Hartz IV und monatliches Einkommen

Hallo,
meine Frage ist, wenn eine Person Hartz IV Empfänger ist und einen Job als „Zimmermädchen“ annimmt, dieser wöchentlich Bar vergütet wird und keine festgelegte Stundenzahl vorliegt, also am Anfang der Woche weiss die Person nicht wieviel Stunden am Ende der Woche zum Zahlungstag zusammengekommen sind, wie verfährt man mit dem Sozialamt??
Die Person kann keinerlei Aussagen machen wieviel Stunden gearbeitet wird, erst am Ende des Monats. Muss die Person dem Sozialamt dann monatlich eine Bescheinigung über den Verdienst vorlegen? Und wie wird dieser Eigenverdienst dann bitte angerechnet? Je nach Höhe muss ja dann etwas zurückgezahlt werden…

Wie ist das überhaupt gestaffelt wenn man mehr verdient hat als ggf. „frei“ wäre?

Ich hoffe jemand versteht mein Anliegen und kann mir weiterhelfen!

nette grüsse
…pocket sun…

Hallo,

dieser wöchentlich Bar
vergütet wird

Also das klingt schon mal ganz verdächtig nach Schwarzarbeit. Oder ist die Dame angemeldet und es werden ordnungsgemäß Abgaben abgeführt?

und keine festgelegte Stundenzahl vorliegt, also
am Anfang der Woche weiss die Person nicht wieviel Stunden am
Ende der Woche zum Zahlungstag zusammengekommen sind, wie
verfährt man mit dem Sozialamt??

Man muss den Job eh melden und da kann man ja gleich mal fragen.

Wie ist das überhaupt gestaffelt wenn man mehr verdient hat
als ggf. „frei“ wäre?

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__30.html

MfG

Hallo Taschensonne,

ein Freund von mir bezieht ebenfalls Hartz IV und gibt zusätzlich dazu Nachhilfeunterricht; logischerweise wird auch er nur nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt, so das die Einkünfte im Jahresverlauf deutlich schwanken können.

In seinem Fall wurde mit der Arge die Regelung getroffen, dass er eine Selbsteinschätzung seiner monatlichen Einkünfte vornimmt und entsprechend wird die HartzIV-Zahlung gekürzt. Er muss in regelmäßigen Abständen Belege über die erhaltenen Zahlungen einreichen sowie seinen Steuerbescheid; nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erfolgt eine ‚Generalabrechnung‘, aufgrund der entschieden wird, ob nun die Arge oder er selbst einen Ausgleichsbetrag überweisen muss.

Es ist mir allerdings nicht bekannt, ob diese Vorgehensweise allgemein üblich ist. Ich möchte mich meinem Vorredner anschließen und den Ratschlag geben, bei der Arge nachzufragen. Anmelden sollte man die Tätigkeit auf jeden Fall, und fragen kostet nichts.

Beste Grüße

=^…^=
Katze

per Bescheinigung des AG

Hallo,
meine Frage ist, wenn eine Person Hartz IV Empfänger ist und
einen Job als „Zimmermädchen“ annimmt, dieser wöchentlich Bar
vergütet wird und keine festgelegte Stundenzahl vorliegt, also
am Anfang der Woche weiss die Person nicht wieviel Stunden am
Ende der Woche zum Zahlungstag zusammengekommen sind, wie
verfährt man mit dem Sozialamt??

Die Tätigkeit ist grundsätzlich anzuzeigen, ebenso könnte dort nach der zu erwartenden Stundenzahl gefragt werden. Die muss aber nachher nicht stimmen, zumindest erwächst der Person daraus kein Nachteil.

Die Person kann keinerlei Aussagen machen wieviel Stunden
gearbeitet wird, erst am Ende des Monats.

Ja, aber das kann mann ungefähr schätzen. 40h die Woche oder 20 oder 10.

Muss die Person dem
Sozialamt dann monatlich eine Bescheinigung über den Verdienst
vorlegen?

Ja, auf Vordruck. Der AG füllt dies aus.

Und wie wird dieser Eigenverdienst dann bitte
angerechnet? Je nach Höhe muss ja dann etwas zurückgezahlt
werden…

Die ersten 100,- EUR sind frei, danach gehts nach Prozenten. Bitte googeln nach ALGII-Rechner oder bei der ARGE nachfragen/anrufen.

Wie ist das überhaupt gestaffelt wenn man mehr verdient hat
als ggf. „frei“ wäre?

Dann wirds halt angerechnet. Das ist so im Gesetz vorgesehenund auch sozial gerecht gegenüber den anderen.

Ich hoffe jemand versteht mein Anliegen und kann mir
weiterhelfen!

Ich hoffe. Alles Gute.