Hartz-IV-Urlaub?

Moin,

wieviel Urlaub, wenn überhaupt, steht eigentlich o.g. Betroffenen zu? Wo stehen die Gesetzestexte?

Bitte keine Antworten von den selbsternannten „Wächtern der Solidargemeinschaft“, die hier immer wieder zu lesen sind.

Danke im Voraus

Götz

Hallo,

bei einer MDR Fragerunde habe ich gehört das Hartz IV Empfänger keinen Urlaubsanspruch haben und es nie einen gab.
Man kann in Urlaub fahren, wenn die Eingliederung nicht gefährdet ist.
Wie sich das allerdings in die Praxis umsetzen lässt ist mir ein Rätsel.

Liebe Grüße
Rocco

wieviel Urlaub, wenn überhaupt, steht eigentlich o.g.
Betroffenen zu? Wo stehen die Gesetzestexte?

Meines Wissens ist das nicht gesetzlich geregelt, sondern liegt im Ermessen der Behörde. Man sollte das einfach mit seinem Sachbearbeiter besprechen. 3-4 Wochen Abwesenheit dürften wohl kein Problem sein, aber bei längerer Abwesenheit könnte ich mir vorstellen, dass die Leistung gekürzt wird.

Gruß
Nelly

Hallo,
die Sendung hab ich auch gesehen und mich ebenso gewundert!
Gruß
Jens

Hallo,

die Entscheidung obliegt jedem Vermittler, es soll sich aber an der Regelung des SGB III orientieren. Somit wären dies 21 Kalendertage pro Jahr.

Holger

Hallo,

moin Holger,

die Entscheidung obliegt jedem Vermittler, es soll sich aber
an der Regelung des SGB III orientieren. Somit wären dies 21
Kalendertage pro Jahr.

hat heute eine Sachbearbeiterin auch zu mir gesagt.
Endlich mal eine kompetente Antwort.

Trotzdem Danke auch an die anderen Antwortkandidaten, wieder was gelernt.

mfG Götz