Hartz IV von Rentennachzahlung zurück

Hallo !
mal lieb angefragt. nach 20 monatigem kampf vor gericht hab ich endlich meine frührente durch.bis dato habe ich hartz IV bezogen. nun hat sich eine doch gute rentennachzahlung angesammelt. klaro, das sich die arge / jobcenter davon vieles zurück holt. mir stellt sich nun die frage, wieviel kann die arge / jobcenter sich zurückholen. ist das nur der grundbetrag ( 384.- € ) oder der gesammtbetrag wo die miete enthalten ist ?
l g vivien

Hallo,
m.E. beläuft sich der Erstattungsanspruch über die gesamten Leistungen des ALG II, die ja quasi ersatzweise gezahlt wurden. Wenn dann noch was übrig bleibt ist es deins. Wenn du dann trotz Rente noch ergänzend Grundsicherung für Erwerbsunfähige brauchst, wird die Rente auch komplett auf den gesamten Bedarf angerechnet.
Alles Gute für die Zukunft!

Hallo vivien,

eine kompetente Beratung kann hier ein Rechtsanwalt für Sozialrecht leisten.

Man kann auch ohne Anwalt zurechtkommen, dazu kann ich Dir gerne etwas am Telefon sagen. Eine individuelle Rechtsberatung darf und werde ich aber auch am Telefon nicht vornehmen.

Meine Kontaktdaten kannst Du googeln: „Werner Pühringer Würselen DOWAS.“

LG
Werner Pühringer