Hartz-IV und Erbschaft

Hallo,
angenommen, ein Hartz-IV-Empfänger bekommt eine Erbschaft im kleineren Rahmen, mal angenommen 50.000 Euro. Damit hat er nun keine Ansprüche mehr. Er kauft sich ein Wohnmobil und fährt damit um die Welt, gibt die 50.000 Euro aus und kommt nach einer gewissen Zeit wieder arm nach Deutschland und beantragt wieder Hartz-IV. Das Wohnmobil hat er natürlich im letzten Moment für 500 Euro verkauft, weil es Motorschaden etc. hatte. Hat er dann sofort wieder Anspruch auf Hartz-IV oder Sozialhilfe o.ä.?

gute Reise

Hallo,
angenommen, ein Hartz-IV-Empfänger bekommt eine Erbschaft im
kleineren Rahmen, mal angenommen 50.000 Euro.

Sehr kleiner Rahmen. Lohnt kaum die Erbschaft anzutreten. :smile:

Damit hat er nun
keine Ansprüche mehr. Er kauft sich ein Wohnmobil und fährt
damit um die Welt, gibt die 50.000 Euro aus und kommt nach
einer gewissen Zeit wieder arm nach Deutschland und beantragt
wieder Hartz-IV. Das Wohnmobil hat er natürlich im letzten
Moment für 500 Euro verkauft, weil es Motorschaden etc. hatte.
Hat er dann sofort wieder Anspruch auf Hartz-IV oder
Sozialhilfe o.ä.?

Ein Hoch auf den deutschen Sozialstaat. Ja.

Besser ist natürlich, wenn er bereits im sonnigen Süden mittellos wird und damit als hilfebedürftiger Deutscher im Ausland bei der zuständigen Botschaft seinen Antrag stellt, dann kann er die 500 EUR fürs Wohnmobil (vor Ort verkauft) noch auf den Kopf hauen und sich bereits den Rückflug schon auf Staatskosten sichern.

Na zum Glück ist dies ja auch nur ein FIKTIVER Fall, denn das wäre ja an Dreistigkeit kaum zu überbieten!