Hallo Frank Henf,
dein Beitrag wäre ein Brett höher, bei „Arbeits- & Sozialamt“ besser aufgehoben.
Das besagte Fahrzeug hat die KFZ Nr. KÖT FH-239,man möchte aber die Papiere für das Fahrzeug ABI FN welches A nun gar nicht kennt
Unter diesen Umständen sollte man (wie Beatrix schon geschrieben hat) umgehend in aller Ruhe ein klärendes Gespräch mit dem Jobcenter führen und klarstellen dass man niemals ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen gefahren hat und dementsprechend den Halter / Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht kennt. Die Umstände des tatsächlich gefahrenen Autos kann, aber braucht man nicht unbedingt zu erwähnen.
Sollte bei diesem Gespräch trotzdem verlangt werden die Unterlagen vorzulegen (von dem unbekannten Auto), kann A nur wiederholen dass das nicht möglich ist.
Nicht zu vergessen die "Androhung " des Leistungsentzuges für A bei fehlender Mitteilung.
Sollte das Jobcenter wirklich auch nach dem Gespräch noch zu diesem Mittel greifen, muss A einen schriftlichen Bescheid mit Belehrung über Rechtsmittel erhalten. Gegen diesen Bescheid muss umgehend (Frist beachten) Widerspruch eingelegt werden, gewöhnlich hat so ein Einspruch aber keine aufschiebende Wirkung.
Deshalb wäre es dann sehr empfehlenswert sich bei Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu besorgen. Mit diesem Beratungsschein kann A einen Rechtsanwalt für Sozialrecht für eine Erstberatung aufsuchen. Nach Absprache mit dem Anwalt könnte dieser dann Prozesskostenhilfe für A beantragen, und sich mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen.
Vorausgesetzt die finanzielle Lage von A ist dermaßen schlecht dass er sich keine anwaltliche Rechtsberatung auf eigene Kosten leisten kann (davon gehe ich bei Bezug von ALGII aus) sollte das mit dem Beratungsschein und der Prozesskostenhilfe kein Problem sein.
Aber wie gesagt, erstmal wäre zu empfehlen dass man in Ruhe versucht die Sachlage mit dem Jobcenter zu klären bevor ein Bescheid über den Leistungsentzug zugestellt wird. So ein Gespräch kann verhindern dass sich die Fronten unnötig verhärten, schließlich möchte man in Zukunft ja nicht andauernd über einen Anwalt mit dem Jobcenter kommunizieren.
Gruß
N.N