Hartz IV + Urlaubsgeldnachzahlung

Hallo,

der Arbeitsvertrag endete zum 31.12., ab dann wurde Hartz IV gezahlt. Der Arbeitgeber zahlt verspätet im Februar Geld für nicht genommenen Urlaub aus.

Gilt dieses Geld als Einnahme und wird auf Hartz IV angerechnet?

Gruß
Claudette

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hi,

es gilt leider ganz strikt das Zuflussprinzip, d. h., Einkommen wird als solches in dem Monat berücksichtigt, in dem es zufließt. Da es sich aber um Erwerbseinkommen handelt, muss es um die gesetzlichen Freibeträge von bis zu 310 € je nach Höhe bereinigt werden.

Ein kleines Trostpflaster: Auch bei Ausgaben gilt dies nach neuerlicher Rechtsprechung, d. h. eine Heizkostennachzahlung, die ja zu erwarten sein dürfte, muss auch voll übernommen werden.

Gruß
Ingo

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Danke für die Info.
Gruß,
Claudette