Hartz IV und das Erbe der Kinder

Hi,
Ich hab da mal eine dringende Frage zu Hartz IV und dem geerbten Geld eines Kindes.
**. Ein Vater stirbt (ein unehelicher) und vermacht seinem Kind eine größere Summe Geld
**. Das Kind bekommt Halbwaisenrente, die zusammen mit Kindergeld genug ergibt, um keine Gelder beim Amt beantragen zu müssen.
**. Gilt Halbwaisenrente als eigenes Einkommen? Laut GEZ ja. Halbwaisen zahlen selber ihre Sozialversicherungsbeiträge etc…
**. Ist so eine 14-jährige Halbwaise verpflichtet seine Mutter zu unterstützen? Muß das Erbe im Haushalt von der Mutter verbraucht werden?
**. Sind Mutter und Kind in dem Falle eine Bedarfsgemeinschaft, in der das Kind mehr beisteuern muß als Halbwaisenrente und Kindergeld?

Kennt irgendjemand eine weitere Quelle der Behördenweisheit - für besondere Fragen?

Vielen Dank schon mal vorab
Susanne

Gilt Halbwaisenrente als eigenes Einkommen? Laut GEZ ja.
…Ja, natürlich!

**. Ist so eine 14-jährige Halbwaise verpflichtet seine Mutter
zu unterstützen? Muß das Erbe im Haushalt von der Mutter
verbraucht werden?

…ja, sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft! Da ist es egal, wer das Geld einbringt!

**. Sind Mutter und Kind in dem Falle eine
Bedarfsgemeinschaft, in der das Kind mehr beisteuern muß als
Halbwaisenrente und Kindergeld?

…wieder: Ja!

Quelle: Jetzige Fassung des SGB II; an den Ausführungsverordnungen wird noch gebastelt!
Gruß, Enrico