Hartz IV - Unzumutbarkeit entf./ Kl. Whg

Hallo,

was passiert, wenn der Ehemann stirbt!

Die Frau bezieht Hartz IV/Sozialhilfe und durch die Krankheit des Mannes, war es bis jetzt unzumutbar in eine kleinere Wohnung zu wechseln. In der Wohnung ist auch noch das Büro, dass eigentlich das Auskommen des Ehemanns gesichert hat. Nach dem Tod des Ehemanns steht nun die Option das Geschäft weiterzuführen. Die Frage, ob die Ehefrau die Geschäfte erfolgreich weiterführen wird stellt sich zuerst mal nicht.

  1. Wie lange kann die Frau Unterstützung von der ARGE erhalten, um das Geschäft weiterzuführen?
  2. Ist es unzumutbar und wenn ja für welchen Zeitraum, die Wohnung zu wechseln,
    a) wenn versucht wird das Geschäft weiterzuführen.
    b) wenn das Geschäft nicht weitergeführt wird, aber ein Umzug wegen
    der Kündigungsfrist erst in ca. 3 Monate in Frage kommen würde?

Vielen Dank für eure Informativen Antworten. Sowas passiert ja zum Glück eher selten, aber wenn es passiert steht man irgendwie vor dem Nichts und weis auch nicht, ob man mit einer Entscheidung auch das richtige macht.

Danke
Opec

Hallo,

sollte die Wohnung nun zu teuer für eine Person sein, kann die ARGE die Frau auffordern auszuziehen. Der Umzug muss innerhalb von max. 6 Monaten erfolgen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Teil der Miete, der „zu hoch“ ist, von der Frau selbst übernommen wird.

Die Frage ist, ob die Frau durch das Weiterführen des Geschäftes genug verdient, um den Lebensunterhalt sichern zu können.
Ist dies der Fall, wird natürlich kein Arbeitslosengeld II mehr gezahlt.

Am besten spricht die Frau mal direkt in der zuständigen ARGE vor Ort vor. Dort können alle Fragen verbindlich beantwortet werden.

Gruß