Hallo,
habe im Januar 05 leider meinen befristeten Zeitarbeitsfirmavertrag nicht verlängert bekommen und beziehe nun ALG II. Ich musste der Agentur für Arbeit per Kontoauszug nachweisen, dass ich meine Gehaltszahlungen erst einen Monat später bekam, dabei sah die Sachbearbeiterin, das ich bei Ebay Sachen verkauft habe. Es handelt sich nicht um Welten, getragene Klamotten der Kinder, alte Schlittschuhe und so ein Kram, ca. 50 Euro kamen zusammen bis heute, abzüglich der Kosten für Ebay sowie dem Porto fürs versenden.
Nun will die Sachbearbeiterin dies aufgelistet haben und mir in Abzug bringen. Wie viel darf ich denn an Nebeneinkünften haben ohne Abzug? In Zukunft will sie jeden Monat einen detailierten Kontoauszug von mir haben. O.K. ich weiss ich bin nun ein Mensch 2. Klasse, aber so offensichtlich?
Ich verkaufe mit Sicherheit nichts mehr bei Ebay, werfe es lieber in die Altkleidersammlung oder gebe es Bedürftigen.
detailierten Kontoauszug von mir haben. O.K. ich weiss ich bin
nun ein Mensch 2. Klasse, aber so offensichtlich?
Ich verkaufe mit Sicherheit nichts mehr bei Ebay, werfe :es
lieber in die Altkleidersammlung oder gebe es :Bedürftigen.
Zu diesem Thema gibt es noch keine Gesetzeslage - es streiten und scheiden sich die Geister.
I.d.R. wird es so gesehen: Einkommen ist es erst, wenn es mit Gewinn verkauft wird, alles andere ist Vermögensumschichtung.
Es liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters, wie er diesen Verkauf einordnet.
Das trifft jedoch nur zu, wenn bei ebay nicht erwerbsmässig verkauft wird.
Es ist derzeit anzuraten, ebay-Verkäufe über ein „befreundetes Konto“ abwickeln zu lassen!
gruß zaubermaus
Zu diesem Thema gibt es noch keine Gesetzeslage - es streiten
und scheiden sich die Geister.
I.d.R. wird es so gesehen: Einkommen ist es erst, wenn es mit
Gewinn verkauft wird, alles andere ist Vermögensumschichtung.
Also wenn ich die getragenen Klamotten, die ich ja mal gekauft habe, nun zu einem zehntel verkaufe (mehr bekommt man nicht für getragene gut erhaltene Sachen, nicht genutzte Schlittschuhe für 5,00 Euro schnief) muss ich dies tatsächlich als Einkommen sehen? Was heisst Vermögensumschichtung? Habe kein Vermögen, auch keins angegeben.
Es liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters, wie er diesen
Verkauf einordnet.
Das ist ja lustig, wo kann ich mich denn ganz genau schlau machen, der Link unten (danke nochmals) hat mir nicht wirklich weitergeholfen.
Das trifft jedoch nur zu, wenn bei ebay nicht erwerbsmässig
verkauft wird.
Nein es waren tatsächlich Klamotten von Kindern und mir, es gab ja auch mal gute Zeiten… leider passen sie nicht mehr, war ein Ausmisten der Schränke…
Es ist derzeit anzuraten, ebay-Verkäufe über ein „befreundetes
Konto“ abwickeln zu lassen!
Ich hatte das gleiche Problem. Ich konnte es aber aus der Welt schaffen, indem ich denen erklärt habe, daß von den Zahlungseingängen, welche eBay betreffen, noch P&V sowie die eBay-Gebühren abgingen. Ausserdem hatte ich die Sachen für meine Schwiegermutter verkauft sodaß das A…Amt nix machen konnte. Bestimmt hast du auch einen netten Verwandten, für den du die Sachen verkaufst, da er/sie kein Internet hat.
§ 11 Abs. 1 SGB II (Zu berücksichtigendes Einkommen):
„(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversor-gungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
…“
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V) Vom 20. Oktober 2004
(Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen):
"Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 Euro nicht übersteigen,
…"
Einnahmen in Geldeswert (Überweisung) sind das glaube ich unbestritten, oder?
§ 1 die Verordnung scheint hier zu passen.
Für weitere Verkäufe gilt:
Einnahme abzüglich Ebay Gebühren, Versandkosten, Verpackung
ohne Freibetrag gem. § 30 SGB II, da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt.
Aber: Pauschale von 30,00 EUR monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind. Gilt für jegliches Einkommen (außer für Kindergeld an minderjährige Kinder).
Selbständige Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, da nicht gewerbsmäßig gehandelt wird, wenn nur gelegentlich gebrauchte Haushaltsgegenstände oder persönliche Dinge verkauft werden.
Sonst würde ein Mindestpauschalbetrag von 30% der Betriebseinnahmen abgezogen werden können.
Gruß
Peter
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Dabei wurden in den Ordner der Kontoauszüge auch die
Belege der Post geheftet, sodass die Kosten
ersichtlich sind.
