Hallo ich habe eine Freundin, diese bekommt Hartz IV und möchte mit mir in den Skiurlaub fahren. Es kommen nur die Zimmerkosten und Skipaßkosten auf ihr drauf zu. Finanziell würde sie sich den Urlaub leisten können, aber nur mit meiner Hilfe. Nun hat sie beim Arbeitsamt nachgefragt, ob sie in Urlaub fahren dürfe. Das Arbeistsamt hat ihr das verboten. Darf das Arbeitsamt generell ein Verbot aussprechen, auch wenn sie Arbeitsangebot hat? Steht ihr nicht auch Urblaub zu? Über viele Antworten und Links dazu bin ich sehr dankbar!
Gruß Conni
Arbeitslos möchte ich sein! Dann kann ich auch mal in den Skiurlaub.
Ich empfinde die Frage schon fast als Frechheit, obwohl es da wohl sogar eine Regel gibt.
Sorry, aber ich konnte nicht anders.
grüße
Matthias
Hallo, Matthias!
Auf den ersten Blick kann ich (arbeitslos u. Hartz-IV-
Absolvent) den „Groll“ verstehen, wenn man solche Texte
liest. ABER:
Nicht zuletzt durch Hartz-IV, die damit zusammenhängenden
(wenn auch oft aus Fehlinformation genährten) Aktionen,
Demonstrationen, Nachrichten, Hiobsbotschaften usw. gehen
einem solche als Arbeitslosem durchaus auf den Sack. Viel zu oft
werden „wir“ über einen Kamm geschoren; „wir“ sind die, die
bei Oliver Geißen auf dem Sofa sitzen und erzählen, wie geil
es ist, andere für uns arbeiten zu lassen.
ABER NEIN! Es gibt auch „die Guten“ Arbeitslosen. Die, die
krampfhaft auf der Suche nach nem Job sind. Die, die in
Vorstellungsgesprächen Texte an den Kopp kriegen wie „Sie
wissen aber schon, dass ich ihnen ab dem 01.01. rechtlich
gesehen nur 1,- Euro die Stunde zahlen müßte?!“
Die, die regelmäßig Absagen aus dem Briefkasten ziehen, weil
es inzwischen schon schwer genug geworden ist, auch nur in die
engere Wahl zu kommen. Denn es gehen oftmals so dermaßen
viele Bewerbungen ein, dass man von vornherein einen frankierten
Rückumschlag beilegen soll…
Und irgendwann ist der Punkt, da mag man nicht mehr. Man kriegt
das heulende Elend und kann weder die drei Dutzend Job-Homepages
in den Favoriten, noch das Arbeitsamt o.ä. sehen. Man will einfach
nur RAUS!
Wieso also ist die Frage eine Frechheit? Ich kenne wirklich
ausreichend Leute mit festem und regelmäßigem Gehalt, die weniger
ARBEITEN, als mancher, der auf Jobsuche ist. Von der mentalen
Belastung mal abgesehen.
Ich empfinde es als Frechheit, wenn es immer so hingestellt wird,
als hätten Arbeitslose ein Lotterleben!
Sorry, aber ich konnte zwar anders, wollte aber nicht.
Viele Grüße
Vincent.
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Hallo Vincent,
ich kann dich schon verstehen, aber hier mal ein anderer Denkansatz:
Warum soll der Steuerzahler, der sich teilweise noch nicht mal selber einen Urlaub leisten kann, den Urlaub eines ALGII Empfängers mitfinanzieren?
Viele Grüße
Phoebe
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hallo,
die Frage war nicht, ob der Steuerzahler den Urlaub finanziert,
sondern ob das Arbeitsamt ihr den Urlaub verbieten kann obwohl
sie ein Jobangebot hat. Ich denke, da darf man sich getrost
jeglichen Kommentar verkneifen.
@ Conny: Ein Freund war in der gleichen Situation und dort hat die
Beraterin ein Auge zugedrückt, da er Aussicht auf eine Stelle hatte,
die er später auch angetreten hat. Ich gehe daher davon aus, dass es
grundsätzlich nicht erlaubt ist und es keine offizielle Genehmigung gibt.
Drück euch die Daumen, dass das klappt.
Sandra
Hallo, Phoebe!
Den Denkansatz hatte ich auch, da ich aber nur den Bruchteil
dessen bekomme, was ICH SELBER jahrelang eingezahlt habe,
bleibe ich doch lieber bei Denkansatz Nr. 1. ;c)
Viele Grüße
Vince.
Hallo Vincent,
ich kann dich schon verstehen, aber hier mal ein anderer
Denkansatz:Warum soll der Steuerzahler, der sich teilweise noch nicht mal
selber einen Urlaub leisten kann, den Urlaub eines ALGII
Empfängers mitfinanzieren?Viele Grüße
Phoebe
Hallo Matthias, kann ich meiner Freundin Bescheid sagen, das sie dein Job haben kann, da wird sie sich aber freuen. Arbeitslos kannst du gerne sein, das ist bestimmt nicht schwer, kündige doch. Wahrscheinlich hast du mein Text nicht richtig durchgelesen, der halbe Ski-Urlaub wir von mir finanziert, mir tut meine Freundin Leid.
Die kennst sie überhaubt nicht und urteilst hier so schlecht.
Conni
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Hallo Sandra, Danke das du meine Frage verstanden und beantwortet hast. Meine Freundin hat leider kein Jobangebot und die Bearbeiterin hat die Urlaubsanfrage voll verneint.
Danke Conni
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Hi
hattest du nicht oben geschrieben, deine Freundin hat ein Arbeitsangebot??
