Ein freundliches Hallo an Alle,
mal angenommen:
Frau mit Kind alleinerziehend bezieht Hartz IV ca. 800 €.
+ 154 € Kindergeld und 170 € Unterhalt = 1124 €.
Lernt Mann kennen, der in eine BEZ Stelle hat (1000 € netto).
Er zahlt jeden Monat 200 € Unterhalt an seine 2 Kinder, die nicht bei ihm leben - bleiben 800 € übrig)
Beide wollen bald zusammenziehen - der Mann zu Ihr in die Wohnung ( 455 € Miete, 2,5 Zimmer = 58 qm).
Muß die Frau beim JC um Erlaubnis fragen, ob der Mann zu Ihr ziehen darf?
War es nicht so, das erst nach einem Jahr von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen wird und sein Geld gegen Ihres aufgerechnet werden kann?
Falls sein Geld doch angerechnet wird - was bleibt dem Pärchen?
Gibt`s irgendwo `nen Rechner wo man das kalkulieren kann?
Freu mich über jede hilfreiche Antwort.
VIELEN LIEBEN DANK SCHONMAL IM VORAUS !!!!!
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Ich empfehle dazu einem Sozialfachanwalt 15-20 € Honorarpauschale zu geben und dies vom ihm rechtsverbindlich ausrechnen zu lassen. Diese ALG 2 Rechner im Netz geben meist nur grobe Zahlen raus. Wenn jeder die Hälfte bezahlt, isses verkraftbar und der Fragesteller hat was Verwertbares in der Hand.
Hallo
Muß die Frau beim JC um Erlaubnis fragen, ob der Mann zu Ihr
ziehen darf?
Nein, das wäre ja noch schöner, aber mitteilen muss sie es.
War es nicht so, das erst nach einem Jahr von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen wird und sein Geld gegen Ihres aufgerechnet werden kann?
Das ist richtig, aber wenn ein Kind da ist, das gemeinsam (oder im gemeinsamen Haushalt oder wie die Formulierung ist) erzogen wird (und beweis mal, dass es nicht gemeinsam erzogen wird), dann wird er automatisch sorgepflichtig (aber nur pflichtig, Rechte bekommt er dadurch keine), d. h. er muss dann genauso auch für ihr Kind bezahlen, wenn er kann.
Und jetzt ist sein Selbstbehalt ja bei 800,- Euro. Wenn er mit einem Alg-2-Empfänger zusammenwohnt, dann steht ihm nur noch der Alg-2-Satz zu, der allerdings bei ihm ziemlich hoch wäre, da er ja Erwerbseinkommen hat. Meiner Meinung nach wäre das (wenn er bei ihr wohnt) 240,- + ca. 350,- + ca. 131,- Miete (ein Drittel) = 721,-
Also weniger als vorher.
Sie würde keinen Alleinerziehendenzuschlag mehr bekommen, und das Kind auch nicht (kriegt es doch, oder?). Es wäre also erheblich viel weniger.
Schlussfolgerung: Sie sollten es lassen.
Viele Grüße