Hallo!
Gibt es bei längerer AU eines Hartz-IV-Bezieher einen Zeitpunkt, zudem dieser anstatt von der AA von der KK Lohnersatzerleistung bekommt.
Bei normalen Arbeitsverhältnissen ist dieser Zeitpunkt nach 42 Tagen AU gegeben.
Gruss chris
Hallo!
Gibt es bei längerer AU eines Hartz-IV-Bezieher einen Zeitpunkt, zudem dieser anstatt von der AA von der KK Lohnersatzerleistung bekommt.
Bei normalen Arbeitsverhältnissen ist dieser Zeitpunkt nach 42 Tagen AU gegeben.
Gruss chris
Hallo!
Gibt es bei längerer AU eines Hartz-IV-Bezieher einen
Zeitpunkt, zudem dieser anstatt von der AA von der KK
Lohnersatzerleistung bekommt.
Interessante Frage. Da der Hartz4-Mensch keinen Lohn empfängt bekommt er auch keine Lohnersatzleistung. Ist er nicht mehr atbeitsfähig bekommt er normale Sozialhilfe, welche sich wahrscheinlich genauso wie Hartz4 bemisst?
Bei normalen Arbeitsverhältnissen ist dieser Zeitpunkt nach
42 Tagen AU gegeben.
Ein Arbeitsverhältniss hat er ja nicht. Allerdings zahlt das Amt an seine GKV einen Beitrag. Hieraus wird dieser Anspruch entstehen können. Aber die Lohnersatzleistung der GKV bemisst sich ja nach seinem Lohn und damit dem eingezahlten Beitrag. Was will man bei einem Hartz4-Mensch da ansetzen? Letzlich braucht er wieder Sozialgeld um überleben zu können. daher glaube ich, das er erst gar keine leistung von der GKV bekommen wird.
Leider kann ich nicht mehr sagen, aber ich fand die Frage interessant. Mal sehen was bei rauskommt.
Hallo!
Gibt es bei längerer AU eines Hartz-IV-Bezieher einen
Zeitpunkt, zudem dieser anstatt von der AA von der KK
Lohnersatzerleistung bekommt.Interessante Frage. Da der Hartz4-Mensch keinen Lohn empfängt
bekommt er auch keine Lohnersatzleistung. Ist er nicht mehr
atbeitsfähig bekommt er normale Sozialhilfe, welche sich
wahrscheinlich genauso wie Hartz4 bemisst?
Also um die GRV einmal auszuschalten. Der HartzIV.Mensch ist für 10 Wochen im Krankenhaus. Danach nicht mehr AU.
Fraglich ist, ob er in einem solchen Fall anstatt ALGII irgendwann Krankentagegeld bekommt. Ist die dann niedriger? -> Dann muss er vermutlich ergänzende Unterstützung von der Sozialhilfe bekommen.
Nebenfrage:
Gehören ALGII-Leistungen dem Oberbegriff Lohnersatzleistungen zugeordnet oder nicht? Oder gehören sie zu der Gruppe der …???
Leider kann ich nicht mehr sagen, aber ich fand die Frage
interessant. Mal sehen was bei rauskommt.
Schön, schauen wir mal 
Gruss Chris
Hi
Hallo!
Gibt es bei längerer AU eines Hartz-IV-Bezieher einen
Zeitpunkt, zudem dieser anstatt von der AA von der KK
Lohnersatzerleistung bekommt.Interessante Frage. Da der Hartz4-Mensch keinen Lohn empfängt
bekommt er auch keine Lohnersatzleistung. Ist er nicht mehr
atbeitsfähig bekommt er normale Sozialhilfe, welche sich
wahrscheinlich genauso wie Hartz4 bemisst?Also um die GRV einmal auszuschalten. Der HartzIV.Mensch ist
für 10 Wochen im Krankenhaus. Danach nicht mehr AU.Fraglich ist, ob er in einem solchen Fall anstatt ALGII
irgendwann Krankentagegeld bekommt.
