanke:
eigentlich ist es doch egal, ob es ein Auto oder Geld direkt ist. Also könnte man die Frage erweitern: ist es einem Hartz4-Empfänger überhaupt erlaubt, Geschenke anzunehmen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Gruß
loderunner

Hallo Olli,

hast Du mal darüber nachgedacht, dass Person X vielleicht nur ihren Wagen auf den Vater zugelassen hat, um Versicherungsprämien zu sparen? Evtl. war das für Person X als Fahranfängerin damals billiger, ihren Wagen als Papas Zweitwagen anzumelden.

In meinem Freundes- und Bekanntenkreis war das nach der Führerscheinprüfung allgemein üblich, den eigenen Wagen auf Papa zuzulassen. Es war einfach viel billiger. Manche Leute haben das 10 Jahre oder länger nicht geändert (ich selbst auch nicht). Besonders dann wenn Papa in einem günstigen Landkreis wohnt und sie in die Stadt gezogen sind. Trotzdem hat aber ein großer Teil dieser Leute die Kosten für das Auto selbst bezahlt. Gerade als Harz IV Empfängerin ist Person X darauf angewiesen, unnötige Kosten zu vermeiden.

Und mal ganz im Ernst: Wie willst Du familiäre Geldzuwendungen denn überhaupt kontrollieren? Es ist in Familien doch ganz normal, dass Eltern ihren schlechtverdienenden Kindern ab und zu mal ein paar Euros zustecken oder ihnen ein paar Sachen ausleihen. Wenn Du solche Minizuwendungen gleich bestrafen oder abrechnen würdest/könntest, würden die Eltern das doch sofort unterlassen! Oder die Leute würden kreativer. So würden dann Sohn oder Tochter mit dem Fahrrad zu Papa fahren, dort in das Auto umsteigen und weiterfahren. Später das Ganze wieder zurück - parken beim Papa, nach Hause mit dem Rad. Na klasse!

Und stelle Dir mal die Schlagzeilen in einschlägigen Zeitungen vor:
Arbeitsagentur nimmt Arbeitslosen die Geburtstagsgeschenke weg!
Weihnachten fällt für Harz IV Empfänger künftig aus!

Dann wird es richtig lustig!

Viele Grüße

Anne

Hallo

Legt man
0,30 Cent pro Kilometer zugrunde und fährt X im Jahr 10000 km,
so bedeutet die einen vom Papa erhaltenen geldwerten Vorteil
von nicht unerheblichen 3000 Euro / Jahr.

Also, weiss jemand, wie dies rechtlich beurteilt wird ?

Wissen tu ich es nicht, aber ich denke mir, dass der ALG-2-Empfänger mit diesem geldwerten Vorteil ja nicht verfrühstücken, also nicht als Lebensunterhalt verwerten kann.

Wenn diese Person X von ihrem Vater monatlich irgend eine Summe gezahlt kriegen würde, und sich von diesem Geld ein Auto leihen oder leasen oder was weiß ich würde, dann würde es sicher als Einkommen berechnet werden, da X von dem Geld ja auch leben könnte. Aber das geliehene Auto kann sie weder verkaufen noch aufessen.

Der Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen als geldwerten Vorteil versteuern muss, müsste ihn doch bestimmt nicht versteuern, wenn er ihn nicht vom Arbeitgeber, sondern von seinem Vater geliehen bekäme, oder? Das ist einfach ein Unterschied. Du zahlst ja auch keine Steuern, wenn du von deinem Vater Geld geschenkt kriegst.

Und ALG 2 wird in vielerlei Hinsicht nicht wie zu versteuerndes Einkommen betrachtet.

Vielleicht würde dieses geliehene Auto ja als zweckgebundene Zuwendung gelten.

Viele Grüße
Thea

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Hallo Olli,

wer viel fragt, geht viel irre. Geldwerter Vorteil muß ja in irgendeiner Form berechnet werden. Wer soll das wie bei wem ansetzen? Wieso sollte eine Alleinstehende unter den Bedinungen des ALGII einen geldwerten Vorteil dieser Art konstruieren? Würdest Du ein Päckchen Kuchen, den die Oma vorbeibringt dem Amt melden? Wohin soll das führen?
Selbst wenn ein ? Nachbar Z diesen Fakt meldet - die Kosten für den Hausbesuch des AA würde sollte er dann tragen. [Einsparpotential tut sich auf ohne Ende]

Begeht die Person X hiermit einen Sozialbetrug ? Schließlich
macht X keine Anstalten, das Fahrzeug auf eigenen Namen
anzumelden

Es enstehen X mehr Kosten (sicher untragbare) wenn das Fahrzeug umgemeldet würde. Wieso sollte X?
Hut ab vor Papa! Er sorgt sich tatsächlich um seine Kinder.
Weiter so
Solbane