Liebe/-r Experte/-in,
ich weis, das man als HartzIV-Empfänger ein angemessenes Auto haben darf.
Das Auto ist zu teuer (Benzinpreise), weil ist nicht mehr das jüngste (14Jahre). Abschaffen geht auch nicht, weil dann habe ich gar keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt.
Ich könnte ein Motorad nutzen unter der Bedingung, es auf meinen Namen zu zulassen. Darf man als HartzIV Empfänger zwei Fahrzeuge, die weit unter 7500,00€ an Wert haben auf seinen Namen zulassen?
Vielen Dank im Voraus !
MfG
Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, bedeutet dass vor dem Gesetz, dass Sie Eigentümer des Fahrzeugs geworden sind. Eine Schenkung „mehrt“ also Ihr Vermögen. Um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, benötigen Sie nach meiner Einschätzung lediglich einen fahrbaren Untersatz. Beide Fahrzeug unterliegen danach nicht gleichzeitig dem geschützten Vermögen.
Und ähh…wieso kommt Sie der Unterhalt von 2 Fahrzeugen denn billiger? Für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen können Sie Kostenerstattung bei der Arbeitsvermittlung beantragen. Das würde doch sicher helfen, Benzinkosten zu tragen.
Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, bedeutet dass
vor dem Gesetz, dass Sie Eigentümer des Fahrzeugs geworden
sind. Eine Schenkung „mehrt“ also Ihr Vermögen.
Habe ich doch richtig gedacht.
Um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, benötigen Sie nach meiner Einschätzung lediglich einen fahrbaren Untersatz. Beide Fahrzeug unterliegen danach nicht gleichzeitig dem geschützten Vermögen.
Und ähh…wieso kommt Sie der Unterhalt von 2 Fahrzeugen denn billiger?
Das habe Sie falsch verstanden. Mit der Nutzung eines Motorades kann man für einen Teil des Jahres die direkten Kosten (Benzin) halbieren.
Für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen können Sie
Kostenerstattung bei der Arbeitsvermittlung beantragen. Das würde doch sicher helfen, Benzinkosten zu tragen.
Da spart man nicht wirklich.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mir so etwas gedacht und werde davon Abstand nehmen.
MfG