Hartz IV und Eigenheim

Hallo zusammen,

das ist wirklich eine fiktive Frage und ich bin wirklich so ahnungslos wie ich das hier darstelle :smile:

Also - ich lese an verschiedenen Stellen immer wieder, dass Personen ein Eigenheim besitzen (über Schuldenlast etc. ist meist nix gesagt) und Hartz IV beziehen. Und ich dachte, das seien Dinge, die sich ausschliessen. Will sagen: Wenn jemand Hartz IV beziehen muss (von „will“ denke ich kann man da nicht reden), muss er erstmal sein gesamtes „Vermögen“ (bis auf eine mit nicht näher bekannte Summe, die man „behalten darf“ die aber wohl unter dem Wert durchschnittlicher Eigenheime liegen dürfte) verbrauchen. Gehört so ein Haus nicht auch zu dem Vermögen?

Denn würde man das verkaufen, so könnte man ja doch zumindest eine gewisse Zeit von der Kohle leben, oder?

Meine Frage ist nun: wie ist das, wenn jemand ein Haus besitzt und Hartz IV beziehen will? Geht das so ohne weiteres? Oder muss der erst das Haus verkaufen und vom Verkaufserlös leben? Oder kann der nachweisen, dass man in so nem Haus viel günstiger lebt, als in der günstigsten Sozialwohnung?

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

Informationen dazu findet man im SGB II § 12

(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

4.ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
5.Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,

Gruß Merger

Hallo,

Meine Frage ist nun: wie ist das, wenn jemand ein Haus besitzt
und Hartz IV beziehen will? Geht das so ohne weiteres? Oder
muss der erst das Haus verkaufen und vom Verkaufserlös leben?
Oder kann der nachweisen, dass man in so nem Haus viel
günstiger lebt, als in der günstigsten Sozialwohnung?

wie schon geschrieben, der Besitz eines Hauses/Wohnung angemessener Grösse ist erlaubt. Wenn die noch nicht abbezahlt ist, übernimmt das Sozialamt auch die Bezahlung der Zinsen, aber keine Tilgung.

Gruß
T.

Moin,

Meine Frage ist nun: wie ist das, wenn jemand ein Haus besitzt
und Hartz IV beziehen will? Geht das so ohne weiteres? Oder
muss der erst das Haus verkaufen und vom Verkaufserlös leben?

Das hängt von vielen Faktoren ab, wieviel Personen bewohnen das Haus?

Ein Standardhaus hat ca. 120 m², d.h. viel zu groß für eine Person, diese wird nach einer Übergangsfrist angehalten werden, die Kosten zu minimieren, hierzu kann z.B. auch die Untervermietung zählen.

Noch komplizierter wird es, wenn Kinder zur Ausbildung oder zum Studium vorübergehend länger abwesend sind, aber ihre Zimmer behalten.

Zum Verkauf im direktem Sinne kann man m.W. nicht gezwungen werden, aber es werden nach der Übergangszeit halt nur noch die Kosten einer „angemessenen“ Wohnung bezahlt.

Oder kann der nachweisen, dass man in so nem Haus viel
günstiger lebt, als in der günstigsten Sozialwohnung?

Das dürfte wohl nur in einem voll bezahlten Haus möglich sein. Und auch dann ist die billigste Sozialwohnung vermtl. noch günstiger, ob zumutbar frag niemand! ZB. soziales Umfeld.

Gruß Volker