Hartz IV und die Prostitution

Hi

Hier ist nicht die Praktikabilität einer solchen Weisung
angesprochen, sondern der Umstand, dass der Staat selbst
Arbeiten, die er unter Weisung als strafbar betrachtet, wie z.
B. Prostitution durch Androhung eines anderen Übels ( nichts
anderes wäre ja die Weigerung solche Arbeiten nicht
auszuführen und mit der Kürzung der Gelder zu drohen ) in dem
Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Warum sollte der Gesetzgeber Dinge, die eh schon nicht zulässig sind, in einem neuen Gesetz nochmals explizit ausschliessen?

Fragt sich
Mike

Das würde Dir so passen! Off Toppic
hallo TwingO,
1 Euro pro Nümmerli zu zahlen! Und das für eine knusbrige, knackige Nutte!
Da würdest Du ja Viagra pakungsweise schlucken!
Schon zum Selbstschutz muss das verhindert werden: denk an Deine arme Rammelstange und wie kurz (abgeschliffen) die dann nach 2 Wochen ist.
Grüße
Raimund

Hi,

ich habe das Ganze eigentlich nicht so ernst genommen, wie es
hier diskutiert wird.
Doch würde die Beschäftigung als Bedienung in einem Lokal
gegen die würde des Menschen verstoßen? Würde, um das weiter
zu vertiefen, eine Beschäftigung als Bedienung in einem
Bordell gegen die würde vertoßen?

das ist noch nicht tief genug vertieft. Ich darf aus dem Artikel zitieren:
Doch die Rechtslage sieht ab 1. Januar anders aus: Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.

Gruß,
Christian

hallo Michael,
glaubst Du wirklich, dass irgend jemand das ganze ernst nimmt?
Nein, jeder grinst und weiss, dass ihm (ihr) das nicht passieren würde. Selbst fanatische Bildleser würden das nicht so eng sehen.
Dass es aber von Rechtsanwälten scheinbar ernster genommen wird, als es wert ist, kannst Du in dem Artikel lesen.
Grüße
Raimund

hallo Michael,
weil Beante selbst die genause Größe eines Blattes Toilettenpapier gesetzlich normen.
Grüße
Raimund

schon richtig
hallo Christian,
also weiter in der, wie Günter es richtig bezeichnet: Pseudodiskussion: Prostitution wird bestimmt gegen das Grundgesetz verstoßen, besonders wenn erzwungen (Nichtzahlung von Geldern).
Doch Bedienung?
Ok. ich fände es auch nicht gerade schön, wenn meine Holde dort Bedienung machen müsste. Aber tut es der Menschenwürde Abbruch?

Grüße
Raimund

Hi,

weil Beante selbst die genause Größe eines Blattes
Toilettenpapier gesetzlich normen.

im Prinzipi nicht falsch, aber keine Antwort auf die vorher gestellte Frage. Deutsche Gesetzestexte sind voll von expliziten und impliziten Querverweisen, d.h. manchmal wird auf ein anderes Gesetz im Text verwiesen und manchmal nur ein woanders definierter Begriff verwendet.

Hinzu kommt, daß Gesetze sich nicht (oder zumindest nur sehr selten und dann meist auch nur auf verschiedenen Ebenen (Grundgesetz/Gesetz; BUndesrecht/Landesrecht)) überschneiden. Im Strafgesetzbuch stehen z.B. bei weitem nicht alle Strafnormen, die das deutsche Recht kennt. Wenn bspw. Geldwäsche schon in einem Gesetz verboten ist, wird sie nicht noch einmal im StGB zusätzlich verboten, nur um ganz sicher zu gehen, sozusagen. Der Laie wird u.U. drauf reinfallen und sich später wundern, daß Geldwäsche doch nicht erlaubt ist, nur weil sie im StGB nicht erwähnt wird.

Gruß,
Christian

Hallo nochmal,

also weiter in der, wie Günter es richtig bezeichnet:
Pseudodiskussion: Prostitution wird bestimmt gegen das
Grundgesetz verstoßen, besonders wenn erzwungen (Nichtzahlung
von Geldern).

nur weil man zum Bezug eines Lottogewinnes einen Schein abgeben muß, wird man zum Lottospielen icht gezwungen. In Deutschland leben wahrscheinlich über 100.000 Menschen ohne Einkommen und ohne staatliche Hilfe. Muß kein Spaß sein, aber zum Arbeiten wird hier niemand gezwungen.

Doch Bedienung?
Ok. ich fände es auch nicht gerade schön, wenn meine Holde
dort Bedienung machen müsste. Aber tut es der Menschenwürde
Abbruch?

Keine Ahnung, aber die Frage finde ich für mich persönlich auch eher uninteressant.

Gruß,
Christian

hallo Christian,

Doch Bedienung?
Ok. ich fände es auch nicht gerade schön, wenn meine Holde
dort Bedienung machen müsste. Aber tut es der Menschenwürde
Abbruch?

Keine Ahnung, aber die Frage finde ich für mich persönlich
auch eher uninteressant.