Er kriegt sein HIV Regelsatz um 35% gekürzt, weil er ja im Krankenhaus versorgt wird
Ist die dann niedriger?
-> Dann muss er vermutlich ergänzende Unterstützung von der
Sozialhilfe bekommen.Nebenfrage:
Gehören ALGII-Leistungen dem Oberbegriff Lohnersatzleistungen
nein sind sie nicht, sonst müsste ja jeder Hartzer ne Steuererklärung machen, das sind Sozialleistungen und damit überall aussen vor…
zugeordnet oder nicht? Oder gehören sie zu der Gruppe der
…???Leider kann ich nicht mehr sagen, aber ich fand die Frage
interessant. Mal sehen was bei rauskommt.Schön, schauen wir mal
Gruss Chris
Mikesch
Hi
Hallo!
Gibt es bei längerer AU eines Hartz-IV-Bezieher einen
Zeitpunkt, zudem dieser anstatt von der AA von der KK
Lohnersatzerleistung bekommt.Interessante Frage. Da der Hartz4-Mensch keinen Lohn empfängt
bekommt er auch keine Lohnersatzleistung. Ist er nicht mehr
atbeitsfähig bekommt er normale Sozialhilfe, welche sich
wahrscheinlich genauso wie Hartz4 bemisst?Also um die GRV einmal auszuschalten. Der HartzIV.Mensch ist
für 10 Wochen im Krankenhaus. Danach nicht mehr AU.Fraglich ist, ob er in einem solchen Fall anstatt ALGII
irgendwann Krankentagegeld bekommt.Er kriegt sein HIV Regelsatz um 35% gekürzt, weil er ja im
Krankenhaus versorgt wird
ja stimmt, weil er dann weniger Bedarf. z.b. muss er sich keine eigenes Essen kaufen usw.
Allerdings habe ich gelesen, dass gegen dieses Vorgehen der Agentur Klage erhoben wurde und soweit ich mich erinnere hier entweder keine oder nur eine geringere Kürzung für sozial gerechtfertigt anerkannt wurde.
Danke! Teilstationär? Auch -35%??
Fraglich ist, ob er in einem solchen Fall anstatt ALGII
irgendwann Krankentagegeld bekommt.
Er kriegt sein HIV Regelsatz um 35% gekürzt, weil er ja im
Krankenhaus versorgt wird
Okay! Danke für die Info. (Fair ist das nicht, da ja neben den Zuzahlungen(okay, die werden ja von der AA berücksichtigt) noch weitere Mehrkosten entstehen.
Wie sieht es den bei teilstationärer Aufnahmen aus???
Ist die dann niedriger?
-> Dann muss er vermutlich ergänzende Unterstützung von der
Sozialhilfe bekommen.
offTopic Prozeßkostenbeihilfe
ALGII-Menschen benutzen hierzu wohl die Prozeßkostenbeihilfe.
Ich habe gehört, die Aufwendungen des Staates müsste man bei späteren besseren Einkommen zurückzahlen.
Gruss Chris
Die Kürzungen (35%) sind wohl sehr umstritten:
Siehe hier: sehr ausführlich:
http://www.monapoli.de/cps/rde/xbcr/SID-3D0AB75D-208…
Auch wenn es sinnvoll erscheint, die Krankenhauskost als anrechenbaren Zugewinn zubetrachten (Du futterst ja umsonst!), wurde tw anerkannt, dass daneben trotzdem weitere Ausgaben für den Betroffenen entstehen. Diese wurden pauschalisiert angenommen.
Desweiteren ist die RG eine Pauschalleistung, die durch diese pauschalisierung (Münchener sind benachteiligter als Bochumer, Lebenshaltungskosten.) nicht nur zu ungunsten des ALGII-Bezieher ausgelegt werden dürfen, sondern auch in die andere Richtung wirken müssen. (freie Kost darf nicht angerechnet werden)
Gruss Chris
Gibt es für die 35% irgendwo eine dIENSTANWEISUNG: Im Gesetz steht sowas ja bestimmt nicht.
Danke Jocki für den wertvollen Hinweis!