Gruß
HaWeThie
liebe Conni,
einen Anspruch auf Leistungen nach dem neuen Gesetz (Sozialgesetzbuch II)hat streng genommen nur, wer dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Darauf kann die Sachbearbeiterin Deiner Freundin bestehen, weil es so im Gesetz steht. Im Urlaub kann sie ja hier keinen Job annehmen, falls doch mal einer da wäre. Und bedenk doch auch mal, dass die meisten von Hartz IV Betroffen auch keine spendable Freundin haben und auf Urlaub verzichten müssen.
Claudia
Hallo Conni,
Hallo Matthias, kann ich meiner Freundin Bescheid sagen, das
sie dein Job haben kann, da wird sie sich aber freuen.
ich glaube nicht, dass sie entsprechend ausgebildet ist.
Arbeitslos kannst du gerne sein, das ist bestimmt nicht
schwer, kündige doch. Wahrscheinlich hast du mein Text nicht
richtig durchgelesen, der halbe Ski-Urlaub wir von mir
finanziert, mir tut meine Freundin Leid.
warum nicht der ganze und in der Zeit kein Geld vom Amt. dann ist doch alles schön.
Die kennst sie überhaubt nicht und urteilst hier so schlecht.
Ich Urteile nicht, ich habe nur eine Meinung.
Arbeitslos möchte ich sein! Dann kann ich auch mal in den
Skiurlaub.
das war glaub ich sarkasmus
Ich sehe nicht ein, das ein Bedürftiger soviel Geld bekommt, dass er in den Urlaub fahren kann, wenn auch nur zur Hälfte. Dann bekommt Sie einfach zuviel, was anderen Bedürftigen fehlt und wir anderen finanzieren müssen. Ich habe nichts dagegen solidarisch zu sein. Das habe ich lange genug gelernt und ich weiss auch noch wo ich herkomme. Ich war auch Arbeitslos und habe nichts bekommen! Soviel dazu.
Aber kann sie nicht auch zu Hause Urlaub machen? Und wenn Arbeit anliegt kann sie die tun. Und wenn sie dann den neuen Job hat kann sie auch von IHREM Geld urlaub machen wie sie will.
Oder Sie verzichtet einfach auf das Geld vom Amt in dieser Zeit. Sie hat ja genug und wenn nicht, hat sie eine gute Freundin. Oder?
Ich ändere gerne meine Meinung wenn einer eine bessere hat. Aber das ist evtl das falsche Forum.
nichts für ungut.
ich grüße dich und deine Freundin. Übrigens, Kerle gíbts bei euch in der Nähe sicher auch genug 
Matthias
Hallo Vincent,
ich wollte nicht von „euch“ sprechen und auch nichts verallgemeinern. Tut mir leid, wenn so rübergekommen.
Ich war auch in der lage und habe nichts bekommen. obendrein durfte ich auch doppelt krankenkasse zahlen, da im studium ^zu sparsam gelebt und zuviel auf der kante.
aber meine kleinen freuden habe ich mir selbst verdient, indem ich mir was gesucht habe und nicht in den urlaub gefahren bin.
soll jeder machen wie er denkt, solange er anderen nicht auf der tasche liegt. ab da haben die nämlich ein wörtchen mitzureden.
grüße
Matthias
Hallo Conni,
hier mal ein Hinweis, der die mir bekannte Regelung für Arbeitslosengeldbezieher beschreibt. Die Übertragbarkeit auf ALG II-Empfänger wird von mir vermutet, sollte aber unbedingt in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit geklärt werden.
http://www.jumpradio.de/build_index.html?/quicktipp/…
Entscheidend für die Gewährung des „Urlaubes“ dürfte die Form der Beantragung sein (freundlich, rechtzeitig). Zudem kann es überhaupt nicht schaden, wenn man zusichert, dass man im Falle, dass Post von der Agentur für Arbeit kommt, sichergestellt hat, dass diese geöffnet wird und man dafür gesorgt hat, dass man - im Urlaub - benachrichtigt wird, wenn ein Vermittlungsvorschlag eingeht. Dann werde man - vom Urlaubsort - telefonischen Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber herstellen, eine Bewerbung zuschicken und - für ein Vorstellungsgespräch - auch bereit sein, den Urlaub abzubrechen.
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling
Aber …
Hi Matthias.
…eigentlich reicht jetzt deine Meinung. Falls du noch weiter diskutieren möchtest, gehe bitte in die entsprechenden Bretter. Danke.
Toni (MOD)
Ich verstehe nicht was hier abläuft??
Guten Morgen.
Ich raffs nicht was hier inzwischen abläuft.
Da stellt jemand ne Frage und keiner hat was besseres zu tun als auf, in diesem Falle, die „angeblich“ parasitären schmarotzierenden ALG was auch immer Empfänger rumzuhacken.
Kennt jemand die Person die hier schreibt und fragt?
Wenn die gute Freundin noch ein paar Kröten auf der Kante hat, was unbestritten erlaubt ist, warum soll sie dann nicht mithilfe und Unterstützung ihrer Freundin=Conni, in den Urlaub fahren.
Das einzig produktive kam von Heiner Gierling.
Demnächst hackt hier noch jeder auf nem ALGII Empfänger rum der fragt ob er den den Strick zum Aufhängen bezahlt bekommt.
Es mag solche und solche geben, unbestritten, aber gleich mit der vollen Emotionsschiene „Alles Schmarotzer“ kommen, halte ich für unverschämt und dermaßen vorurteilsbeladen das es sich mir der Magen nach aussen stülpt.
Einen schönen Morgen
Robert
Heute, 25.01.05, im Frühstücksfernsehen: Ja, auch ALG 2 Empfänger können Urlaub machen.
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