Hartz IV - Urlaubsanpruch

Hallo zusammen,

ich habe wiedermal eine Einladung der ARGE. Ich bekomme sie regelmäßig alle 4 Wochen!! Diesmal muss die EGV verlängert werden, sie läuft aus.

Nun noch meine Frage:
Kennt sich jemand mit Urlaubsanspruch aus? Mein Sohn würde in Ferien gerne mal weg fahren, aber kann ich das überhaupt, bzw. wie funktioniert das? Immerhin habe ich ja einen Minijob und habe mir was zusammen gespart.

Danke für Eure Antworten1!

gruss Karin

Hallo,
einen generellen Urlaubsanspruch gibt es nicht. Einfach zum SB und am besten schriftlich mitteilen dass man für 1 Woche mit dem Sohn wegfährt. Das ok auch wieder schriftlich bestätigen lassen.

Gruß

Hallo Karin,
also das Positive gleich zu Anfang: Ja, Urlaub geht klar!
Das „negative“: du musst einen „Urlaubsantrag“ stellen.
Ich vermute, dass dein Sohn noch Schüler ist - dann geht das ja nur in den großen Ferien!
Also - wenn du Zeit hast, gleich Urlaub beantragen - nicht abwimmeln lassen - du hast einen Anspruch darauf!
Extra Geld bekommst du dafür leider nicht - aber man kann ja auch trotzdem mal mit „ganz ieb guck“ fragen :wink: Du weisst doch - wer nicht fragt, bekommt keine Antworten :wink:
Und dann wünsche ich Euch beiden einen schönen Urlaub!

Sicherlich hast du Anspruch auf Urlaub. Frage doch gleich bei deinem Termin danach! LG

Abend, soweit mir bekannt ist, hat jeder HArtz4-Empfänger 21Tage Urlaubstage, wo er sich abgemeldet vonm Heimatort entfernen darf…