ich habe eine frage wie es bei hartz IV bewertet würde wenn die eheleute gütertrennung hätten
dürfte dann die frührente der frau in der verteilung des gesamteinkommens zur hälfte für den ehemann angerechnet werden oder nur beim einkommen der ehefrau
denn dann dürfte diese zu der rente nichts mehr dazu verdienen
hat vielleicht jemand erfahrung damit
ich habe eine frage wie es bei hartz IV bewertet würde wenn die eheleute gütertrennung hätten
Eheleute sind einander sorgepflichtig, insofern kann Gütertrennung imho keine Rolle spielen.
denn dann dürfte diese zu der rente nichts mehr dazu verdienen
Das verstehe ich nicht. Sie darf doch zur Rente in jedem Fall etwas dazu verdienen. Auch wenn der Ehemann Alg 2 kriegt und das Einkommen angerechnet wird, hätten sie dann mehr, als wenn die Ehefrau nichts dazuverdient.