Hartz IV und die Prostitution

http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/text

Gut, in der Praxis dürfte das etwas weit hergeholt sein. Doch dass es tatsächlich rechtlich möglich ist, ist doch ein echter Hammer!
Man stelle sich vor: des Dorfpfarrers bessere Hälfte ist arbeitslos und wird ins Bordell vermittelt!
Ich lach mir einen ab!
Grüße
Raimund

Phantasie …
Hallo Raimund,

kein seriöser Arbeitsvermittler würde einer Frau oder einem Mann einen 1-Euro-Job im Bereich „intimer zwischenmenschlicher Beziehungen“ anbieten. Ausnahme: der zu vermittelnde würde diesen Wunsch mit Überzeugung darlegen, weil er u.a. eine berufliche Perspektive in diesem Milieu sähe. (Sofern ich der Vermittler wäre, dürfte dieser Interessent eine entsprechende Willenserklärung schriftlich niederlegen). Ganz abgesehen davon: wer ernsthaft mit dem Gedanken spielt, wird sich kaum mit Zumutbarkeitsregeln befassen: diese Person wird gutes Geld verdienen.
In diesem Sinne unterstellt der von Dir zitierte Artikel a u c h noch, dass ALG II-Empfänger nicht in der Lage sind nachzudenken. Unglaubliche Arroganz gegenüber Menschen, die (überwiegend) unverschuldet in Not geraten sind.

Die Hartz-Gesetze wurden unter dem Anspruch verabschiedet, dass man die Wirkungen beobachtet und ggf. nachbessert. Bei aller berechtigten Kritik frage ich mich, ob Journalisten und w-w-w-Mitglieder nichts besseres zu tun haben als so einen unsinnigen Artikel auch noch zu kommentieren.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

warum tust Du es dann? :smile: o.w.T.
.

Doch
dass es tatsächlich rechtlich möglich ist, ist doch ein echter
Hammer!

die suppe muß jetzt auch ausgelöffelt werden! mal sehen ob jene frauen, die der meinung sind, „hure ist ein beruf!“, das auch in die tat umsetzen würden.

gruß
dataf9x

Ich muss mich wundern…
… dass all den genannten Personen anscheinend der Grundsatz des höheren Rechtsguts nicht bekannt ist. Eine Frau (oder einen Mnn, aber davon ist seltsamerweise nicht die Rede) gegen Ihren Willen zur Prostitution zu zwingen, wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Und das Grundgesetz steht, auch wenn es die taz anscheinend nicht weiß, tatsächlich über allen anderen Gesetzen. Mit einem „freiwilligen Verzicht“ der Arbeitsagenturen hat dies also nichts zu tun.

Grüße,

Anwar

http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/text

Gut, in der Praxis dürfte das etwas weit hergeholt sein. Doch
dass es tatsächlich rechtlich möglich ist, ist doch ein echter
Hammer!
Man stelle sich vor: des Dorfpfarrers bessere Hälfte ist
arbeitslos und wird ins Bordell vermittelt!
Ich lach mir einen ab!
Grüße

Hallo Raimund,

weshalb ? Die grün-roten Schreier haben Jahre dafür gekämpft, dass Prostitution ein anerkannter Beruf ist. Dies ist durch den Bundestag so anerkannt worden. Reich juristisch betrachtet kann jede Arbeitslose in einen Beruf zwangsweise vermittelt werden und wenn sie die Arbeit nicht antritt wird die Stütze gekürzt. Nachdem Prostitution offiziell als Beruf anerkannt ist, steht dem aus rechtlichen Gründen also nichts entgegen.

Warum sich hier einige aufregen, weil das Gesetz beachtet wird, ist mir nicht nachvollziehbar. Es gibt eben kein „bischen schwanger“.

Wer nun mit Moral kommt, ist auch fehl am Platz. Mit derselben Moral, wo der Kampf für Prostitution als Beruf eingetreten wurde, wird nun der Beruf der Prostituierten für ALG II zurückgewiesen. Das ist nichts als Diskriminierung der Prostituierten.

Gruss Günter

Hallo Raimund,

glaub nicht jeder Propaganda. Es ist klar, dass gewisse Magazine und Blöd-Zeitungen permanent versuchen, Chaos in die Ordnung zu bringen. Nicht auszudenken, wenn das Volk friedlich wäre. Dies versuchen sie, indem sie gezielt Desinformationen streuen und dem Volk nach der Zunge reden. Somit fühlt sich der geistig beminderte Leser (die Zeitungen bilden ja heutzutage, indem sie das Denken abnehmen) in seiner Auffassung noch bestärkt.