Konsequenz Sachbearbeiter : Kein Interese …
Prüfe daher,ob Du über eine andere Person die Banksachen
abwickeln kannst. Irgendjemand (Bruder, SChwester, Oma pp.)
könnten ein Konto bei der örtlichen Bank aufmachen und Dir
eine einfache Kontokarte geben. Führe über Dein Geschäft
dennoch sehr genau „Buch“, hefte also alle Belege ab, wie
ein „anderer“ Unternehmer.
Du bist nach der Gewerbeordnung dann „ein Unternehmer“ und
Anmeldepflichtig, wenn Du es mehr als „ein Mal“ machst.
Obwohl das Blödsinn ist, ist es so.
Beispiel : Kaufe DIr morgens eine neue Hose zu Euro 100,-
und verkaufe sie abends „gebraucht und ungewaschen“ bei
e-bay für Euro 90,- Damit machst Du immer Minus, bist aber
„Händler“.
Ab einer bestimmten Umsatzgröße kommt dann noch das
Finanzamt und erklärt Dir, dass die Euro 90,- ja
"116 % " darstellen und Du wirst Mehrwertsteuerabrechnungspflichtig.
Stell Dir alsdo vor, Du verschenkst nun Deine „gebrauchte und
ungerwaschene Hose“ an Oma und weil Oma tüdelig ist, setzt Du
die Hose bei e-bay rein und verkaufst diese dort.
Dann bist Du erst mal H4 „sauber“.
Wat Oma macht interessiert „noch nicht“…bis eine Behörde
meint, Oma wäre „Hosenhändler“.
Mein Nachbar macht es ähnlich : über Papa und Papa hat ein
Gewerbe…Der Sohn übt also abends eine Gefälligkeit
für Papa aus. Is immer lustig beim Nachbar ein Bier zu
trinken, da der PC heiss läuft und die ganze Familie wie
in der Werbung fiebert…Also : nicht mal schmu !!!
Prüfe daher,ob Du über eine andere Person die Banksachen
abwickeln kannst. Irgendjemand (Bruder, SChwester, Oma pp.)
könnten ein Konto bei der örtlichen Bank aufmachen und Dir
eine einfache Kontokarte geben. Führe über Dein Geschäft
Dem Tipp fehlt noch, diese Einnahmen beim Amt nicht anzeigen, sonst funktioniert das nicht. Willst Du wirklich derartige Tipps abgeben?
Beispiel : Kaufe DIr morgens eine neue Hose zu Euro 100,-
und verkaufe sie abends „gebraucht und ungewaschen“ bei
e-bay für Euro 90,- Damit machst Du immer Minus, bist aber
„Händler“.
Halbwahrheiten sind meistens Unwahrheiten, wie auch hier.
ist ja interessant zu lesen Da ich und meine Freundin auch vorhaben mal kräftig auzumisten, werd ich wohl meine schon lange geplante Kontoeröffnung in der Schweiz machen. Woran man doch selbst bei solchen Sachen alles denken muss
mit verlaub…
seit wann ist denn das verkaufen gebrauchter Sachen dem Einkommen hinzuzurechnen?
Das ist ja der dümmste Behördenstreich seit Schilda.
Erklärung:
Demnach hast Du oder ich leicht 50.000 Euro EInkommen im Monat!
Kaufe von meinem Geld ein Auto (55.000), merke daß es mir zu teuer ist, verkaufe es (mutmasslich nicht für das gleiche Geld) wieder. Jetzt hab ich also 50.000 Euro verdient in dem Monat?
Vielleicht soll ich auch noch Rentenbeiträge auf meinen Autoverkauf bezahlen?
Einkommen ist ein Zugewinn von Werten die ich vorher noch nicht hatte.
Der Verkauf gebrauchter Sachen macht mich aber nicht reicher. Es macht mich finanziell flüssiger, das ist aber alles, wohlhabender keinesfalls, eher ärmer!
Wir sprechen ja über den Verkauf von selbst genutzten gebrauchten Waren!
Gruß
elite
Nein, ohne Verlaub… (
Echtes Beispiel aus dem Leben. Damals :
Bundeswehr des nachts. Auf Streife,
der Kollege. Immer nen Sack mit und ne
lange Stange.
Aus den Containern hat er die Pfandflachen
geangelt. Damit hat er seinen Alkohol
finanziert. Das waren am Tage über Euro 15,-
t ä g l i c h !!! In der Regel waren
es Euro 20,- täglich !!! die sofort
wieder „umgesetzt“ wurden…
Also Euro 600,- per Monat…davon
träumt manch H4 - Empfänger…
Was das billig verkaufte Auto angeht ist es leider so,
dass auf Nachfrage der „Einkaufsbeleg“ vorzulegen ist,
ansonsten sind die Euro 50.000,- für die Ämter eben
„Gewinn“ !
Und welcher H4 - Empfänger kauft sich schon ein
Auto für Euro 55.000,- …
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