Was würdest Du machen, wenn du Deinen Job verlierst und keinen neuen findest? Stell dir von, die Ag.f.A würde Dir einen Bedienerjob an der Theke einer Schwulenbar anbieten.
ablehnen?
nein, ich würde das machen. Besser als hungern.
Sage nicht, dass Dir das nicht passieren kann. Wenn Du mit 55 Deinen Job verlierst, kannst du die Suche eigentlich aufgeben: Du findest keine Arbeit mehr.
Grüße
Raimund

Keine Ahnung, aber die Frage finde ich für mich persönlich
auch eher uninteressant.

Was würdest Du machen, wenn du Deinen Job verlierst und keinen
neuen findest?

Warum sollte ich mich mit Fragen beschäftigen, die mich wahrscheinlich nie und schon mal gleich gar nicht in absehbarer Zeit betreffen werden? Man kann sich das Leben auch künstlich vermiesen.

nein, ich würde das machen. Besser als hungern.
Sage nicht, dass Dir das nicht passieren kann. Wenn Du mit 55
Deinen Job verlierst, kannst du die Suche eigentlich aufgeben:
Du findest keine Arbeit mehr.

Ich habe eigentlich eh nicht vor, mit 55 noch arbeiten zu müssen und derzeit liege ich dank meines letzten Arbeitsplatzverlustes ganz gut im Zeitplan. Das ist dann allerdings auch ein „Problem“, mit dem ich mich gerne beschäftige.

Gruß,
Christian

Hallo Christian!

Wenn bspw. Geldwäsche schon :in einem Gesetz verboten ist, :wird sie nicht noch einmal im :StGB zusätzlich verboten, nur :um ganz sicher zu gehen, :sozusagen.

Erlaube mir die Anmerkung, daß Geldwäsche durchaus lt. StGB unter Strafe gestellt ist (§ 261). Was Du zum Ausdruck bringen willst, wurde aber trotzdem klar. Ein schönes Beispiel sind Steuerstraftaten, zu denen das Strafgesetzbuch nichts sagt (Verletzung des Steuergeheimnisses § 355 StGB lasse ich mal außen vor). Daraus zu folgern, Steuerhinterziehung könne man ungestraft begehen, erweist sich spätestens als Irrtum, wenn man nach § 369 ff AO verknackt wird und in schweren Fällen schon mal 10 Jahre absitzen darf.

Gruß
Wolfgang

§180 b Menschenhandel
„Wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils
wegen einwirkt, um sie in Kenntnis einer Zwangslage zur
Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.“
(Hervorhebung von mir)
Ich frage mich, wie man im Falle eines Falles das Arbeitsamt
einsperren könnte.

Lieber Mike,
ich mich auch.Erst einmal ist Prostitution eine Dienstleistung(vergessen wir die spezielle Ausrichtung, da an Dienstleistungen ja durchaus vieles sehr speziell sein kann /ist.)Dieser Dienstleistung gehen sowohl Menschen nach, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen als auch solche, die (nur)was dazuverdienen müssen / wollen / sollen.
Dies im Zusammenhang mit Hartz IV und den 1 Euro Jobs gesehen empfinde ich -wenn nicht gar als kriminell- so doch zumindest als äußerst verdächtig.Die -zur Dienstleistung heranzuziehenden-)Menschen befinden sich in einer „Zwangslage“ und werden somit „angehalten“ Dienstleistungen zu verrichten, die zum Einen nicht unbedingt ihren (Wert-)Vorstellungen entsprechen, aber darüber hinaus in keinster Weise angemessen bezahlt werden.Es stimmt mich zumindest nachdenklich, dass Menschen, für die es angeblich bisher keine Arbeit gab,jetzt als Billigeinsatzkomandos für „Dienstleistungen“ mit wachsender Begeisterung und Einfallsreichtum von der 1-Euro-Plan-Wirtschaft auf den Plan gerufen werden (heute noch Herr Busemann, der über 1000 Fachkräften aus sozialen Betätigungsfeldern für einen Euro ein Betätigungsfeld in Schulen und Kindergärten anbietet). Lassen wir mal außer Acht, dass ein Mangel an Fachkräften bisher aufgrund der Haushaltslage die Regel war, lässt doch Hartz IV jetzt hoffen, dass dieser Mangel zu künstigsten Konditionen abgedeckt wird.!? Das klingt mir ganz verdächtig nach Ausnutzen von „Zwangslagen“.
Es würd`mich also auch nicht wirklich wundern, dass im Falle einer (speziellen)Bedürftigkeit diese Phantasie weiter gesponnen wird.

Gruß
Silke

Hallo Wolfgang,

Wenn bspw. Geldwäsche schon :in einem Gesetz verboten ist, :wird sie nicht noch einmal im :StGB zusätzlich verboten, nur :um ganz sicher zu gehen, :sozusagen.

Erlaube mir die Anmerkung, daß Geldwäsche durchaus lt. StGB
unter Strafe gestellt ist (§ 261).

ich sollte meine Bestätigung für die erfolgreiche Absolvierung des Geldwäschekursus zurückfordern *weia* Keine Ahnung, wo meine Gedanken waren als ich das schrieb.