Hier wird offensichtlich versucht, jeden noch so minderbezahlten Job Hartz4 in die Schuhe zu schieben bzw. dies als Vorwand zu nutzen.

Ist denn Prostitution neuerdings ein Gewerbe der Komunen?

Lies dir mal den Text genau durch. Erst wird behauptet, Prostitution kann auch im Sinne von Hartz4 angeboten werden:
„Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.“
was ja schon falsch ist, dann wird schnell relativiert, was aber der in seiner Denkweise bestärkte Leser schon gar nichtmehr mitbekommt, denn es steht ja am Ende des Texttes:
‚Daher werde nicht in Bordelle vermittelt. „Derartige Betriebe wenden sich nicht an die Agentur“, so Börnsen, „die haben andere Kanäle.“‘

PISA macht es eben möglich.

„Doch Einzelfälle hat es bereits gegeben“, die wir erst gar nicht näher beleuchten wollen, denn das würde diese Behauptung negieren, obwohl wir anfangs noch große Töne gespuckt haben.

‚„Die Gefahr ist ziemlich groß, dass die Praxis der Arbeitsgenturen umkippt.“‘

Also lassen wir es mal bei den nebulösen Behauptungen und reihen sie in die Latte der anderen Mutmaßungen wie Enteignungen, Armut für mehr als die Hälfte der Deutschen, 1€-Jobs für Ingenieure, 1€-Jobber nehmen alle den Jon weg usw, ein.

Sehr seriös gibt sich die TAZ hier nicht. Hauptsache, die Auflage stimmt. Propaganda machen es möglich:

„Weil wir die Sprache des Volkes kannten, haben wir das Volk erobert. (Goebbels)“
„Was man dem Volk drei Mal sagt, hält es für wahr“ (Kleist)

aber Pascal sagte ja schon „Wenig geht durch das Tor des Geistes.“

in diesem Sinne,

Gute Nacht

Schlüpfrige Phantasien
Moin,

mir scheint, solche Zeitungsberichte sind eher dazu ausgelegt, die schlüpfrigen Phantasien unserer ansonsten nicht informierten Stammtischexperten anzuregen.

Tatsache ist, dass eine Arbeit auch weiterhin als nicht zumutbar gilt, wenn z.B. der Erwerbstätige zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist.

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…

Aber schön, dass wir mal drüber gesprochen haben.
Gruß
Marion

Vergiss es…
Na, da hat mal jemand nicht das Strafgesetzbuch gelesen.
§177 Sexuelle Nötigung.
„Wer eine andere Person … unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“

§180 b Menschenhandel
„Wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis einer Zwangslage zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(Hervorhebung von mir)
Ich frage mich, wie man im Falle eines Falles das Arbeitsamt einsperren könnte.

Gruß
Mike

hallo Marion,
war ja auch nicht toternst hier ins www gesetzt!
Es dürfte in der Praxis wohl kein Vermittler es wagen, eine Arbeitslose in ein Bordell zu vermitteln.
Das wäre das gefundene Fressen für die Presse.
Es ist doch aber mal eine „erheiternde“ Nachricht, oder?
Mit Sicherheit findet man bei intensiven Suchen noch andere nette Zumutbarkeiten.
Grüße
Raimund

Nicht alles was erlaubt ist, ist auch…
Hallo Günter,

Wer nun mit Moral kommt, ist auch fehl am Platz. Mit derselben
Moral, wo der Kampf für Prostitution als Beruf eingetreten
wurde, wird nun der Beruf der Prostituierten für ALG II
zurückgewiesen. Das ist nichts als Diskriminierung der
Prostituierten.

Nicht alles was erlaubt ist, ist auch gleichzeitig zumutbar. Es gibt viele Berufe, bei denen die Ausübenden freiwillig auf einen Teil ihrer Rechte verzichten, bzw. diese explizit ausschließen. Ein Boxer kann nicht wegen Körperverletzung klagen, dennoch ist Körperverletzung eine Straftat. Man kann Menschen aber nicht dazu zwingen einen Teil ihrer Rechte aufzugeben, daher kann niemand dazu gezwungen werden Boxer oder Prostituierte oder ähnliches zu werden.
Auch nicht durch Hartz IV (und sowieso nicht als 1€-Job, das wurde ja schon geschrieben).

