Hartz IV und Lebensgemeinschaft?

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht können Sie mir helfen.

Mein Freund und ich wohnen seit 1 1/2 Jahren zusammen. Seit einigen Monaten bin ich arbeitslos und mein Arbeitslosengeld I läuft im November aus.

Zu Hartz IV und Lebensgemeinschaften höre ich dauernd unterschiedliche Angaben.

Nun meine Frage:
mein Freund verdient gut, wird das Geld ganz angerechnet oder bekomme ich trotzdem einen Teil vom Amt?

Mein Freund ist nämlich nicht bereit mich voll und ganz zu unterstützen, würde finanziell auch gar nicht gehen, obwohl er gut verdient.

Jetzt habe ich natürlich Angst, ohne etwas dazustehen. Einen Umzug kann ich mir auch nicht leisten, abgesehen von den ganzen Anschaffungen, da wir unsere Sachen ja aufgeteilt haben.

Vielen Dank.

Liebe Grüße Sina

Hallo, Sina! Das ist eigentlich ganz einfach: wenn sich ein Hartz IV Antragsteller eine Wiohnung bzw. einen Haushalt teilt, gelten die beiden als „Bedarfsgemeinschaft“, d.h. natürlich werden alle „Bedarfe“, also alles, was beide zusammen benötigen zuzüglich Miete, Heizung usw. zusammengezählt und alle Einkünfte ebenfalls zusammen gezählt und gegengerechnet.

Heißt: wenn Dein Freund mindestens oder mehr Einkommen hat, als der Bedarf für euch beide, gibt es natürlich (und nach meiner Meinung auch zu Recht ) kein Hartz IV.

Noch ein persönlicher Hinweis: Es sollte doch unter Freunden oder sogar „Liebenden“? selbstverständlich sein, dass der eine den anderen unterhält, wenn das Geld knapp wird… oder?

Herrliche Grüße, Klaus

Hi,

kann ich auch verstehen, die Regelung. War nur verwirrt, weil jeder was anderes sagt.

Tja, mein Freund sieht das anders. War auch immer gewohnt mein eigenes Geld zu haben.
Er will nicht auf seine Sachen verzichten. Er sagt: er geht schließlich den ganzen Tag arbeiten.

Kann ihn auch verstehen, auch wenn ich es anders sehe.

Danke und Gruß Sina

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Über folgende Institution kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V. - Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
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Hallo Sina,

das Einkommen Deines Freundes wird im vollen Umfang angerechnet. Wenn Dein Freund viel verdient und zwar über 1000 EUR, bekommst sehr sehr wenig Hartz IV. Es kann sogar sein, dass Du überhaupt kein Hartz IV bekommst,dass hängt allerdings von bestimmten Voraussetzungen ab.

Gruß

Claus

Grüß Dich Sina,
erlaube mir bitte die Bemerkung, dass Ihr eine sehr merkwürdige Lebensgemeinschaft führt.

Ich weiß nicht, wieviel Dein Freund verdient. Wenn er jedoch gut verdient, wird der Alg II - Regelsatz (1 Haushaltsvorstand + 1 Erwachsener + Miet- und Raumkosten) als Grundlage genommen. Du kannst diese Beträge im Net erfahren. Eventuell wird dann aufgestockt, oder Dein Freund muss mit seinem Verdienst auch der Gesamtversorger sein.

Es besteht noch die Möglichkeit der ausschließlichen Wohngemeinschaft ohne partnerschaftlichen Bezug.

Ihr wohnt zwar in einer Wohnung, führt jedoch zwei separate Haushalte. Dies jedoch müsst Ihr nachweisen und damit rechnen, das es kontrolliert wird.

Liebe Grüße - Ernst
(ich stehe für weitere Fragen unter [email protected] zur Verfügung)

Hallo,

danke für die Antwort. Wird alles angerechnet. Hab mir das auch schon im Internet ausgerechnet.
Ja, mein Freund hat seine eigenen Ansichten. Aber die muss ich akzeptieren.

Gruß Sina

Hallo Sina,
wenn ihr zusammen wohnt, dnn ist dein Freund Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) und da ihr schon länger als ein Jahr zusammen wohnt ist es auch unmöglich da raus zukommen. Und als deine Partner in einer eheänlichen Gemeinschaft wird sein Einkommen für euch beide mit angerechnet. Ob du dann noch einen Rest bekommst, kann ich dir so ohne Zahlen nicht sagen.
Aber vielleicht guckst du mal im Internet unter www.geldsparer.de . Dort findest du einen ALG II Rechner. Du solltest es aber auf jeden Fall versuchen, weil auch deine KV/ PV davon abhängig ist.

Gruß Marty

Hi,

danke. Hab schon geschaut. Werd nix bekommen.
Schreib wie eine Bekloppte Bewerbungen.
Möchte unbedingt wieder arbeiten.

Gruß Sina

wenn der Überhang nicht so hoch ist, kannst du einen Zuschuss zur KV bekommen…

ich wünsche dir viel glück mit den bewerbungen und hoffe das du einen antrag bei der AA für die Kosten laufen hast, damit du wenigstens das geld wieder bekommst

Sorry, ich war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen erledigt.

Gruß,
Rainer

Hallo,
ich hoffe der Urlaub war schön.
Ja, habe diese Woche meinen Traumjob gefunden.
Danke und Gruß Sina