Gruß,
Christian

ich sollte meine Bestätigung :für die erfolgreiche :Absolvierung
des Geldwäschekursus :zurückfordern…

Oh Christian! Bitte nicht so voreilig! Du hast richtig gute, praktikable, buchprüfungssichere Tipps zur Geldwäsche? Mein Interesse ist natürlich nur rein theoretischer Natur … für mein Fernstudium … :smile:

Lernbegierige Grüße
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Oh Christian! Bitte nicht so voreilig! Du hast richtig gute,
praktikable, buchprüfungssichere Tipps zur Geldwäsche?

das schlimme ist: Ich habe sie, aber ich würde Dich niemals mit dem Wissen darum beschweren wollen. Daß ich die Wege und Möglichkeiten kenne, belastet mich schon genug.

Persil,
Christian

Hallo,

vielleicht kann ja irgendjemand einen 1-EUR-Job nennen, der mal ausnahmsweise aus der nebulösen Propaganda diverser BLöd-Zeitungen herausragt, sprich real ist.

Was man bisher von den meinungsbildenden Zeitungen erfahren musste, waren nur die schlimmsten Szenarien, was passieren könnte, wenn, hätte, sollte. Nichts reales, alles FUD vom Feinsten.

Sind die Deutschen in den letzten Jahren derart hirntot geworden, dass niemand mehr die Realität sehen will? Müssen nerdings die Zeitungen die Nachrichten machen? Aber die Medien waren ja schon immer das Sprachrohr einer bestimmten Interessensvertretung. Und der Mob glaubt alles.

Auch wenn Prostitution eine Dienstleitung ist, heißt das noch lange nicht, dass diese auch vermittelz werden darf. Dieses Gewerbe ist nicht gestattet, sondern wird nur geduldet.

Apotheker dürfen Drogen verkaufen. Dürfen das 1-EUR-Jobber neuerdings auch? Wird durch 1-EUR-Jobs die Drogenszene legalisiert?

Ein wenig Nachdenken ist doch hoffentlich nicht mehr zuviel verlangt. Wer den Text aufmerksam liest und auch versteht , sieht doch sofort, dass viel geredet, aber nichts, absolut nichts gesagt wird.

1 EUR-Jobs sind nach wie vor gemeinnützige Tätigkeiten.

Hi Silke,

Steven hat’s schon geschrieben, ich möchte es nur noch mal hervorheben.

1 EUR-Jobs sind nach wie vor gemeinnützige Tätigkeiten.

Um 1-Euro-Jobs mit Prostitution in Verbindung bringen zu können, müßte schon die Karitas oder die Gemeinde das Bordell betreiben! :wink:

Gruß, Rainer

Weitergedacht - nicht ganz ernst gemeint
Hi!

Mal von der moralischen/gesetzlichen Verwerflichkeit mal abgesehen, habt ihr da nicht was übersehen? Ok, kann sein, dass ich da eine Bildungslücke hab, dann macht mich bitte schlauer!

Arbeiten die Damen in den Bordellen denn auf eigene Rechnung oder sind sie Angestellte, bzw. als Ich-AG, freie Mitarbeiter der Bordellbetreiber?
Wenn sich so ein Bordellbetreiber nun Angestellte für 1 Euro/Stunde holen würde, hiesse das doch noch lange nicht, dass die vom Angestellten erbrachte Dienstleistung auch für den Endkunden für 1 Euro/Stunde zu haben ist. Schliesslich werden die Altenheime für die Heiminsassen auch nicht billiger, nur weil 1-Euro-Jobber dort gemeinnützig arbeiten dürfen.

Männer - wovon träumt ihr denn nachts? *ggg*

Gemeinnützige Grüße,
Michaela

Hallo Michaela:
also ich kann nur aus der Sicht meiner Besuche bei meinen beiden Kundinnen sprechen (schnuckelige Mädchen!).
Bei beiden Bordellen werden den Frauen die Arbeitsräume für saftiges Geld zur Verfügung gestellt. Getränke sind der zusätzliche Gewinn der Bordellbetreiber.
Die Frauen sind alle Selbständige, freie Unternehmerinnen. Denn nach meinem Wissen wären Angestellte ein Verstoß gegen das Gesetz.
Zum 1 Euro-Job allgemein: der AG kauft die Leistung für 1 Euro ein (+ Betreibskosten) und verkauft sie für normalen Preis an den Kunden.
Da es in diesem Gewerbe (Prostitution) keine Angestellten gibt, gibts auch keine 1-Euro-Jobs. Wenn doch, werden die Leistungen der Damen zum Tarif weiterverkauft (200 Euro?).
Ein Entlassen der Ehefrauen oder Arbeitsvertragsänderung auf Hausarbeiten ist also nicht gegeben. :smile:
Du brauchst also keine Existenzangst bekommen! *GG*
Grüße
Raimund
Bei Bedienungen in den Bordellen (z.B. an der Getränketheke) gibt es natürlich Angestellte.

Für´s Altenheim?? o.w.T.
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