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

Wer nun mit Moral kommt, ist auch fehl am Platz. Mit derselben
Moral, wo der Kampf für Prostitution als Beruf eingetreten
wurde, wird nun der Beruf der Prostituierten für ALG II
zurückgewiesen. Das ist nichts als Diskriminierung der
Prostituierten.

Nicht alles was erlaubt ist, ist auch gleichzeitig zumutbar.

Wir müssen hier unterscheiden. Die Einzelne wird für sich eine Zuweisung zur Prostitution als unzumutbar erachten. Dass wir hier ein Peudodiskussion führen setze ich mal voraus. Trotzdem ist nach den Gesetzen der BRD Prostitution ein Beruf. Und ALG II wie auch andere Regelungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedem eine zumutbare Arbeit zugewiesen werden darf. Und unter zumutbarer Berufstätigkeit sind eben nach dem Gesetz die anerkannten Berufe und Tätigkeiten zu sehen. Theoretisch kann jederzeit jemand also in ein Bordell vermittelt werden, wenn dort ein Arbeitsverhältnis begründet werden kann. Rechtlich ist hier nichts einzuwenden.

Ob man aus moralischer Sicht solche Vorschriften nicht beachten sollte ist ein ganz anderes Thema. Wir sollten aber nicht so tun als sei das, was der Staat an Gesetzen und Verordnungen beschlossen hat, nicht gültig. Und wir sollten uns wirklich auch mal Gedanken machen, welcher Unsinn in unseren Parlamenten beschlossen wird.

Den Staat als Zuhälter gab es schon immer. Er hat bei den Prostituierten kräftig Steuern abkassiert, wenn er deren Einkommen kannte, obwohl angeblich die Arbeit früher unmoralisch , verwerflich und keine Arbeit war. Derselbe Staat kassiert ja auch für Drogen die Steuern auf Alkohol und Nikotin. Obwohl er behauptet, dies sei zu sehr genossen gesundheitsschädlich und schädige die Gesellschaft.

Es gibt viele Berufe, bei denen die Ausübenden
freiwillig auf einen Teil ihrer Rechte verzichten, bzw.
diese explizit ausschließen. Ein Boxer kann nicht wegen
Körperverletzung klagen, dennoch ist Körperverletzung eine
Straftat. Man kann Menschen aber nicht dazu zwingen einen Teil
ihrer Rechte aufzugeben, daher kann niemand dazu gezwungen
werden Boxer oder Prostituierte oder ähnliches zu werden.

Richtig, jedoch kann nach geltender Rechtslage bei einer Weigerung eine Kürzung von ALG II vorgenommen werden. Das Gesetz spricht von jeder beruflichen Tätigkeit.

Auch nicht durch Hartz IV (und sowieso nicht als 1€-Job, das
wurde ja schon geschrieben).

Gruss Günter

PS. Es ist eine Pseudodiskussion. Aber sie zeigt uns auch, was bei uns aus Gesetzen möglich sein kann. Da liegt das Problem.

1 Euro Jobs
Hallo Ihr hübschen und weniger hübschen,
Mich würde mal interessieren ob das dann auch einer dieser „1 Euro Jobs“ ist??? :smile:

Na endlich wird das mal erschwinglich …

TwingO — der, der das nicht ganz so ernst meint

Nicht wissen und nicht wissen wollen
Moin,

Und ALG
II wie auch andere Regelungen weisen ausdrücklich darauf hin,
dass jedem eine zumutbare Arbeit zugewiesen werden darf. Und
unter zumutbarer Berufstätigkeit sind eben nach dem Gesetz die
anerkannten Berufe und Tätigkeiten zu sehen.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Die korrekte Definition von Zumutbarkeit findet sich z.B. hier: http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…

Was du hier betreibst ist mal wieder nichts anderes als billiger Populismus, der auf Unwissenheit setzt.

Gruß
Marion

Sorry, aber da gibt es ein problemchen
Hallo:
Eine solche Arbeitszuweisung würde imho gegen verschiedene Strafrechtsparagraphen verstossen (Z.B § 180b und 181 StGB), als auch gegen das Grundgesetz:
Artikel2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Unfreiwilliger Geschlechtsverkehr stellt nach allgemeiner Rechtssprechung eine nachhaltige Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit dar, und wird auch entsprechend geahndet.

