Moin liebe wissenden,
hier bin auch ich leider ratlos, folgendes fiktives Problem:
Vorab: ich konnte in den Faq`s nichts finden!
Doro Musterfrau bezieht Hartz IV. Axel Schweiss ist VZ angestellt.
Felix Mustermann steht vor der Existenzgründung.
Alle drei wollen zusammen eine WG gründen.
Prinzipiell sind im Kreis Pinneberg/Schleswig-Holstein folgende Angemessenheitsgrenzen vorhanden:
-1 Person 342,- euro NKM + 50 qm
-3 Personen 501,- euro NKM + 75 qm
Felix und Doro wohnen bereits als WG offiziell zusammen; da die Wohnung jedoch Schimmel und zu hohe Luftfeuchte aufgrund von Bausubstanz-mängeln aufweist wurde Doro grundlegend ein Umzug gestattet.
Axel meint, das die Bemessungsgrenzen nur auf die Hartz IV-bezieher anwendung findet, nicht jedoch AUCH auf die anderen!
Felix fragt sich, ob es sein kann, das diese Grenzen sich tatsächlich auf alle WG-Bewohner beziehen, egal ob Hartz oder nicht?
Wenn man die neue Warm(!)Miete und die qm durch 3 teilt wären alle Hartz IV sicher untergebracht (nach Personen-Einzelrechnunug).
Laut Ablehnung „ist zu beachten, das sich die Miethöchstgrenzen immer auf die Anzahl der Personen bezieht welche die Wohnung anmieten wollen“.
Aber Doro mietet die Wohnung nicht an!(U-Mietvertag).
Axel meint, das die Bemessungsgrenzen nur auf die Hartz
IV-bezieher anwendung findet, nicht jedoch AUCH auf die
anderen!
Felix fragt sich, ob es sein kann, das diese Grenzen sich
tatsächlich auf alle WG-Bewohner beziehen, egal ob Hartz oder
nicht?
Für die Zwecke der Grundsicherung für Arbeit Suchende reicht es aus, wenn der Antragsteller den von ihm getragenen Mietanteil benennt und/oder die Untermietzahlungen als Einkommen angibt.
Eine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft, somit wird auch nicht das gesamte Einkommen und auch nicht die gesamte Miete für die Hartz4-Berechnung berücksichtigt, sondern nur der Anteil, der sich auf den ALG2-Antragsteller bezieht.
Eine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft, somit
wird auch nicht das gesamte Einkommen und auch nicht die
gesamte Miete für die Hartz4-Berechnung berücksichtigt,
sondern nur der Anteil, der sich auf den ALG2-Antragsteller
bezieht.
Beatrix
Hallo Beatrix,
Neue Info:
Felix erzählte folgendes: Ablehnung erfolgte aufgrund der qm (gesamt 135) und der NKM (gesamt 775,- + gesamt NK 150,-).
Das Zimmer für Doro hat 20 qm + 25 qm Allgemeinnutzung.
Anscheinend geht es darum, das Doro für die obigen Kosten (allein: 258,33 + 50,-) auch eine eigene Wohnung haben könnte!?
Ist das jetzt Ermessensspielraum, Einzelfallentscheidung oder einfach nur Willkür?
Felix sagt, es geht um Arge-Mehrkosten von ca. 30,- euro gesamt.
Kann das wirklich sein?
in diesem Fall geht es wohl darum, dass die HarzIV Empfängerin dann über der zulässigen Grenze der Miete für 1 Person liegt. Ich meine das wären irgendwas um die 210,- Euro KM.
Hallo Samira,
Felix sagt: Die Grenze ist unterschiedlich, da sie im ermessen der Kreise, Gemeinden usw liegt. Es gibt keine einheitliche Regelung (Mietenspiegel etc.).
Grenze Kreis Pinneberg Stadt …en 342,- euronen.
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Samira,
Felix sagt: Die Grenze ist unterschiedlich, da sie im ermessen
der Kreise, Gemeinden usw liegt. Es gibt keine einheitliche
Regelung (Mietenspiegel etc.).
Grenze Kreis Pinneberg Stadt …en 342,- euronen.
LG
Hallo Unholy,
Felix verwechselt da was!
Die 342 Euro (im Moment sind es glaube ich 347 Euro) sind das Bedarfsentgelt. Das hat nichts mit der Miete zu tun. Die zahlt das Amt zusätzlich zum festen Satz des Bedarfsentgelts. Die zulässige Kaltmiete dürfte ca. bei 210 Euro KM für eine Person liegen. Am besten fragt die WG-Mitbewohnerin ihren zuständigen Fallmanager, dann weiß sie ganz genau bescheid!
Ok, dann sollte Felix nochmal nachlesen. Denn das wovon er spricht hat mit Wohngeld zu tun. Wohngeld ist aber ungleich Miete, die einem Alg2 Empfänger zusteht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!!!
Ok, dann sollte Felix nochmal nachlesen. Denn das wovon er
spricht hat mit Wohngeld zu tun. Wohngeld ist aber ungleich
Miete, die einem Alg2 Empfänger zusteht. Das sind zwei völlig
unterschiedliche Dinge!!!
bei meiner WG hat sich das Amt überhaupt nicht um die Anzahl der Mitbewohner gekümmert, sondern nur um die Höhe des Mietanteils.
Die Mitbewohneranzahl interessiert doch nur bei Lebensgemeinschaften, oder?
Felix erzählte folgendes: Ablehnung erfolgte aufgrund der qm
(gesamt 135) und der NKM (gesamt 775,- + gesamt NK 150,-).
Das Zimmer für Doro hat 20 qm + 25 qm Allgemeinnutzung.
Anscheinend geht es darum, das Doro für die obigen Kosten
(allein: 258,33 + 50,-) auch eine eigene Wohnung haben
könnte!?
Ist das jetzt Ermessensspielraum, Einzelfallentscheidung oder
einfach nur Willkür?
Felix sagt, es geht um Arge-Mehrkosten von ca. 30,- euro
gesamt.
Kann das wirklich sein?
Ablehnung - was heisst das? Es werden KEINE Mietkosten übernommen, es gibt KEIN ALG2?
Hmmm, Willkür?
Meines Laienwissens zufolge wird normalerweise der zustehende Satz ausgezahlt, den Rest muss der ALG-Empfänger dann eben selbst aufbringen, wenn er nicht umziehen will. Er kann nicht gezwungen werden umzuziehen, er muss aber den über den ALG-Satz hinausgehenden Betrag selbst aufbringen.