Jeder angedeutete Versuch einer derartigen Arbeitszuweisung würde vor dem nächsten Arbeitsgericht nur Homerisches Gelächter auslösen. (Und der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur würde vermutlich in hohem Bogen rausfliegen.)

Die ganze Diskussion ist lächerlich, da ein solcher fall durch verschiedene Gesetze schlicht ausgeschlossen ist.

Der Zeitungsartikel ist schlichter Unfug auf Sub-Blödzeitungsniveau.

Mike

Hallo,

daher mein Hinweis am Ende, dass es eine Pseudodiskussion ist, unsauber zeigt, welcher Unsinn in Berlin produziert wird. Man darf dann eben nicht von der Zumutbarkeit in allen Berufen sprechen.

Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Und ALG
II wie auch andere Regelungen weisen ausdrücklich darauf hin,
dass jedem eine zumutbare Arbeit zugewiesen werden darf. Und
unter zumutbarer Berufstätigkeit sind eben nach dem Gesetz die
anerkannten Berufe und Tätigkeiten zu sehen.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Die korrekte
Definition von Zumutbarkeit findet sich z.B. hier:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…

Was du hier betreibst ist mal wieder nichts anderes als
billiger Populismus, der auf Unwissenheit setzt.

Hallo,

dann frage ich mich, wo Du die Gewissheit ableitest, dass genau in dem von Dir zitierten Link die Zuweisung einer solchen Arbeit ausgeschlossen ist. Nirgendwo.

Hier ist nicht die Praktikabilität einer solchen Weisung angesprochen, sondern der Umstand, dass der Staat selbst Arbeiten, die er unter Weisung als strafbar betrachtet, wie z. B. Prostitution durch Androhung eines anderen Übels ( nichts anderes wäre ja die Weigerung solche Arbeiten nicht auszuführen und mit der Kürzung der Gelder zu drohen ) in dem Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Nochmals, auch für Dich. Wir führen hier eine Pseudofalldiskussion, mehr nicht. Das Problem ist, dass dieser Fall zumindest nach dem Gesetz möglich wäre.

Gruss Günter

Hi,

Mit Sicherheit findet man bei intensiven Suchen noch andere
nette Zumutbarkeiten.

das ist keine nette Zumutbarkeit, auch wenn es auf den ersten Blick witzig erscheinen mag. Dem Geschwafel der TAZ steht dann - vermutlich nicht zum ersten mal - das Grundgesetz im Wege:
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Gruß,
Christian

Begriffe
Hallo Christian,
ich habe das Ganze eigentlich nicht so ernst genommen, wie es hier diskutiert wird.
Doch würde die Beschäftigung als Bedienung in einem Lokal gegen die würde des Menschen verstoßen? Würde, um das weiter zu vertiefen, eine Beschäftigung als Bedienung in einem Bordell gegen die würde vertoßen? Man könnte sagen ja. Doch gibt es genügend Argumente für den Job. Und ohne die Würde anzukratzen. Denn Bedienung in einem Bordell heißt ja nicht unbedingt: leicht bekleidet. Auch nicht Freiwild für Bordellbesucher. Auch eine Bedienung in einer ganz normalen Kneipe muss sich gegen „freundliche Freizügigkeiten“ erwehren.
Also: verstößt eine Bedienung im Bordell gegen die Würde des Menschen?
Grüße
Raimund
P.S. ich kenne hier in Stuttgart eine …na, sagen wir mal Bordellbesitzerin (meine Kundin), die ist ganz normal bekleidet. Anfassen ist auch nicht. Nur Hand geben zur Bergüßung. Alles ganz in Ehren. Bumsen tun nur die Nutten, die dieses Bordell benützen.

Hallo,

daher mein Hinweis am Ende, dass es eine Pseudodiskussion ist,
unsauber zeigt, welcher Unsinn in Berlin produziert wird. Man
darf dann eben nicht von der Zumutbarkeit in allen Berufen
sprechen.

Den Unfug hat diesesmal wohl nicht die Regierung produziert. Man kann alles böswillig mißverstehen. Ich glaube, dass diese Ente von irgendwelchen Hartz4 Gegenern lanciert wurde, und jetzt die nötige bzw unnötige Aufmerksamkeit erregt.
Allerdings glaube ich auch, dass solche offenkundigen Falschinformationen der Sache der Hartz4-Gegener eher schadet.

Gruß
Mike